Pflichtmitteilung, DGA

NanoFocus AG: Verfehlung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 und Verlustanzeige nach § 92 AktG EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung NanoFocus AG: Verfehlung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 und Verlustanzeige nach § 92 AktG 22.02.2024 / 18:52 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

22.02.2024 - 18:52:51

EQS-Adhoc: NanoFocus AG: Verfehlung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 und Verlustanzeige nach § 92 AktG (deutsch)

NanoFocus AG: Verfehlung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 und Verlustanzeige nach § 92 AktG

EQS-Ad-hoc: NanoFocus AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung
NanoFocus AG: Verfehlung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 und
Verlustanzeige nach § 92 AktG

22.02.2024 / 18:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NanoFocus AG: Verfehlung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 und
Verlustanzeige nach § 92 AktG

Oberhausen, den 22.02.2024 - Im Rahmen der laufenden Erstellung des
Jahresabschlusses 2023 ist der Vorstand der NanoFocus AG zu der Kenntnis
gekommen, dass die Prognose für das konsolidierte Ergebnis vor Zinsen,
Steuern und Abschreibungen (EBITDA) für das Jahr 2023 nicht mehr haltbar
ist. Statt leicht positiv belief sich das konsolidierte EBITDA
(einschließlich der Tochtergesellschaft BMT, mit der ein
Ergebnisabführungsvertrag besteht) auf TEUR -348. Das konsolidierte Ergebnis
vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug TEUR -641. Der konsolidierte Umsatz
liegt bei TEUR 10.008 Die NanoFocus AG erzielte im Geschäftsjahr einen
Umsatz von TEUR 7.191. Das EBITDA lag bei TEUR -668 und das EBIT belief sich
auf TEUR -905. Die Angaben stehen unter dem Vorbehalt der weiteren
Erstellung des Jahresabschlusses und der Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Zudem hat sich ergeben, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals im Sinne von § 92 AktG eingetreten ist. Ein Verlust in Höhe
der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 AktG eine Pflicht zur
unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der
Vorstand wird daher in Kürze zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
einladen und dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
anzeigen sowie die Lage der Gesellschaft erläutern.

Zusatzinformationen:
ISIN: DE000A3H2242
WKN: A3H224
Börsenkürzel: N2F0
Marktsegment: München (Freiverkehr), Stuttgart, Berlin

NanoFocus AG
Max-Planck-Ring 48
46049 Oberhausen
Deutschland

Investor Relations Kontakt:
NanoFocus AG
Fabian Lorenz
Telefon: +49 (0) 221/29831588
E-Mail: ir@nanofocus.de

Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der NanoFocus AG findet nicht
statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese
Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten
oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.


Ende der Insiderinformation

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22.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    NanoFocus AG
                   Max-Planck-Ring 48
                   46049 Oberhausen
                   Deutschland
   Telefon:        0208 62000 55
   Fax:            0208 62000 99
   E-Mail:         ir@nanofocus.de
   Internet:       www.nanofocus.de
   ISIN:           DE0005400667
   WKN:            540066
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart
   EQS News ID:    1843409



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1843409 22.02.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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