EQS-Ad-hoc: Springer Nature AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang Springer Nature AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt
01.10.2024 / 15:48 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Finaler Angebotspreis für Springer Nature-Aktien auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt
Berlin, 01. Oktober 2024
Heute wurde der finale Angebotspreis für die Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA („Springer Nature“) in der oberen Hälfte der Preisspanne auf 22,50 Euro je Aktie festgelegt, was einer Marktkapitalisierung von Springer Nature von rund 4,5 Milliarden Euro entspricht.
Insgesamt werden 26.650.795 Aktien bei Investoren platziert, davon 8.888.889 neue Aktien (die „Neuen Aktien“), 14.285.716 bestehende Aktien aus dem Bestand der von BC Partners beratenen Fonds („BC Partners“) und weitere 3.476.190 bestehende Aktien werden aus dem Bestand von BC Partners im Zusammenhang mit Mehrzuteilungen platziert. Springer Nature wird aus dem Verkauf der Neuen Aktien einen Bruttoemissionserlös von 200 Millionen Euro erzielen. Das Gesamtvolumen des Angebots wird sich voraussichtlich auf rund 600 Millionen Euro belaufen (unter Annahme der vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen).
Nach Abschluss des Angebots (unter Annahme der vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen) wird der Streubesitz voraussichtlich rund 13,4 % betragen. Die beiden bestehenden Aktionäre, von der Holtzbrinck Publishing Group und BC Partners kontrollierte Unternehmen, werden rund 50,6 % bzw. rund 36,0 % halten.
Die Aktien von Springer Nature werden voraussichtlich am 4. Oktober 2024 in den Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter dem Tickersymbol SPG aufgenommen. Die Abwicklung und der Vollzug des Angebots sind für den 7. Oktober 2024 geplant.
Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Aktien der Springer Nature AG & Co. KGaA (der „Gesellschaft“) dar. Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien (die „Aktien“) der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Informationen in dieser Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der Gesellschaft dar. Alle Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) befreit. Es wird kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten geben. Die Aktien der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Aktien dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan geben. In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind. Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung“) fällt, (ii) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder (iii) Personen, denen eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder veranlasst werden kann, übermittelt wird (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, als Handlungs- oder Vertrauensgrundlage verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „planen“, „zielt darauf ab“, „strebt an“, „setzt fort“, „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder auch nicht. Die Gesellschaft, die Banken und ihre jeweiligen Repräsentanten lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
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