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Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG Emittent / Herausgeber: DISO Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG 30.01.2024 / 14:00 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

30.01.2024 - 14:00:19

EQS-News: Abfindungsangebot an die  außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG (deutsch)

Abfindungsangebot an die  außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG

Emittent / Herausgeber: DISO Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG

30.01.2024 / 14:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Matica Technologies Group SA
DISO Verwaltungs AG

Pressemitteilung

Nur zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in der
Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Nicht zur Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung, oder Verbreitung in, innerhalb oder aus Ländern bestimmt, in
denen dies rechtswidrig wäre.

Lugano (Schweiz), Esslingen am Neckar, 30. Januar 2024

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

zwischen der Matica Technologies Group SA, Lugano (Schweiz) und der DISO
Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar (ISIN: DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ)
Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG.

Die ordentliche Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG (ISIN: DE000A0JELZ5
/ WKN: A0JELZ) mit Sitz in Esslingen am Neckar (Deutschland) hat am 26.
Januar 2024 mit der erforderlichen Mehrheit dem Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Matica Technologies
Group SA mit Sitz in Lugano (Schweiz) zugestimmt. Nach diesem Vertrag ist
die DISO Verwaltungs AG das beherrschte Unternehmen, welches einen etwaigen
Gewinn an die Matica Technologies Group SA abzuführen hat. Die
Vertragsparteien haben den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im
Anschluss an die Hauptversammlung unterzeichnet.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht ein Angebot an die
außenstehenden Aktionäre auf Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung einer
Barabfindung in Höhe von 0,89 Euro je Aktie vor.

Die Angemessenheit der Höhe dieser Barabfindung ist dabei durch die vom
Landgericht Stuttgart als Vertragsprüfer bestellte Alvarez & Marsal GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas)
geprüft worden. Dieses Abfindungsangebot wird befristet sein; wobei die
Frist zur Annahme dieses Abfindungsangebots nicht früher als zwei Monate,
nachdem die Eintragung des Bestehens des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister bekannt gemacht worden ist,
ablaufen wird. Für den Fall, dass ein Antrag auf gerichtliche Bestimmung der
Barabfindung gestellt wird, gelten hiervon abweichende Fristen.

Die Eintragung des Bestehens des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages wird demnächst beim Registergericht beantragt
werden.

Das Abfindungsangebot wird nach Bekanntmachung der Eintragung des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister
gesondert veröffentlicht werden.

WICHTIGE HINWEISE:

Soweit die in der Pressemittelung enthaltenen Informationen in die Zukunft
gerichtete Aussagen enthalten, auf die insbesondere Begriffe wie "erwarten",
"glauben", "der Ansicht sein", "davon ausgehen", "schätzen", "beabsichtigen"
oder "anstreben" (einschließlich der Verneinung dieser Begriffe) hindeuten,
beruhen diese Aussagen auf der Matica Technologies Group SA und der DISO
Verwaltungs AG zum Datum ihrer Tätigung vorliegenden Informationen und
bringen lediglich gegenwärtige Absichten, Ansichten oder Erwartungen der
Matica Technologies Group SA und der DISO Verwaltungs AG zum Ausdruck. Diese
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im
Einflussbereich der Matica Technologies Group SA oder der DISO Verwaltungs
AG liegen und können sich als unzutreffend herausstellen. Es ist auch
möglich, dass die Matica Technologies Group SA oder die DISO Verwaltungs AG
ihre geäußerten Absichten nachträglich ändern. Die Matica Technologies Group
SA und die DISO Verwaltungs AG werden diese Aussagen nur aktualisieren,
soweit sie dazu jeweils nach rechtlichen Vorschriften verpflichtet sein
sollten.

Die vorstehende Mitteilung ist eine freiwillige Mitteilung der DISO
Verwaltungs AG. Diese hatte die frühere Einbeziehung ihrer Aktien in den
damaligen Entry Standard der Deutsche Börse AG bereits im Jahre 2016
gekündigt. Seitdem besteht keine von der Gesellschaft beantragte oder
genehmigte Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem geregelten Markt.
Insbesondere die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Freiverkehr der
Börse Hamburg erfolgte (und erfolgt weiterhin) gegen den Willen der
Gesellschaft. Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
Marktmissbrauch) ist damit ebenso wenig wie andere Zulassungsfolgepflichten
auf die DISO Verwaltungs AG anzuwenden. Weitere Informationen der
Öffentlichkeit werden weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgen und sind
nicht als Billigung oder Genehmigung eines öffentlichen Handels zu
verstehen.


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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

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