Knaus Tabbert AG, DE000A2YN504

Knaus Tabbert AG / DE000A2YN504

15.05.2024 - 15:05:24

EQS-HV: Knaus Tabbert AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2024 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Knaus Tabbert AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Knaus Tabbert AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2024 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

15.05.2024 / 15:05 CET/CEST
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Knaus Tabbert AG Jandelsbrunn WKN: A2YN50
ISIN: DE000A2YN504 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung der Knaus Tabbert AG ein, die am Freitag, 21. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Der Veranstaltungsort im Sinne des Aktiengesetzes ist Congress Center Düsseldorf, Raum 3, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 15 Abs. 3 der Satzung der Knaus Tabbert AG in Verbindung mit § 118a Abs. 1 Aktiengesetz („AktG“) in der Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live in Bild und Ton im Internet auf der Internetseite der Knaus Tabbert AG unter https://www.knaustabbert.de/hauptversammlung
  im passwortgeschützten Internetservice übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Knaus Tabbert AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Die genannten Unterlagen sind über die Internetseite
https://www.knaustabbert.de/hauptversammlung
zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise im Falle des Berichts des Aufsichtsrats von der Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 50.986.038,41 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,90 je dividendenberechtigter Stückaktie;
dies sind bei 10.377.259 dividendenberechtigten Stückaktien EUR 30.094.051,10
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen EUR 20.891.987,31
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen ist die Anzahl der zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien (10.377.259) berücksichtigt. Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 2,90 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Betrag für die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen vorsieht. Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten, auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 26. Juni 2024.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025 aufgestellt werden Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bahnhofstraße 30, 90402 Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025 aufgestellt werden, zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 ("Abschlussprüferverordnung") ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor. Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG der formellen Prüfung durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft unterzogen und über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinausgehend auch nach inhaltlichen Kriterien geprüft. Der Vergütungsbericht ist zusammen mit dem Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt "II. Berichte und weitere Informationen" abgedruckt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
7. Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Gemäß § 120a Absatz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre. Das bisher geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Knaus Tabbert AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2021 gebilligt. Der Aufsichtsrat hat dieses Vergütungssystem turnusmäßig einer Überprüfung unterzogen. Auf Grundlage dieser Überprüfung hat der Aufsichtsrat am 6. Mai 2024 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG ein geändertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft beschlossen, welches das bisher geltende Vergütungssystem aktualisiert und punktuell ändert. Das geänderte Vergütungssystem soll dem Aufsichtsrat bei der Festsetzung der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder mehr Flexibilität ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden insbesondere die Bandbreiten für die relativen Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung und die Höchstgrenzen der Vergütung angepasst. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das in der Einberufung zu dieser Hauptversammlung abgedruckte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Knaus Tabbert AG zu billigen.
8. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 25 (Gerichtsstand) Zum Zwecke der Festlegung eines einheitlichen Gerichtsstands am Sitz der Gesellschaft, auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Kapitalmarktinformationen, soll die Satzung der Gesellschaft um einen neuen § 25 ergänzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Satzung der Knaus Tabbert AG wird um folgenden § 25 ergänzt: „§ 25 Gerichtsstand
(1) Für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder deren Organen, die aus dem Gesellschaftsverhältnis entstehen, besteht ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ausländische Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig.
(2) Absatz (1) gilt auch für Streitigkeiten zwischen Aktionären und der Gesellschaft, mit denen der Ersatz eines auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens geltend gemacht wird.“
9. Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Absatz 4 der Satzung (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts) Die in § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG enthaltenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das im Dezember 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZukunftsfinanzierungsG) geändert. Nach dem geänderten § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG hat sich bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften der Nachweis des Anteilsbesitzes nunmehr auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung und nicht mehr wie bislang auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Eine materielle Änderung ist hiermit nicht verbunden. Die gegenwärtige Fassung von § 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft reflektiert noch den Wortlaut von § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG a.F. Um eine einheitliche Formulierung zu gewährleisten, soll § 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung an den geänderten § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: § 16 Absatz 4 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: "Der besondere Nachweis über den Anteilsbesitz hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag") zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen."
II. BERICHTE UND WEITERE INFORMATIONEN
1. Vergütungsbericht 2023
ALLGEMEINES Billigung durch die Hauptversammlung In der ordentlichen Hauptversammlung der Knaus Tabbert AG vom 23. Juni 2021 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG gebilligt und auf www.knaustabbert.de veröffentlicht. Gemäß § 120a AktG wird der Aufsichtsrat der Hauptversammlung das Vergütungssystem künftig bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre zur Billigung vorlegen. Über diesen Bericht Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG haben diesen Vergütungsbericht über die Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend den Anforderungen von § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht 2022 wurde mit 91,28% der gültigen abgegeben Stimmen von der Hauptversammlung am 26.05.2023 gebilligt. Dieser Bericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG der formellen Prüfung durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft unterzogen und über die Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG hinausgehend auch nach inhaltlichen Kriterien geprüft. Der entsprechende Vermerk über die Prüfung ist in diesem Bericht enthalten. Veränderungen im Vorstand Im Vorstand der Knaus Tabbert AG kam es im Aufstellungszeitraum 2024 zu folgenden Veränderungen: Mit Wirkung zum 29. Februar 2024 wurde Carolin Schürmann als Finanzvorständin (CFO) abberufen und sie wird mit Wirkung zum 31. März 2024 das Unternehmen verlassen VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES VORSTANDS Grundzüge des Vergütungssystems Das Vergütungssystem des Vorstands ist gemäß Auffassung des Aufsichtsrats auf eine langfristige und nachhaltige, profitable Entwicklung von Knaus Tabbert ausgerichtet. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsbezogenen variablen Vergütung mit einer kurzfristigen und einer langfristigen aktienbasierten Komponente zusammen. Dabei hat der überwiegende Teil der variablen Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und damit eine langfristige Ausrichtung. So können gemäß Auffassung des Aufsichtsrats die Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen Wertsteigerung von Knaus Tabbert teilhaben und haben einen entsprechenden Anreiz, sich auf das langfristige Wohl von Knaus Tabbert zu konzentrieren. Der einjährige variable Vergütungsbestandteil bemisst sich neben wirtschaftlichen Erfolgsfaktoren zudem nach persönlichen Leistungsindikatoren. Gleichzeitig soll gemäß Auffassung des Aufsichtsrats durch das Vergütungssystem sichergestellt werden, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder und der Lage der Gesellschaft steht. So sollen besondere Leistungen stärker honoriert werden; Leistungsverfehlungen hingegen sollen die Vergütung spürbar verringern. Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat geprüft. Im Geschäftsjahr 2023 wurde vom Vorstandsvergütungssystem nicht abgewichen. Jahresgrundgehalt Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Jahresvergütung als Barvergütung, die in zwölf gleichen Teilbeträgen als monatliches Gehalt ausgezahlt wird. Variable Vergütung Die variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten, einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage, dem Short Term Incentive (STI), und einer variablen Vergütung mit vierjähriger Bemessungsgrundlage, dem Long Term Incentive (LTI).
Der erste Bewertungszeitraum des LTI hat am 1. Januar 2021 begonnen und endet am 31. Dezember 2024.
Der zweite Bewertungszeitraum des LTI hat am 1. Januar 2022 begonnen und endet am 31. Dezember 2025.
Der dritte Bewertungszeitraum des LTI hat am 1. Januar 2023 begonnen und endet am 31. Dezember 2026.
Short Term Incentive (STI) Die Ermittlung des STI erfolgt auf Basis festgelegter Bandbreiten zur Messung der Zielerreichung und den entsprechenden finanziellen und nichtfinanziellen Zielen, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden und auf die sich die Gesellschaft und das jeweilige Vorstandsmitglied vor jedem Geschäftsjahr einigen. Der STI wird als jährliche Bartantieme in dem Monat gezahlt, in dem der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt und ist auf einen Höchstbetrag von EUR 140.000,00 (brutto) für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 160.000,00 (brutto) für die übrigen Vorstandsmitglieder begrenzt. Bei einer Zielerreichung von unter 100% aber mindestens 80 % erfolgt die Auszahlung proratarisch. Bei einer Zielerreichung von weniger als 80 % wird kein Bonus ausbezahlt. Zur Bemessung des STI im Geschäftsjahr 2023 wurden ein finanzielles Leistungskriterium (Teil A), bestehend aus zwei Komponenten, und ein nichtfinanzielles Leistungskriterium (Teil B), bestehend aus einer ESG-Komponente, festgelegt. Die Leistungskriterien gelten für alle Mitglieder des Vorstands, da gemäß Auffassung des Aufsichtsrats die konkret festgelegten Ziele nur in Zusammenarbeit mit allen Vorstandsmitgliedern zu erreichen sind. Für die Zielerreichung stehen Teil A und Teil B in einem Verhältnis von 6:4, d.h. bei 100% Zielerreichung von Teil A werden 60% des maximalen Bonus ausgezahlt und bei 100% Zielerreichung von Teil B werden 40% des maximalen Bonus ausgezahlt. Der Aufsichtsrat kann überdies einen Multiplikator (Modifier) festsetzen, mit dem die jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 ermittelten Auszahlungsbeträge multipliziert werden, um die endgültigen Auszahlungsbeträge des STI zu ermitteln. Über den Modifier können weitere nicht-finanzielle Leistungskriterien bei der kurzfristigen variablen Vergütung berücksichtigt werden. Der Modifier muss sich in einem Rahmen von 0,8 bis 1,2 bewegen. Finanzielle Leistungskriterium (Teil A) Der Umsatz oder die Stückzahl der produzierten Fahrzeuge für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr soll folgende Werte erreichen
Umsatz von EUR 1.437,5 Mio. oder
eine Stückzahl von 30.795.
Die Stückzahl soll nur herangezogen werden, soweit das Umsatzziel nicht vollständig erreicht wurde. Relevant sind die Kennziffern, welche sich aus dem testierten IFRS Konzernjahresabschluss 2023 der Knaus Tabbert AG ergeben. Unter Umsatz sind hierbei die Erlöse gemäß IFRS 15 zu verstehen. Unter Stückzahl sind die fakturierten Einheiten (Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen) zu verstehen. Zur Bemessung des STI im Geschäftsjahr 2023 wurde nur der Umsatz herangezogen. Nichtfinanzielles Leistungskriterium (Teil B): Das nicht-finanzielle Leistungskriterium besteht aus ESG-Zielen. Der Vorstand soll die Umsetzung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie, die er bis zum 31. Dezember 2021 als Teil des STIP für 2021 entwickelt hat, weiter vorantreiben. Hierzu wurden konkrete Zielvorgaben aus verschiedenen Bereichen festgelegt. Grundlage für die Festsetzung der Zielvorgaben waren die aus Stakeholdersicht wesentlichen Themen/Handlungsfelder für Knaus Tabbert, die der Vorstand im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojektes eruiert hat. Diese werden sich auch im Nachhaltigkeitsbericht der Knaus Tabbert AG finden.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
Soziale Verantwortung, Diversität und Chancengleichheit
Klima- und Umweltschutz im Unternehmen
Umweltfreundliche und kreislauffähige Materialien
Emissionsreduzierte Antriebssysteme
Compliance und Anti-Korruption
Menschenrechte und Umweltauswirkungen in der Lieferkette
Gesellschaftliches Engagement
Kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftsleistung
Zu diesen 10 Handlungsfeldern soll der Vorstand folgende 8 Projekte in 2023 umsetzen, wobei die Projekte wie unten dargestellt jeweils mehrere Handlungsfelder umfassen:
 
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Berechnung des STI für das Geschäftsjahr 2023 Auf Basis der Zielerreichung für das finanzielle und das nichtfinanzielle Leistungskriterium ergibt sich für jedes Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 ein Auszahlungsbetrag von EUR 140.000 für den Vorstandsvorsitzenden und die Finanzvorständin und von EUR 148.333,33 für die übrigen Vorstandsmitglieder. Die Zielerreichung der Jahre 2023 und 2022 stellt sich wie folgt dar:
IST 2023 Zielvorgabe STI Zielerreichung Zielerreichung
Teil A - Finanzielle Leistungsindikatioren in % in EUR
Umsatzerlöse 1.441.020 1.437.492 100,00 89.000,00
Absatz 30.613 30.795
Teil B - Nichtfinanzielle Leistungsindikatioren
ESG-Ziele 100 59.333,33
Zielerreichung STI Gesamt 148.333,33
IST 2022 Zielvorgabe STI Zielerreichung Zielerreichung
Teil A - Finanzielle Leistungsindikatioren in % in EUR
Umsatzerlöse 1.049.520 1.176.900
Absatz 29.556 30.680 96,34 80.925,60
Teil B - Nichtfinanziell Leistungsindikatioren
ESG-Ziele 100 56.000,00
Zielerreichung STI Gesamt 97,81 136.925,60
Unter dem Teil B - Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2022 waren folgende Ziele vereinbart:
Handlungsfeld: Kontinuierliche Verbesserung der Wirtschaftsleistung
Ziel: System zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Faktoren bei der Investitionsbeurteilung
Ziel: Aufbau eines strukturierten Nachhaltigkeitscontrolling
Handlungsfeld: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Ziel: Analyse der gesundheitsgefährdenden Emissionen in Jandelsbrunn
Handlungsfeld: Soziale Verantwortung & Gleiche Chancen für Alle
Ziel: Analyse welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, um Knaus Tabbert als Arbeitgeber für Frauen attraktiver zu machen
Handlungsfeld: Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter
Ziel: Mitarbeiterengagement Befragung in Jandelsbrunn
Handlungsfeld: Treibhausgasemissionen im Unternehmen & Energie und Emissionen in der Produktion
Ziel: Gruppenweites Datenerfassungssystem für Scope 1 und 2 Emissionen
Handlungsfeld: Abfallmanagement
Ziel: Gruppenweites Datenerfassungssystem für Abfall
Handlungsfeld: Menschenrechte in der Lieferkette
Ziel: System und Prozessimplementierung zur Erfüllung der Anforderung des Lieferkettengesetzes Im Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand von den acht vereinbarten Zielen acht Ziele erreicht, was einem Gesamtzielerreichungsgrad von 100% entsprach. Long Term Incentive (LTI) Der LTI basiert auf der Entwicklung von virtuellen Performance Shares, die in jährlichen Tranchen (LTIP-Tranchen) vergeben werden. Zu Beginn einer neuen LTIP-Incentivierungsphase wird jedem Vorstandsmitglied eine bestimmte Anzahl von Performance Shares zugeteilt. Die Anzahl der zu Beginn jeder Periode gewährten Performance Shares ergibt sich aus der Division des Betrags von EUR 160.000,00 durch den anfänglichen Aktienkurs. Der Anfangskurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate vor Beginn des Bewertungszeitraums, der Endkurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate des Bewertungszeitraums (4 Jahre). In der nachfolgenden Tabelle werden die am 1. Januar 2021 zugeteilten Performance Shares dargestellt:
Tranche für das Geschäftsjahr 2021 Anfangskurs je Performance Share Anzahl der
Performance Shares
Dauer der LTIP-
Inzentivierungsphase
in TEUR in EUR Anzahl der Aktien Jahre
Wolfgang Speck (Vorstandsvorsitzender) 160 59,8 2.675 4
Gerd Adamietzki 160 59,8 2.675 4
Werner Vaterl 160 59,8 2.675 4
In der nachfolgenden Tabelle werden die am 1. Januar 2022 zugeteilten Performance Shares dargestellt:
Tranche für das Geschäftsjahr 2022 Anfangskurs je Performance Share Anzahl der
Performance Shares
Dauer der LTIP-
Inzentivierungsphase
in TEUR in EUR Anzahl der Aktien Jahre
Wolfgang Speck (Vorstandsvorsitzender) 160 56,65 2.824 4
Gerd Adamietzki 160 56,65 2.824 4
Werner Vaterl 160 56,65 2.824 4
In der nachfolgenden Tabelle werden die am 1. Januar 2023 zugeteilten Performance Shares dargestellt:
Tranche für das Geschäftsjahr 2023 Anfangskurs je Performance Share Anzahl der Performance Shares Dauer der LTIP-Inzentivierungsphase
in TEUR in EUR Anzahl der Aktien Jahre
Wolfgang Speck (Vorstandsvorsitzender) 160 28,78 5.559 4
Gerd Adamietzki 160 28,78 5.559 4
Werner Vaterl 160 28,78 5.559 4
Carolin Schürmann 160 28,78 5.559 4
Der LTI ist neben der Entwicklung der Performance Shares auch von der Erreichung eines EBITDA-Ziels abhängig.
  Das Erfolgsziel EBITDA ist für die LTIP-Incentivierungsphase ab 1. Januar 2021 zu 100 % erfüllt, wenn (i) das kumulierte EBITDA während der LTIP-Incentivierungsphase mindestens EUR 396.864.500,00 beträgt oder (ii) der Quotient aus kumuliertem EBITDA während der LTIP-Incentivierungsphase und kumulierten Umsatzerlösen der Knaus Tabbert-Gruppe während der LTIP-Incentivierungsphase multipliziert mit 100 mindestens 9,58 beträgt.
Das Erfolgsziel EBITDA für die zweite LTIP-Incentivierungsphase ab 1. Januar 2022 ist zu 100 % erfüllt, wenn(i) das kumulierte EBITDA während der LTIP-Incentivierungsphase mindestens EUR 396.864.500,00 beträgt oder (ii) der Quotient aus kumuliertem EBITDA während der LTIP-Incentivierungsphase und kumulierten Umsatzerlösen der Knaus Tabbert-Gruppe während der LTIP-Incentivierungsphase multipliziert mit 100 mindestens 9,58 beträgt.
Das Erfolgsziel EBITDA für die dritte LTIP-Incentivierungsphase ab 1. Januar 2023 ist zu 100 % erfüllt, wenn(i) das kumulierte EBITDA während der LTIP-Incentivierungsphase mindestens EUR 668.752.000,00 beträgt oder (ii) der Quotient aus kumuliertem EBITDA während der LTIP-Incentivierungsphase und kumulierten Umsatzerlösen der Knaus Tabbert-Gruppe während der LTIP-Incentivierungsphase multipliziert mit 100 mindestens 9,51 beträgt.
Dabei wird EBITDA definiert als Konzernergebnis der Knaus Tabbert-Gruppe für das jeweilige Geschäftsjahr bereinigt um Steuern, Finanzierungskosten, Finanzerträge sowie Abschreibungen, basierend auf dem testierten Konzernabschluss der Knaus Tabbert-Gruppe.
Der Auszahlungsbetrag der jeweiligen LTIP-Tranche errechnet sich aus der Anzahl der Performance Shares multipliziert mit dem Endkurs am 31.12. und einem Multiplikator. Bei einer Zielerreichung von 100 % beträgt der Multiplikator 1. Wird das Ziel nicht zu 100 %, aber zu mindestens 81 % erreicht, reduziert sich der Multiplikator für jeden abweichenden Prozentpunkt um 5 %. Ein Vorstandsmitglied hat nur dann Anspruch auf eine LTI-Zahlung, wenn das Ziel zu mindestens 81 % erreicht wird und der Endkurs der Aktie höher ist als der Anfangskurs. Die Auszahlung für jede LTIP-Tranche ist aktuell auf maximal EUR 450.000,00 begrenzt. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Auszahlung bei außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessener Weise nach oben oder unten anzupassen. Die Auszahlung des LTI erfolgt zusammen mit derjenigen monatlichen Rate der festen Jahresvergütung, die nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat für das vierte Geschäftsjahr des Bewertungszeitraums ausgezahlt wird. Die Gesellschaft erstattet keine aus der Auszahlung des LTI resultierende Einkommensteuer. Der Aufsichtsrat kann nach eigenem Ermessen bestimmen, dass der LTI anstelle einer Barauszahlung durch Lieferung von Aktien der Gesellschaft ausgezahlt wird. Die Anzahl der in diesem Fall zu liefernden Aktien der Gesellschaft ergibt sich aus der Division des Auszahlungsbetrags der LTIP-Tranche durch den finalen Aktienkurs. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Laufzeit eines Bewertungszeitraums aus seinem Amt aus oder tritt ein neues Mitglied während der Laufzeit eines Performance-Zeitraums in den Vorstand ein, erhält das Mitglied den LTI zeitanteilig für diesen Zeitraum, sofern die Ziele wie oben beschrieben erreicht werden. Nebenleistungen Das System der Vorstandsvergütung sieht Nebenleistungen in Form von Sachbezügen und Zuschüssen vor, wie z.B. Dienstwagen oder Fahrkostenzuschuss, Erstattung von angemessenen Übernachtungskosten am Dienstsitz, Unfallversicherung sowie Zuwendungen zu Kranken- und Pflegeversicherungsprämien. Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme und einem Selbstbehalt gemäß den einschlägigen Vorschriften des deutschen Aktienrechts in Höhe von 10 % des Schadens, maximal jedoch in Höhe von 150 % der festen Jahresvergütung. Die D&O-Versicherungen decken Vermögensschäden ab, die durch Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen. Altersversorgung Ruhegehaltszusagen wurden nicht gemacht. Weitere Angaben Im Fall einer Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund sowie im Falle der vertragswidrigen einseitigen Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied entfallen der Anspruch des Vorstandsmitglieds auf - anteilige - Zahlungen eines STI für das zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs laufende Geschäftsjahr der Gesellschaft und der Anspruch des Vorstandsmitglieds auf - anteilige - Zahlungen aus LTIP-Tranchen, deren Inzcntivierungsphase im Zeitpunkt des Kündigungszugangs noch nicht abgelaufen ist. Eine im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses möglicherweise gewährte Abfindung ist auf den Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen begrenzt. Dieser Abfindungs-Cap wird in der Regel auf Basis der Gesamtbezüge des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auf Basis der für das laufende Geschäftsjahr erwarteten Gesamtbezüge berechnet. Die Auszahlungen von STI und LTI unterliegen Malus- und Clawback-Bedingungen, diese lauten wie folgt: Die variable Vergütung ist auf Aufforderung des Aufsichtsrates zurückzuzahlen, wenn (i) ein Jahres oder Konzernabschluss der Gesellschaft, der bei der Gewährung der Vergütung zugrunde gelegt wurde, unwirksam oder zwar wirksam ist aber unter Verstoß gegen anwendbare Vorschriften kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt; Ein Jahres- oder Konzernabschluss ist bei der Gewährung der variablen Vergütung zugrunde gelegt, wenn in ihm enthaltene Finanzzahlen in die Berechnung der variablen Vergütung mit eingeflossen sind; oder (ii) durch den Vorstand in einem der Geschäftsjahre, für die die variable Vergütung gewährt wird eine schwerwiegende Pflichtverletzung nach §93 Abs 1. AktG begangen wurde. Von der Möglichkeit variable Vergütungsbestandteile einzubehalten oder zurückzufordern, wurde im Berichtszeitraum kein Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2023 vorgesehene Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands bei Zielerreichung von 100 % In der nachfolgenden Tabelle wird die individuelle Zielvergütung der Mitglieder des Vorstands bei einer Zielerreichung von 100 % für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt. Die Verträge der beiden Vorstände Gerd Adamietzki und Werner Vaterl wurden zum August 2023 verlängert sowie die Vergütung angepasst.
Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile Gesamtvergütung (Zielerreichung
von 100 %)
Grundvergütung Nebenleistungen1 STI LTI
in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR
Wolfgang Speck (Vorstandsvorsitzender 750,0 67,8% 55,8 5,0% 140,0 12,7% 160,0 14,5% 1.105,8
Gerd Adamietzki2 491,7 57,8% 50,4 5,9% 148,3 17,4% 160,0 18,8% 850,4
Werner Vaterl2 491,7 59,3% 29,2 3,5% 148,3 17,9% 160,0 19,3% 829,2
Carolin
Schürmann
400,0 55,4% 22,6 3,1% 140,0 19,4% 160,0 22,1% 722,6
(1) Die Nebenleistungen werden mit dem im Geschäftsjahr 2023 aufgewandten Betrag angegeben.(2) Vertragsanpassung zum 01.08.2023 Im Geschäftsjahr 2023 vorgesehene Maximalvergütung der Mitglieder des Vorstands. In der folgenden Tabelle sind die Höchstgrenzen der Vergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder nach dem geltenden Vorstandsvergütungssystem für das Geschäftsjahr 2023 abgebildet. Damit wird die jährliche Maximalvergütung nach dem Vorstandsvergütungssystem (EUR 1.750.000,00 für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 1.250.000,00) für die ordentlichen Vorstandsmitglieder nicht ausgeschöpft. Die in der Tabelle dargestellte Maximalvergütung ergibt sich aus der im Geschäftsjahr 2023 tatsächlich zugeflossenen Grundvergütung und den Nebenleistungen sowie der maximal erreichbaren variablen Vergütung. Über die tatsächliche maximale Vergütung des Geschäftsjahres 2023 kann erst im Geschäftsjahr 2027 berichtet werden, sobald der Wert des LTI feststeht und kann von den unten dargestellten Werten abweichen.
Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile Maximalvergütung für
das Geschäftsjahr 2023
Grundvergütung Nebenleistungen STI LTI*
in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR
Wolfgang Speck
(Vorstandsvorsitzender)
750,0 53,7% 55,8 4,0% 140,0 10,0% 450,0 32,2% 1.395,8
Gerd Adamietzki 491,7 43,1% 50,4 4,4% 148,3 13,0% 450,0 39,5% 1.140,4
Werner Vaterl 491,7 43,9% 29,2 2,6% 148,3 13,3% 450,0 40,2% 1.119,2
Carolin
Schürmann
400,0 39,5% 22,6 2,2% 140,0 13,8% 450,0 44,4% 1.012,6
* Die Nebenleistungen werden mit dem im Geschäftsjahr 2023 aufgewandten Betrag angegeben. Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands In der nachfolgenden Tabelle werden die gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt. Die gewährte Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 AktG meint die im Berichtsgeschäftsjahr tatsächlich zugeflossene Vergütung. Demgegenüber ist unter der geschuldeten Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 AktG die fällige, aber im Berichtsgeschäftsjahr nicht zugeflossene Vergütung zu verstehen. Neben der Höhe der Vergütung ist der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung dargestellt.
Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile Gewährte und geschuldete Gesamtvergütung Gesamtvergütung (Zielerreichung
von 100 %)
Grundvergütung Nebenleistungen STI* LTI
in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in TEUR
Wolfgang Speck
(Vorstands-vorsitzender)
750,0 79,6% 55,8 5,9% 136,9 14,5% - - 942,7 1.105,8
Gerd Adamietzki 491,7 72,4% 50,4 7,4% 136,9 20,2% - - 679,0 850,4
Werner Vaterl 491,7 74,7% 29,2 4,4% 136,9 20,8% - - 657,8 829,2
Carolin Schürmann 400,0 92,2% 22,6 5,2% 11,4 2,6% - - 434,0 722,6
* Kurzfristige variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2022 erdient worden ist und im Geschäftsjahr 2023 an die Vorstandsmitglieder gezahlt worden ist. Für das Geschäftsjahr 2023 erdiente Vergütung der Mitglieder des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023 teilweise bereits gewährt worden ist In der nachfolgenden Tabelle wird neben der Grundvergütung und den Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2023 die für das Geschäftsjahr 2023 zugeteilte variable Vergütung insoweit angegeben, als die der Vergütung zugrunde liegende (ein- oder mehrjährige) Tätigkeit vollständig erbracht bzw. für variable Vergütungsbestandteile die Erfolgsziele bereits erreicht worden sind (im folgenden erdiente Vergütung). Die festen Vergütungsbestandteile wurden bereits im Geschäftsjahr 2023 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt, wohingegen die kurzfristige variable Vergütung für im Geschäftsjahr 2023 erbrachte Leistungen der Vorstandsmitglieder erst im Geschäftsjahr 2024 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt wird. Bei dem LTI wird die Zielerreichung erst nach dem Ablauf der vierjährigen Incentivierungsphase festgestellt.
Feste Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile Gewährte, geschuldete und erdiente Gesamtvergütung Gesamtvergütung (Zielerreichung
von 100 %)
Grundvergütung Nebenleistungen STI LTI*
in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in TEUR
Wolfgang Speck (Vorstands-vorsitzender) 750,0 79,3% 55,8 5,9% 140,0 14,8% 0,0 0,0% 945,8 1.105,8
Gerd Adamietzki 491,7 71,2% 50,4 7,3% 148,3 21,5% 0,0 0,0% 690,4 850,4
Werner Vaterl 491,7 73,5% 29,2 4,4% 148,3 22,2% 0,0 0,0% 669,2 829,2
Carolin Schürmann 400,0 71,1% 22,6 4,0% 140,0 24,9% 0,0 0,0% 562,6 722,6
* Dert LTI ist erst nach Ablauf der vierjährigen Incentivierungsphase vollständig erdient. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den Bestimmungen des § 14 der Satzung der Knaus Tabbert AG neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung von EUR 25.000,00. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 100.000,00, der Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 37.500,00. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und die Vorsitzende des Präsidialausschusses erhalten jeweils eine zusätzliche jährliche feste Ausschussvergütung von EUR 35.000,00. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche jährliche feste Ausschussvergütung von EUR 5.000,00, sofern der betreffende Ausschuss mindestens einmal im Geschäftsjahr tätig geworden ist. Im Geschäftsjahr ist neben dem Prüfungsausschuss und dem Präsidialausschuss der Nominierungsausschuss tätig geworden. Außerdem wird Mitgliedern die auf ihre Bezüge und Auslagen entfallende Umsatzsteuer erstattet, falls eine solche anfällt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Interesse der Gesellschaft von dieser in eine in Höhe unterhaltene D&O-Versicherung für Organmitglieder einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete sowie erdiente Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder In der folgenden Tabelle werden die gewährte und die geschuldete Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats i.S.v. § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist nach § 14 Abs. 4 der Satzung zum Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Als gewährte und geschuldete Vergütung wird also die im Geschäftsjahr 2022 erdiente Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats dargestellt, die im Geschäftsjahr 2023 an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgezahlt worden ist. Neben der gewährten und geschuldeten Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 wird zusätzlich, die im Geschäftsjahr 2023 erdiente Vergütung in der folgenden Tabelle angegeben. Diese Vergütung ist nach § 14 Abs. 4 AktG der Satzung im Geschäftsjahr 2024 fällig. Für die Zwecke der besseren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben wurden die Beträge in der folgenden Tabelle jeweils gerundet.
Gewährte und
geschuldete Vergütung
für das Geschäftsjahr 2023
Erdiente Vergütung für das
Geschäftsjahr 2023
Gewährte und geschuldete Gesamtvergütung Erdiente Gesamtvergütung
Feste Vergütung Ausschussvergütung Feste Vergütung Ausschussvergütung
in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in % in TEUR in TEUR
Esther Hackl (Vorsitzende) 100,0 74,1 35,0 25,9 100,0 71,4 40,0 28,6 135,0 140,0
Willem Paulus de Pundert* 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Klaas Meertens* 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Rene Ado Oscar Bours* 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Manfred Pretscher 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Jana Donath 25,0 41,7 35,0 58,3 25,0 41,7 35,0 58,3 60,0 60,0
Anton Autengruber (stellv. Vorsitzender) 37,5 100,0 37,5 100,0 37,5 37,5
Stephan Kern 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Linda Schätzl 6,3 100,0 25,0 100,0 6,3 25,0
Ferdinand Sommer 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Robert Scherer 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Daniela Fischer 25,0 100,0 25,0 100,0 25,0 25,0
Michael Heim 18,8 100,0 18,8
Gesamt 387,5 84,7 70,0 15,3 387,5 83,8 75,0 16,2 457,5 462,5
* Bruttobetrag, Quellensteuer plus Solidariätszuschlag wurde vom Unternehmen direkt abgeführt. DerAuszahlungsbetrag an das Aufsichtsratsmitglied war daher geringer VERGLEICHENDE DARSTELLUNG Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der derzeitigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mit der Ertragsentwicklung der Knaus Tabbert AG und des Knaus Tabbert Konzerns sowie mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer des Knaus Tabbert Konzerns auf Vollzeitäquivalentbasis gegenüber dem Geschäftsjahr 2022. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet. Als Grundlage für die Ermittlung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird grundsätzlich die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG herangezogen. Soweit Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats in einzelnen Geschäftsjahren nur anteilig vergütet wurden, zum Beispiel aufgrund eines unterjährigen Eintritts oder Ausscheidens, wird darauf in Fußnoten hingewiesen. Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der Knaus Tabbert AG gemäß § 275 Abs. 3 Nr. 16 HGB dargestellt. Da die Vergütung der Mitglieder des Vorstands auch maßgeblich vom Geschäftserfolg des Knaus Tabbert Konzerns abhängig ist, wird darüber hinaus auch die Entwicklung des Umsatzes, des EBITDA und des Jahresergebnisses für den Konzern angegeben. Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der gesamten Belegschaft, incl.Azubis, Werkstudenten und Praktikanten des Knaus Tabbert Konzerns abgestellt. Hierbei wird der Konzernpersonalaufwand (ohne Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft) korrigiert um die Vorstandsvergütung des laufenden Jahres ins Verhältnis zu den FTE ?s (Full Time Equivalent) des Knaus Tabbert Konzerns gesetzt.
Veränderung 2023 zu 2022 (in %)
Ertragsentwicklung der KNAUS TABBERT AG und Konzern
Konzern-Umsatz 37,3
Konzern-EBITDA 78,5
Konzern-Jahresergebnis 103,7
Jahresergebnis der KNAUS TABBERT AG 112,8
Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Durchschnitt Vergütung der Mitarbeiter des Konzerns 10,4
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Wolfgang Speck (Vorstandsvorsitzender) -1,2
Marc Hundsdorf1 -100,0
Gerd Adamietzki 16,1
Werner Vaterl 16,5
Carolin Schürmann 405,9
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Esther Hackl (Vorsitzende) 0,0
Willem Paulus de Pundert 0,0
Klaas Meertens 0,0
Rene Ado Oscar Bours 0,0
Manfred Pretscher 0,0
Jana Donath 0,0
Anton Autengruber (stellv. Vorsitzender) 0,0
Stephan Kern 0,0
Michael Heim1 -25,0
Linda Schätzl 100
Ferdinand Sommer 0,0
Robert Scherer 0,0
Daniela Fischer 0,0
(1) Marc Hundsdorf, Michael Heim im GJ 2022 ausgeschieden
Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Veränderung 2021 zu 2020
(in %)
Veränderung 2022 zu 2021
(in %)
Veränderung 2023 zu 2022
(in %)
Durchschnitt Vergütung der Mitarbeiter des Konzerns 5,7 1,5 10,4

Jandelsbrunn, 26. März 2024
  @ dgap.de
Vorstand der Knaus Tabbert AG