Pentixapharm Holding AG / DE000A40AEG0
23.09.2024 - 12:15:43Pentixapharm Holding AG legt Preisspanne für geplanten Börsengang fest
Pentixapharm Holding AG / Schlagwort(e): Börsengang 23.09.2024 / 12:15 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. WERBUNG NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE Pressemitteilung Angebot von bis zu 3,9 Mio. neuen Aktien zu einer Preisspanne von EUR 4,70 bis EUR 6,00 je Aktie Erlöse aus Börsengang sichern Finanzierung zur Weiterentwicklung der aussichtsreichen Produktpipeline im stark wachsenden Bereich der Radioligandentherapien Zeichnungsfrist für institutionelle Investoren und Privatanleger beginnt am 24. September 2024 und endet voraussichtlich am 1. Oktober 2024 Erster Handelstag im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am 3. Oktober 2024 Hoher Streubesitz nach dem Börsengang von über 60% erwartet Berlin und Würzburg, Deutschland, 23. September 2024 – Die Pentixapharm Holding AG („Pentixapharm“), ein biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer First-in-Class-Radiopharmazeutika zur Diagnose und Therapie (Theranostics) von Blutkrebs und anderen weitverbreiteten Indikationen, die bislang nicht mit Radiopharmazeutika behandelt werden, fokussiert, gibt Details für den geplanten Börsengang im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse („IPO“) bekannt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute den Prospekt für das öffentliche Angebot in Deutschland und die Börsennotierung der Pentixapharm gebilligt. Die IPO-Preisspanne wurde auf EUR 4,70 bis EUR 6,00 je Aktie festgelegt. Der endgültige Angebotspreis wird auf Basis eines Bookbuilding-Verfahrens zum Ende der Angebotsfrist bestimmt, die am 24. September 2024 beginnt und voraussichtlich am 1. Oktober 2024 um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger und um 14.00 Uhr (MESZ) für institutionelle Anleger endet. Das öffentliche Angebot beim Börsengang umfasst bis zu 3.900.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Eine Mehrzuteilungsoption („Greenshoe") existiert nicht. Neben den Angebotsaktien sollen 50.000 „Bestehende Aktien" und 20.845.477 „Abspaltungsaktien“ zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen werden. Die Abspaltungsaktien stammen aus einer von der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2024 beschlossenen Sachkapitalerhöhung in Form sämtlicher von der Eckert & Ziegler SE gehaltener Aktien an der Pentixapharm AG in Folge der von der Hauptversammlung der Eckert & Ziegler SE vom selben Tag beschlossenen Abspaltung der Pentixapharm AG. Insgesamt kommen damit bis zu 24.795.477 auf den Namen lautende Stückaktien der Pentixapharm Holding AG in den Handel. Alle Aktien haben einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und sind ab dem 25. März 2024 voll gewinnberechtigt. Mittelzufluss durch Angebots–Kapitalerhöhung zur Weiterentwicklung der Produktpipeline Nach erfolgreicher Durchführung des IPOs - unter der Annahme einer vollen Platzierung der Aktien - ergibt sich in der Mitte der Bookbuilding-Spanne eine Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 132,7 Mio. Der erwartete Brutto-Mittelzufluss für Pentixapharm aus der Platzierung neuer Aktien beträgt auf Basis der Bookbuilding-Spanne und der maximalen Anzahl von 3,9 Mio. Angebotsaktien zwischen EUR 18,3 Mio. und EUR 23,4 Mio. Mit einer zusätzlichen Wandelschuldverschreibung von bis zu EUR 18,5 Mio., die von der börsennotierten Eckert & Ziegler SE gezeichnet wurde, stünden der Pentixapharm mit einem Emissionsvolumen in der Mitte der Bookbuilding-Spanne in Summe über EUR 39 Mio. an zusätzlichen Finanzmitteln zur Umsetzung der ersten Phase der Wachstumsstrategie zur Verfügung. Die Erlöse aus dem IPO sollen primär für die Weiterentwicklung der Produktpipeline verwendet werden. Die Wachstumsstrategie in den kommenden Jahren konzentriert sich auf die klinische Weiterentwicklung und Zulassung der Hauptkandidaten, Ga68-PentixaFor und Y90-PentixaTher, sowie auf strategische Partnerschaften und potenzielle Akquisitionen im Bereich Radiopharmazie. Der Börsengang ist damit ein Meilenstein auf dem vorgezeichneten Weg zur kommerziellen Nutzung der gut validierten Programme. Leitkandidat PentixaFor befindet sich in Europa bereits in der klinischen Phase III. Dr. Hakim Bouterfa, Vorstand der Pentixapharm Holding AG: „Wir sind mit unseren Börsenplänen jetzt auf der Zielgeraden und freuen uns über das positive Feedback von Investoren. Unser Ziel ist es, die Aktie für Anleger attraktiv zu machen, die früh einsteigen. Dabei soll die Verwässerung der in Folge der Abspaltung von der Eckert & Ziegler SE zu Pentixapharm-Aktionären werdenden Eckert & Ziegler-Aktionäre minimiert werden. Mit dem IPO wird deshalb nur ein begrenztes Aktienkontingent angeboten. Wir sind von einer positiven Entwicklung der Pentixapharm überzeugt und wollen in den kommenden Monaten weitere Meilensteine erreichen.“ Dr. Andreas Eckert, Aufsichtsratsvorsitzender der Pentixapharm Holding AG: „Pentixapharm verfügt über eine attraktive Produktpipeline und sichert sich durch den Börsengang den Zugang zu Kapitalmarktinvestoren. Wie im Rahmen der Abspaltung der Pentixapharm von der Eckert & Ziegler SE angekündigt, beteiligt sich auch die Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH an der IPO-Kapitalerhöhung und unterstreicht damit ihr Vertrauen in die Pentixapharm. Für zukünftige Investitionen stehen mit weiteren Kapitalmaßnahmen oder alternativen Finanzierungsmöglichkeiten wie Kooperationen mit etablierten Pharmakonzernen mehrere Optionen zur Verfügung. Die aktuellen Bewertungen von Unternehmen im Bereich der Radiopharmazie mit Programmen in klinischen Studien in den USA unterstreichen das Potenzial, das Investoren in der Branche sehen.“ IPO richtet sich sowohl an institutionelle als auch private Investoren, die an Pentixapharms innovativem Wachstumsmodell interessiert sind Die Aktien werden im Rahmen eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland sowie einer internationalen Privatplatzierung angeboten. Das Angebot richtet sich sowohl an institutionelle Investoren als auch an interessierte Privatanleger. Privatanleger können Kaufaufträge im öffentlichen Angebot in Deutschland einen Tag nach Beginn der Angebotsfrist, d.h. ab dem 25. September 2024, ausschließlich über die Zeichnungsfunktionalität Direct-Place© der Frankfurter Wertpapierbörse oder über ihre Depotbank erteilen. Qualifizierte Anleger können während des Angebotszeitraums Kaufaufträge direkt an die BankM AG als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner erteilen. Der Streubesitz nach dem IPO wird voraussichtlich über 60% betragen. Hauptaktionär von Pentixapharm ist die Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, die nach Abschluss der Abspaltung 31,57% des Grundkapitals halten wird. Die Zulassung zum Handel wird für den 2. Oktober 2024 erwartet, am 3. Oktober 2024 soll die Notierungsaufnahme der Bestehenden Aktien sowie der Abspaltungsaktien der Pentixapharm Holding AG unter dem Tickersymbol PTP und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A40AEG0 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Die Angebotsaktien werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und erfolgtem Zulassungsbeschluss durch die Deutsche Börse AG voraussichtlich ab dem 10. Oktober 2024 gehandelt. Der Wertpapierprospekt bezüglich des öffentlichen Angebots und der Zulassung der Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) wurde heute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt und ist im IR-Bereich auf der Website der Gesellschaft unter www.pentixapharm.com abrufbar. Über Pentixapharm Holding AG Die Pentixapharm Holding AG wurde im Jahr 2024 gegründet, um nach der von den Hauptversammlungen der Eckert & Ziegler SE und der Pentixapharm Holding AG am 26. Juni 2024 beschlossenen Abspaltung alle von der Eckert & Ziegler SE an der Pentixapharm AG mit Sitz in Würzburg gehaltenen Aktien aufzunehmen. Die Pentixapharm Holding AG soll im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet werden. Die Pentixapharm AG ist ein 2019 gegründetes biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer First-in-Class-Radiopharmazeutika fokussiert, die auf Liganden gegen den CXCR4-Rezeptor basieren. Diese werden sowohl diagnostisch als auch therapeutisch gegen verschiedene hämatologische und solide Tumore sowie kardiovaskuläre, endokrine und inflammatorische Erkrankungen getestet. Die klinische Pipeline von Pentixapharm umfasst PentixaTher, ein Yttrium-90 basiertes Therapeutikum gegen Non-Hodgkin Lymphome (NHL), und PentixaFor, ein Gallium-68-basiertes Begleitdiagnostikum. Klinische Studien für beide Substanzen haben mit einer Dosisfindungsstudie für PentixaTher und einer Phase-III-Registrierungsstudie für PentixaFor in Marginalzonenlymphome in Europa bereits begonnen. Darüber hinaus wird PentixaFor als Diagnosetool für primären Hyperaldosteronismus (PA) entwickelt, eine bedeutende Ursache für Bluthochdruck. Pentixapharm bereitet derzeit eine US-zentrische Phase-III Studie mit PentixaFor in PA vor, die 2025 beginnen soll. Kontakt: Pentixapharm Holding AG Phillip Eckert, Investor Relations phillip.eckert@pentixapharm.com Tel. +49 30 94 10 84 227 www.pentixapharm.com Für Presseanfragen: MC Services AG Anne Hennecke Tel. +49 211 529252 22 anne.hennecke@mc-services.eu WICHTIGE INFORMATION Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung („Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der Pentixapharm Holding AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung im IR-Bereich der Website der Pentixapharm Gruppe unter https://www.pentixapharm.com/ kostenlos erhältlich ist. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten Wertpapierprospekts, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gebilligt wurde. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin ist nicht als Befürwortung der Aktien der Pentixapharm Holding AG zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen. Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of Columbia („Vereinigte Staaten“), bestimmt. Die Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Jurisdiktion ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der Pentixapharm Holding AG dar. Alle hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung („Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, registriert und dürfen nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft, weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder anderweitig direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt. In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung („Verordnung“) fällt, oder (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. 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Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnt die Pentixapharm Holding AG ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden. Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die aktuelle Sichtweise der Pentixapharm Holding AG und der Pentixapharm Gruppe auf zukünftige Ereignisse und die finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. 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Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen zukunftsgerichteten Aussagen, die die der Pentixapharm Holding AG, deren jeweilige verbundene Unternehmen oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sich realisieren werden. Zukunftsgerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen. Vorbehaltlich der Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften beabsichtigen weder die Pentixapharm Holding AG noch die Bank oder deren jeweilige Tochtergesellschaften, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, zu überprüfen, zu überarbeiten oder anzugleichen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung, dies zu tun. 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Unternehmen: | Pentixapharm Holding AG |
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