Bilanz 2024: WIBank verdoppelt Neugeschäft im Geschäftsbereich bauen &wohnenOffenbach am Main -- Förderung im Sozialen Mietwohnungsbau auf historischem Höchstniveau- Wohneigentumsförderung steigt um mehr als 80 Prozent- 2.597 Haushalte mit dem Hessengeld unterstütztDie Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) konnte ihrNeugeschäftsvolumen im Geschäftsfeld bauen & wohnen 2024 auf rund 746,0 Mio.Euro steigern und damit nahezu verdoppeln (2023: 387,7 Mio.
25.02.2025 - 09:11:16Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen / Bilanz 2024: WIBank ...
Bilanz 2024: WIBank verdoppelt Neugeschäft im Geschäftsbereich bauen &wohnenOffenbach am Main (ots) -
- Förderung im Sozialen Mietwohnungsbau auf historischem Höchstniveau- Wohneigentumsförderung steigt um mehr als 80 Prozent- 2.597 Haushalte mit dem Hessengeld unterstützt
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) konnte ihrNeugeschäftsvolumen im Geschäftsfeld bauen & wohnen 2024 auf rund 746,0 Mio.Euro steigern und damit nahezu verdoppeln (2023: 387,7 Mio. Euro).Zurückzuführen ist dieser Anstieg im Wesentlichen auf verbesserteFörderbedingungen des Landes in der Jahresmitte 2023. Schwerpunkte des Wachstumsstellten der Mietwohnungsbau-, die Wohneigentumsförderung und das 2024 neueingeführte "Hessengeld" dar.
"Wir unterstützen das Land Hessen bei einem seiner wichtigsten Ziele: Wohnenmuss bezahlbar bleiben. Ob der Erwerb eines Eigenheims, der Bau vonSozialwohnungen oder mehr bezahlbarer Wohnraum für Familien, Studierende undAuszubildende - unsere Förderproduktpalette setzt an den unterschiedlichenBedürfnissen der Menschen in Hessen an und bietet Unterstützung", erläutertGottfried Milde, Sprecher der WIBank-Geschäftsleitung .
Die Mietwohnungsbauförderung verdreifachte sich im Jahr 2024 nahezu aufinsgesamt 450,4 Mio. Euro (2023: 162,0 Mio. Euro). Dabei lag dasDarlehensneugeschäft bei 335,1 Mio. Euro (2023: 107,5 Mio. Euro) während aufZuschüsse 115,3 Mio. Euro entfielen (2023: 54,5 Mio. Euro).
Die Entwicklung der Förderschwerpunkte im Mietwohnungsbau im Einzelnen:
Im Sozialen Mietwohnungsbau (Darlehen und Zuschüsse) erhöhte sich dasNeugeschäft auf einen neuen Höchstwert von insgesamt 331,8 Mio. Euro (2023:146,1 Mio. Euro). Es entfielen 265,0 Mio. Euro auf die allgemeineNeubauförderung, 12,4 Mio. Euro auf die Modernisierungsförderung, 33,3 Mio. Euroauf die Förderung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende und 21,1 Mio.Euro auf den Erwerb von Belegungsrechten.
In der energetischen Förderung im Mietwohnungsbau stieg das Neugeschäft von 13,7Mio. Euro auf 77,0 Mio. Euro an.
In der Wohneigentumsförderung konnte die WIBank im Jahr 2024 mit Bewilligungenvon insgesamt 98,3 Mio. Euro das bereits sehr gute Ergebnis aus 2023 von 53,7Mio. Euro deutlich übertreffen. Davon entfielen 94,6 Mio. Euro auf Darlehen und3,7 Mio. Euro auf Zuschüsse. Diese positive Entwicklung resultiert insbesondereaus dem Programm Hessen-Darlehen, für das die Nachfrage deutlich angezogen hat.
Die Entwicklung der Wohneigentumsförderung im Einzelnen:
In den Wohneigentumsprogrammen Hessen-Darlehen (Bestandserwerb und Neubau)wurden im Jahr 2024 Förderungen in Höhe von 88,3 Mio. Euro bewilligt. Diesentspricht einem Anstieg des Neugeschäfts von mehr als 80 Prozent (2023: 48,4Mio. Euro). Zudem hat die WIBank aus dem vom Land Hessen zinssubventioniertenProgramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbstgenutzte Wohngebäude2024 6,3 Mio. Euro zugesagt. Im Förderprogramm zum Behindertengerechten Umbauvon selbstgenutztem Wohneigentum lag das Bewilligungsvolumen (Zuschüsse) im Jahr2024 mit 3,7 Mio. Euro erneut über dem Vorjahresniveau (2023: 2,7 Mio. Euro).
Im Jahr 2024 begann die Förderung im Programm Hessengeld . Mit diesem Programmwird der erstmalige Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen durcheinen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer unterstützt. Antragsberechtigt sindnatürliche Personen, die ab dem 01. März 2024 erstmals selbstgenutztesWohneigentum in Hessen erworben haben bzw. erwerben. Bis Ende 2024 konnten 2.597Haushalte mit einem Bewilligungsvolumen von insgesamt 41,0 Mio. Euro unterstütztwerden.
In der Städtebauförderung wurden 2024 insgesamt 126,8 Mio. Euro Zuschüssebewilligt (2023: 144,6 Mio. Euro). Diese verteilen sich im Wesentlichen auf dieklassische Städtebauförderung mit 99,3 Mio. Euro (2023 113,6 Mio. Euro), die um70 Prozent gestiegene energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäudemit 17,0 Mio. Euro (2023: 10 Mio. Euro) und auf kommunale Klimaschutz- undKlimaanpassungsmaßnahmen mit 9,9 Mio. Euro (2023: 9,9 Mio. Euro).
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Claudia UngeheuerLeiterin Presse und ÖffentlichkeitsarbeitTel: +49 (0)69 9132-3716E-Mail: mailto:claudia.ungeheuer@wibank.de
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