EQS-HV, DWS DWS Group GmbH & Co. KGaA
26.04.2024 - 16:05:14
EQS-HV: DWS Group GmbH & Co. KGaA: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DWS Group GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DWS Group GmbH & Co. KGaA: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2024 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2024 / 16:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| DWS Group GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main Berichtigung der am 25. April 2024 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der DWS Group GmbH & Co. KGaA am 6. Juni 2024 Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. April 2024 hat die DWS Group GmbH & Co. KGaA ihre Aktionäre für Donnerstag, den 6. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) zur ordentlichen Hauptversammlung der DWS Group GmbH & Co. KGaA eingeladen. Hiermit weisen wir darauf hin, dass es in der Einladung in dem Abschnitt „Stimmabgabe mittels Briefwahl“ zu einem redaktionellen Versehen seitens des Bundesanzeigers bei der Wiedergabe der Internetseite der DWS Group GmbH & Co. KGaA gekommen ist. Der Abschnitt lautet korrekt wie folgt: Stimmabgabe mittels Briefwahl Aktionäre können die Stimmabgabe mittels Briefwahl vornehmen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, wie oben im Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ beschrieben. Bitte verwenden Sie für die schriftliche Briefwahl möglichst das Formular, das auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandten Anmeldebestätigung abgedruckt ist, oder einen Ausdruck des über die Internetseite der Gesellschaft https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zugänglich gemachten Formulars. Die Stimmabgabe mittels schriftlicher Briefwahl muss bis 5. Juni 2024, 18:00 Uhr MESZ (Eingang), unter folgender Adresse eingehen: DWS Group GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Der schriftliche Widerruf und die schriftliche Änderung der Abstimmungsentscheidungen im Wege der Briefwahl sind durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung an die oben genannte Adresse bis 5. Juni 2024, 18:00 Uhr MESZ (Eingang), möglich. Es besteht weiter die Möglichkeit, die Briefwahl im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärsportal (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) vorzunehmen, das dafür auch noch am Tag der Hauptversammlung am 6. Juni 2024 bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der jeweiligen Abstimmung festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung stehen wird. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die Eingabemöglichkeit endet. Die Nutzung des zugangsgeschützten Aktionärsportals erfordert die Eingabe der Zugangsdaten, die auf der Anmeldebestätigung vermerkt sind, die nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige Bevollmächtigte können sich nach den vorstehend beschriebenen Regeln der Briefwahl bedienen. Im Übrigen bleibt die am 25. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen. Frankfurt am Main, im April 2024 DWS Group GmbH & Co. KGaA, vertreten durch: DWS Management GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin Die Geschäftsführung | |
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