LichtWesen Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LichtWesen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.01.2024 in Bickenbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
28.12.2023 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| LichtWesen Aktiengesellschaft Pfungstadt Hiermit berufe ich als Vorstand am Montag, den 29. Januar 2024, 15.00 Uhr in die Räumlichkeiten der Co-Working Bickenbach, Bahnhofstr. 77, 66404 Bickenbach zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der LichtWesen AG ein. Tagesordnung: 1. | Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.22022 Der Vorstand schlägt vor, den Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss in Höhe EUR 44.323,44 festzustellen. Der Aufsichtsrat konnte keinen Beschluss zur Billigung des Jahresabschlusses treffen, sodass die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überantworten ist. | 2. | Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand schlägt vor, den um den festzustellenden Jahresüberschuss in Höhe EUR 44.323,44 erhöhten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 586.072,50 vorzutragen. Der Aufsichtsrat konnte mangels Entscheidung über die Billigung des Jahresabschlusses keinen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns treffen. | 3. | Abberufung des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrates Gerhard Karl Pieroth mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung. Die Aktionärin, Frau Dr. Petra Schneider, hat mit Schreiben vom 10.12.2023 die Einberufung einer Tagesordnung zur Abberufung von Herrn Gerhard K. Pieroth als Mitglied des Aufsichtsrates verlangt. | 4. | Neuwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat ist gemäß §§ 96, 101 AktG i.V.m. § 8 der Satzung der LichtWesen AG besetzt. Er besteht aus drei Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt werden. Die Aktionärin, Frau Dr. Petra Schneider, schlägt aufgrund ihres Aktionärsersuchen vor, Frau Prof. Dr. Barbara Schott, Baden-Baden, Management- und Unternehmensberaterin als neues Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung zu wählen. | Die Einladung zur vorstehenden Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines Aktionärsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG. Zur Teilnahme der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft vom 12.11.2021 nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft verzeichnet sind oder die Aktien bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung verzeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung muss spätestens am 7. Tag vor der Versammlung erfolgen. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung innerhalb dieser Frist der Gesellschaft einzureichen. Etwaige Anträge nach §§ 125, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift LichtWesen AG, Pestalozzistraße 1, 64319 Pfungstadt, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 06157-150222, oder per E-Mail unter der Anschrift schneider@lichtwesen.de . Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 15. Januar 2024, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen. Pfungstadt, den 22.12.2023 LichtWesen AG Der Vorstand Dr. Petra Schneider | |
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