EQS-HV: Jumia Technologies AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Jumia Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Jumia Technologies AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Jumia Technologies AG Berlin ISIN: US48138M1053 (American Depositary Shares) / DE000A2TSMN4 und DE000A4BGG21 (Aktien) WKN: A2PGZM (American Depositary Shares) / A2TSMN und A4BGG2 (Aktien) Berichtigung der am 16. Mai 2024 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 der Jumia Technologies AG, Berlin am 27. Juni 2024 Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2024 hat der Vorstand der Jumia Technologies AG die ordentliche Hauptversammlung auf Donnerstag, den 27. Juni 2024 um 15:00 Uhr (MESZ) einberufen. Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger wurden in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024 in Abschnitt II.1. „Anlage zu Tagesordnungspunkt 5: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023“ zwei Textabschnitte in dem dort abgedruckten Vergütungsbericht fehlerhaft wiedergegeben. Insoweit wurde eine Tabelle an falscher Stelle platziert und eine weitere Tabelle gänzlich ausgelassen. Die Fehler betreffen jeweils den in Abschnitt II.1. der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung abgedruckten Vergütungsbericht und darin Ziffer 6: „Vergütung des Aufsichtsrats“ sowie Ziffer 7: „Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung des Unternehmens“. Im Folgenden werden die betreffenden Abschnitte des in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung in Abschnitt II.1. abgedruckten Vergütungsberichts noch einmal vollständig in berichtigter Fassung wiedergegeben: | 6. | Vergütung des Aufsichtsrates |
A. | Grundzüge des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat |
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 113 AktG sowie den einschlägigen Empfehlungen und Anregungen des DCGK. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung. Dabei wird der höhere zeitliche Aufwand für den Vorsitz im Aufsichtsrat sowie für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt. Eine variable Vergütung wird nicht gewährt. Gemäß § 113 Abs. 3 AktG unterliegt das Vergütungssystem des Aufsichtsrats alle vier Jahre einer unverbindlichen Abstimmung durch die Hauptversammlung, wobei eine bestätigende Abstimmung möglich ist. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat war Gegenstand einer solchen unverbindlichen Abstimmung in der Hauptversammlung der Jumia Technologies AG am 14. August 2023 und wurde von 97,83% der anwesenden Aktionäre angenommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eine jährliche feste Vergütung. Für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats wird eine zusätzliche Vergütung gezahlt. Sitzungsgelder werden an die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gezahlt. Mitglieder, die nur während eines Teils des Jahres dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern angemessene Auslagen, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsratsmitglieder entstehen, sowie die auf ihre Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in eine D&O-Versicherung für Organmitglieder einbezogen. Die Prämien für diese Versicherung werden von Jumia bezahlt. B. | Vergütung des Aufsichtsrates in den Jahren 2022 und 2023 |
§ 162 AktG verlangt eine umfassende Übersicht über die den Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften gewährten und zustehenden Vergütungen. Die folgende Tabelle enthält die feste Vergütung sowie die Vergütung der Ausschüsse: 7. | Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung des Unternehmens |
§ 162 Abs. 1 Satz 2 AktG verlangt neben der individualisierten Offenlegung der gewährten und zustehenden Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat auch deren vergleichende Darstellung mit der Vergütung der Belegschaft sowie dem Unternehmenserfolg. Die folgende Tabelle vergleicht die gewährten und fälligen Vergütungen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder mit den durchschnittlichen Vollzeitmitarbeitergehältern und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf Unternehmens- bzw. Konzernebene sowie dem GMV. Diese Kennzahlen werden als zentrale Finanzparameter in der Unternehmenssteuerung von Jumia verwendet. Die durchschnittliche Mitarbeitervergütung basiert auf den Personalkosten von Jumia einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und dem inneren Wert der ausgeübten Aktienoptionen und VRSUs. Die durchschnittliche Vergütung pro Mitarbeiter sank von 21,0 Tsd. EUR im Jahr 2021 auf 17,1 Tsd. EUR im Jahr 2022 und auf 15,0 Tsd. EUR im Jahr 2023, hauptsächlich aufgrund des gesunkenen Kurses unserer an der New Yorker Börse registrierten Aktien und des damit verbundenen niedrigeren Werts der aktienbasierten Vergütung für Mitarbeiter. | Es verbleibt im Übrigen unverändert bei der am 16. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Fassung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung seit der Einberufung korrekt und vollständig gewesen ist. Darüber hinaus ist der Vergütungsbericht seit der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung vollständig und korrekt auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investors“ unter dem Menüpunkt „Annual Meeting“ und dem Untermenüpunkt „Annual General Meeting 2024“ als separates Dokument zu Tagesordnungspunkt 6 unter https://investor.jumia.com/agm-hv/AGM-2024/default.aspx abrufbar gewesen und ist dort weiterhin verfügbar. Berlin, im Mai 2024 Jumia Technologies AG Der Vorstand | |
|
17.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Jumia Technologies AG |
| Skalitzer Straße 104 |
| 10997 Berlin |
| Deutschland |
E-Mail: | investor-relations@jumia.com |
Internet: | http://www.jumia.com |
ISIN: | DE000A2TSMN4, US48138M1053, DE000A4BGG21 |
|
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
1906149 17.05.2024 CET/CEST