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02.04.2024 - 09:23:06vbw Pressemitteilung zur Revision der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR): Kommissionsvorschlag überflüssig und gefährlich
Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 02.04.2024 / 09:23 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Kommissionsvorschlag überflüssig und gefährlich Brossardt: „Unternehmerische Handlungsfreiheit darf durch Betriebsratsarbeit nicht eingeschränkt werden“ (München, 02.04.2024). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den Kommissionsvorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (2024/0006 COD) als überflüssig und gefährlich ab. Am 03. April 2024 wird über den Richtlinienentwurf im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) abgestimmt. „Wir erwarten deutliche Verbesserungen beziehungsweise Entschärfungen an der Richtlinie. Die aktuelle Fassung ist eine Zäsur für die unternehmerische Handlungsfreiheit. Die Vorgaben sind bei zeitkritischen Entscheidungen fatal und lähmen die Unternehmenspolitik. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Europäische Betriebsrat (EBR) von einem Gremium der Information und Konsultation zu einem Gremium der Mitbestimmung mutiert. Das geht weit über das Ziel der Sozialpartnerschaft hinaus und schafft unnötige wirtschaftliche Risiken für die Unternehmen und ihre Beschäftigten“, findet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw bemängelt insbesondere die durch die Erweiterung der EBR-Zuständigkeiten in Verbindung mit zusätzlichen Informations- und Konsultationsprozessen entstehenden Rechtsunsicherheiten. „Die Komplexität der Verfahren nimmt eklatant zu. Für multinationale Unternehmen wird sich unweigerlich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit stellen. Die EU-Kommission sollte aufpassen, dass ihr Vorschlag nicht eine Hauptquartiersflucht aus Europa in Gang setzt. Das kann und darf nicht die Intention der Arbeit der EU-Kommission sein“, fordert Brossardt. Klar ist aber auch, dass der EBR bisher durch seine Stärkung des sozialen Dialogs und der Arbeitnehmervertretung seinen Mehrwert unter Beweis gestellt hat. „Wir sollten die bewährte Zusammenarbeit respektieren und bewahren. Nicht jede Veränderung ist eine Veränderung zum Besseren“, findet Brossardt. Im Einzelnen fordert die vbw einen Bestandsschutz für bestehende Vereinbarungen, den Erhalt flexibler und schneller Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten und den Erhalt der Vertraulichkeitsregeln bei Geschäftsgeheimnissen. „Darüber hinaus darf der EBR unter keinen Umständen in Konkurrenz zu nationalen Gremien treten. Insbesondere in Deutschland haben wir ein gut funktionierendes System der Arbeitnehmervertretung, aber auch die unterschiedlichen Traditionen und Regelungen anderer Mitgliedsstaaten müssen berücksichtigt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Interessen und Meinungen unterschiedlicher Gremien gegeneinander ausgespielt werden. Dafür muss die Richtlinie in Übereinkunft mit nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken gebracht werden“, so Brossardt abschließend. Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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