DEGAG-Insolvenz, Anleger

Dr. Greger & Collegen

29.01.2025 - 16:32:47

DEGAG-Insolvenz: Anleger schließen sich zusammen

Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz


29.01.2025 / 16:32 CET/CEST
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DEGAG-Gruppe: Insolvenzen erschüttern Investoren / Anleger schließen sich zusammen

München, 29.01.2025 - Am 20. Januar 2025 meldeten die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG (Dachholding) sowie ihre Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH Insolvenz an. Laut Presseberichten sollen bereits Insolvenzanträge für zwei weitere verbundene Unternehmen vorbereitet werden.

Bereits im Dezember 2024 hatte die BaFin Warnsignale ausgesendet. In Pflichtmitteilungen wurde bekannt, dass mehrere Gesellschaften der DEGAG-Gruppe, darunter die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG Wi8 GmbH, weder Zins- noch Rückzahlungen an Anleger leisten können. Nach aktuellem Stand sind rund 6.300 Anleger betroffen, die insgesamt etwa 275 Millionen Euro investiert haben.

Fehlende Transparenz und strukturelle Risiken

Die Insolvenz der DEGAG-Gruppe zeigt einmal mehr die Risiken alternativer Kapitalanlagen wie Genussrechte mit qualifiziertem Nachrang. Bereits in der Vergangenheit wurden verspätete Jahresabschlüsse und unzureichende Informationen über die finanzielle Situation der Unternehmensgruppe kritisiert. Die aktuelle Situation verdeutlicht, wie schnell sich Investitionen in vermeintlich lukrative Kapitalanlagen in erhebliche Verluste verwandeln können.

Interessengemeinschaft bündelt Anlegerrechte

Um die Interessen der betroffenen Anleger effektiv zu wahren und eine koordinierte Vorgehensweise sicherzustellen, wurde von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen eine Interessengemeinschaft gegründet. Ziel ist es, die rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam zu nutzen, um Forderungen effizient durchzusetzen und potenzielle Haftungsansprüche gegen Verantwortliche zu prüfen.

Rechtliche Unterstützung und strategisches Vorgehen

Die Insolvenzverfahren der DEGAG-Gruppe eröffnen verschiedene rechtliche Handlungsoptionen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet geschädigten Anlegern umfassende Unterstützung in folgenden Bereichen:
  Prüfung von Ansprüchen: Analyse von Genussrechtsverträgen, Nachrangdarlehen und möglicher Haftungsfragen. Forderungsanmeldung: Rechtssichere Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren. Durchsetzung von Schadensersatz: Überprüfung von Prospektfehlern, Pflichtverletzungen und möglichen Ansprüchen gegen Verantwortliche. Vertretung gegenüber Behörden: Kommunikation mit der BaFin, Insolvenzverwaltern und weiteren Institutionen zur Wahrung der Anlegerrechte.
Jetzt der Interessengemeinschaft anschließen

Eine frühzeitige und gut koordinierte rechtliche Vorgehensweise kann entscheidend sein, um Forderungen bestmöglich durchzusetzen. Die Bündelung der Interessen in einer starken Gemeinschaft erhöht die Erfolgsaussichten erheblich. Betroffene Anleger sollten jetzt aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren und mögliche Verluste zu minimieren.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für eine unverbindliche Erstberatung und schließen Sie sich der Interessengemeinschaft an:
 

Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Weltenburger Straße 70
81677 München

Tel.: 089 49009218
Fax: 089 49035966

E-Mail: degag@dr-greger.de

Web: www.dr-greger.de


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