VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft 22.05.2024 / 12:38 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
22.05.2024 - 12:38:55EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (deutsch)
VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft 22.05.2024 / 12:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024 Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, ("VIB") hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute seine Absicht mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu optimieren. Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen zu lassen. Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest. Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft Kontakt BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft Investor Relations: Tilly-Park 1 86633 Neuburg/Donau Tel.: + 49 (0)8431 9077-961 Fax: + 49 (0)8431 9077-1961 E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de Wichtiger Hinweis Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Ende der Insiderinformation --------------------------------------------------------------------------- 22.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG Tilly-Park 1 86633 Neuburg an der Donau Deutschland Telefon: +49 (0) 8431 9077 0 Fax: +49 (0) 8431 9077 973 E-Mail: info@bbi-immobilien-ag.de Internet: www.bbi-immobilien-ag.de ISIN: DE0005280002 WKN: 528000 Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board) EQS News ID: 1908173 Ende der Mitteilung EQS News-Service --------------------------------------------------------------------------- 1908173 22.05.2024 CET/CEST