Mindestannahmeschwelle, Nexus

Project Neptune Bidco GmbH

20.12.2024 - 12:30:03

TA überschreitet erfolgreich Mindestannahmeschwelle des öffentlichen Übernahmeangebots für Nexus – weitere Annahmefrist beginnt

Project Neptune Bidco GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot


20.12.2024 / 12:30 CET/CEST
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TA überschreitet erfolgreich Mindestannahmeschwelle des öffentlichen
Übernahmeangebots für Nexus – weitere Annahmefrist beginnt   20. Dezember 2024   Annahmequote nach Ablauf der Annahmefrist beträgt rund 79,86 % aller Nexus-Aktien und liegt damit über Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Nexus-Aktien zuzüglich einer Aktie Aktionäre, die ihre Nexus-Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet TA beabsichtigt, Nexus nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen
Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen „TA“), hat heute die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der Nexus AG („Nexus“, ISIN: DE0005220909) nach Ablauf der Annahmefrist veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 17. Dezember 2024 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, wurde das Angebot für 13.796.212 Nexus-Aktien angenommen. Dies entspricht rund 79,86 % aller Nexus-Aktien, einschließlich eines Anteils von rund 26,9 %, den sich TA bereits durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Schlüsselaktionären von Nexus gesichert hat. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Nexus-Aktien plus einer Aktie erfolgreich überschritten. „Wir freuen uns, diesen Meilenstein in unserem öffentlichen Übernahmeangebot für Nexus erreicht zu haben. Wir sehen großes Potenzial, den Wachstumskurs von Nexus abseits der Börse fortzusetzen und wollen das Management dabei unterstützen, den Marktanteil von Nexus im internationalen E-Health-Markt weiter auszubauen. Dafür bedarf es einer privaten Eigentümerstruktur, um von finanzieller Flexibilität und einer langfristigen Wertschöpfungsperspektive zu profitieren,“ sagte Stefan Dandl, Director bei TA. Nexus-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen. Diese beginnt am 21. Dezember 2024 und endet am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, und 18:00 Uhr, Ortszeit New York. Die Abwicklung des Angebots unterliegt den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet. Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von Nexus befürwortet das beabsichtigte Delisting von Nexus, um seine langfristige Strategie abseits des Börsenumfelds umzusetzen, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und sorgfältigen Prüfung zum relevanten Zeitpunkt. Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot von TA sind auf der folgenden Website verfügbar: www.neptune-public-offer.com. Eine Übernahmeangebots-Hotline für Aktionäre ist Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr MEZ unter +49 (0) 69 92014 9707 oder unter info@neptune-public-offer.com erreichbar.        ### Über TA Associates TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. TA hat bisher 65 Milliarden US-Dollar an Kapital eingeworben und beschäftigt mehr als 160 Investment-Experten in Büros in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong. Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com   Über Nexus AG Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen. Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de   Pressekontakt – TA Associates FGS Global Tanja Dorr tanja.dorr@fgsglobal.com +49 160 99 27 1975   Kontakt Investor Relations – Nexus AG Investor Relations Irmastraße 1 78166 Donaueschingen ir@nexus-ag.de +49 771 229600   Wichtiger Hinweis   Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Nexus AG dar. Die Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Nexus AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.


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