EQS-HV: Aumann AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2024 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Aumann AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Aumann AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2024 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.05.2024 / 11:15 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| Aumann AG Beelen ISIN: DE000A2DAM03 Wertpapierkennnummer: A2DAM0 Eindeutige Kennung der Veranstaltung gem. Tabelle 3 EU-DVO 2018/1212: GMETAAG00624 Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. Mai 2024 hat der Vorstand der Aumann AG die ordentliche Hauptversammlung auf Dienstag, den 18. Juni 2024 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ, 08:00 Uhr UTC) einberufen. Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger ist in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 ein Fehler aufgetreten. Der Fehler wird wie folgt berichtigt: 2. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.404.753,01 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2023, d.h. insgesamt EUR 2.872.650,60; b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.532.102,41. Die Dividende ist am 21. Juni 2024 fällig. Sofern die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält aktuell 886.747 eigene Aktien. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt daher 14.363.253 dividendenberechtigte Stückaktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvorschlag vorsieht. | Es verbleibt im Übrigen unverändert bei der am 10. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen. Beelen, im Mai 2024 Aumann AG
Der Vorstand Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen Deutschland Tel +49 2586 888 7800 Fax +49 2586 888 7805 ir@aumann.com www.aumann.com | |
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13.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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