Springer Nature AG & Co. KGaA, DE000SPG1003

Springer Nature AG & Co. KGaA / DE000SPG1003

01.10.2024 - 15:50:57

Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt

Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang


01.10.2024 / 15:50 CET/CEST
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PRESSEMITTEILUNG
 

Platzierung von insgesamt 26.650.795 Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA, was einem gesamten Angebotsvolumen von insgesamt rund 600 Millionen Euro entspricht Platzierung von 8.888.889 neu ausgegebenen Aktien mit einem Bruttoemissionserlös von 200 Millionen Euro zum weiteren Abbau der Schulden der Gesellschaft Sekundärplatzierung von 14.285.716 Aktien und 3.476.190 Mehrzuteilungsaktien aus dem Bestand von BC Partners Marktkapitalisierung von rund 4,5 Milliarden Euro; erwarteter Streubesitz von rund 13,4 % (unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option) Nach dem Angebot werden die Holtzbrinck Publishing Group indirekt rund 50,6 % und BC Partners indirekt rund 36,0 % der Aktien der Gesellschaft halten (unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option) Erster Handelstag für den 4. Oktober 2024 geplant
Berlin, 01. Oktober 2024

Heute wurde der finale Angebotspreis für die Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (die „Gesellschaft“ oder „Springer Nature“), einem weltweit führenden Verlag für Forschung, Gesundheit und Bildung, in der oberen Hälfte der Preisspanne auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt, was einer Marktkapitalisierung von Springer Nature von rund 4,5 Milliarden Euro entspricht.

Insgesamt werden 26.650.795 Aktien bei Investoren platziert, davon 8.888.889 neue Aktien (die „Neuen Aktien“), 14.285.716 bestehende Aktien aus dem Bestand der von BC Partners beratenen Fonds („BC Partners“) und weitere 3.476.190 bestehende Aktien werden aus dem Bestand von BC Partners im Zusammenhang mit Mehrzuteilungen platziert.

Die von der Holtzbrinck Publishing Group („HPG“) und BC Partners kontrollierten Unternehmen werden auch nach dem Börsengang indirekte Hauptaktionäre bleiben. Springer Nature wird durch den Verkauf der Neuen Aktien einen Bruttoemissionserlös von 200 Millionen Euro erzielen. Das Gesamtvolumen des Angebots wird sich voraussichtlich auf rund 600 Millionen Euro belaufen (unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option).

Frank Vrancken Peeters, CEO von Springer Nature, sagte: „Das von einer globalen Investorenbasis gezeigte Interesse an unseren Aktien ist ein klares Vertrauensvotum für unser Unternehmen und unsere Mission. Wir freuen uns darauf, unsere Wachstumsstrategie weiter voranzutreiben und Lösungen für die dringenden Herausforderungen der Welt zu beschleunigen.“

Nach Abschluss des Angebots (unter Annahme der vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen) wird der Streubesitz voraussichtlich rund 13,4 % betragen. Die beiden bestehenden Aktionäre HPG und BC Partners werden rund 50,6 % bzw. rund 36,0 % der Aktien der Gesellschaft halten.

Privatanlegern, die bei Konsortialbanken Aktien gezeichnet hatten, wurden ca. 1,6 % des gesamten Platzierungsvolumens zugeteilt, was insgesamt 437.166 Aktien entspricht. Alle von Privatanlegern bei den Konsortialbanken platzierten Orders wurden nach folgendem Verteilungsschlüssel zugeteilt: Bis zu einer Menge von 100 Aktien erhielt jede Order eine vollständige Zuteilung. Darüberhinausgehende Orders wurden mit ca. 25 % der darüberhinausgehenden Aktien zugeteilt. Die von der Börsensachverständigenkommission des Bundesministeriums der Finanzen herausgegebenen „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“ wurden beachtet und die Zuteilung an Privatanleger im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgte für alle Konsortialbanken und ihre angeschlossenen Institute nach den gleichen Kriterien.

Die Aktien von Springer Nature werden voraussichtlich am 4. Oktober 2024 in den Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter dem Tickersymbol SPG aufgenommen. Die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) für die Aktien lautet SPG100 und die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000SPG1003. Die Abwicklung und der Abschluss des Angebots sind für den 7. Oktober 2024 geplant.

Deutsche Bank, J.P. Morgan und Morgan Stanley fungieren als Joint Global Coordinators. BNP PARIBAS, COMMERZBANK in Zusammenarbeit mit ODDO BHF, Goldman Sachs Bank Europe SE und UniCredit wurden als Joint Bookrunners und Crédit Agricole CIB und ING als Co-Bookrunners mandatiert.
Weitere Informationen zum Börsengang finden Sie auf der IPO-Website von Springer Nature https://ir.springernature.com/.
 

Über Springer Nature
Springer Nature öffnet Türen zu Entdeckungen für Wissenschaftlicher, Lehrende, Mediziner und andere Experten. Jeden Tag erreichen unsere Druckerzeugnisse, Bücher, Zeitschriften, Plattformen und Technologielösungen Millionen Menschen weltweit. Seit über 180 Jahren sind unsere Marken und Druckerzeugnisse eine vertrauenswürdige Wissensquelle für diese Gemeinschaften, und heute sehen wir es mehr denn je als unsere Verantwortung an, dafür zu Sorge zu tragen, dass grundlegendes Wissen von unseren Gemeinschaften gefunden, überprüft, verstanden und genutzt werden kann, um ihnen zu ermöglichen, ihre Ergebnisse zu verbessern, Fortschritte zu erzielen und den zukünftigen Generationen zu nutzen.
Zu Springer Nature gehören renommierte Marken wie Springer, Nature Portfolio, BMC, Palgrave Macmillan und Scientific American. Weitere Informationen auf springernature.com/de/group und unter @SpringerNature.
 
Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“) dar. Sie stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (der „Gesellschaft“) dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, welcher zusammen mit der entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung kostenlos auf der Website der Gesellschaft unter https://ir.springernature.com/ zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Anlage in Aktien der Gesellschaft zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken, welche im Abschnitt „1. Risk Factors“ des Wertpapierprospekts beschrieben sind, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Aktien der Gesellschaft dar.
Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien (die „Aktien“) der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der Gesellschaft dar. Alle Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) befreit. Es wird kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten geben. Die Aktien der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Aktien dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind.
Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129 ) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder (iii) Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, als Handlungs- oder Vertrauensgrundlage verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
Ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen, die in nachstehenden Vorschriften enthalten sind, wurde gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher vertraglicher, deliktsrechtlicher oder sonstiger Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, eine eigene Bewertung seines Zielmarktes in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der Gesellschaft ist  J.P. Morgan SE für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der „Stabilisierungsmanager“) tätig und kann in dieser Eigenschaft Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 4. Oktober 2024), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der „Stabilisierungszeitraum“), oder früher, wenn das Ende des Stabilisierungszeitraums auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt. Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen und jede Stabilisierungsmaßnahme, falls begonnen, kann jederzeit eingestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Tradegate Exchange, Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden.
Niemand der Gesellschaft, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, J.P. Morgan SE, Morgan Stanley Europe SE, BNP PARIBAS, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, UniCredit Bank GmbH, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und ING Bank N.V. (zusammen die „Banken“, und zusammen mit der Gesellschaft, die „Personen“), oder einer der jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden Gesellschafter, Angestellten, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Gesellschafter oder Berater dieser Personen (die „Repräsentanten“) wird Sie über Änderungen informieren noch ist er verpflichtet, die Bekanntmachung zu aktualisieren oder aktuell zu halten oder dem Empfänger dieser Bekanntmachung Zugang zu zusätzlichen Informationen zu verschaffen, die sich im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ergeben können, mit Ausnahme der Offenlegungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Diese Mitteilung stellt keine Anlage-, Rechts-, Rechnungslegungs-, Regulierungs-, Steuer- oder sonstige Beratung dar. Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr übereinstimmen, und wenn solche Informationen oder Zusicherungen gegeben oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder im Namen der Gesellschaft oder einer Bank autorisiert wurden.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „planen“, „zielt darauf ab“, „strebt an“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die Gesellschaft, die Banken und ihre jeweiligen Repräsentanten lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien der Gesellschaft (das „Angebot“) ausschließlich für die Gesellschaft und BC Partners (der „Veräußernde Aktionär“) und niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen in Bezug auf das Angebot als ihre Kunden betrachten und werden gegenüber niemandem außer der Gesellschaft und dem Veräußernden Aktionär verantwortlich sein für die Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Wertpapiere der Gesellschaft zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, umfassen. Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern können. Die Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.
Weder die Banken noch ihre jeweiligen Repräsentanten übernehmen, ausdrücklich oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zur-Verfügung-Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit verlassen. Der Zeitpunkt der erwarteten Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die „Zulassung“) kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der Absichten der Gesellschaft in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb von Aktien, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.
 
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