Pflichtmitteilung, DGA

Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung und beruft Anleihegläubigerversammlungen zwecks Aufschubs von Zinszahlungen ein Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Finanzierung Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung und beruft Anleihegläubigerversammlungen zwecks Aufschubs von Zinszahlungen ein 19.02.2025 / 21:49 CET / CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art.

19.02.2025 - 21:50:45

EQS-Adhoc: Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung und beruft Anleihegläubigerversammlungen zwecks Aufschubs von Zinszahlungen ein (deutsch)

Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung und beruft Anleihegläubigerversammlungen zwecks Aufschubs von Zinszahlungen ein

Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung und beruft
Anleihegläubigerversammlungen zwecks Aufschubs von Zinszahlungen ein

19.02.2025 / 21:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Thun, Schweiz - 19. Februar 2025


Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierung und beruft
Anleihegläubigerversammlungen zwecks Aufschubs von Zinszahlungen ein

Meyer Burger Technology AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Meyer
Burger") gibt heute eine Verlängerung in Bezug auf die durch eine
Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern bereitgestellte und ursprünglich am 6.
Dezember 2024 bekannt gegebene Brückenfinanzierungsfazilität (die
"Fazilität") bekannt. Die Fälligkeit der Fazilität wurde bis zum 28. Februar
2025 verlängert, vorbehaltlich weiterer Verlängerungen bei einstimmiger
Zustimmung.

Darüber hinaus gibt Meyer Burger Technology AG die Einberufung von
Anleihegläubigerversammlungen ihrer 2027 und 2029 Wandelanleihen durch die
MBT Systems GmbH (einer Tochtergesellschaft der Meyer Burger Technology AG)
bekannt, um deren Zustimmung zum Aufschub noch ausstehender Zinszahlungen
einzuholen. Die Fälligkeit der Zinszahlungen am 25. Februar 2025 (betreffend
die 2029 Wandelanleihe) bzw. am 28. Februar 2025 (betreffend die 2027
Wandelanleihe) soll sowohl für die 2027 und die 2029 Wandelanleihe auf den
31. März 2025 verlängert werden.

Weitere Einzelheiten sind den Einladungen zu den
Anleihegläubigerversammlungen zu entnehmen, welche auf der nachfolgenden
Website publiziert wurden:

https://www.meyerburger.com/de/investor-relations/fremdkapitalinvestoren


Medienkontakte:

Meyer Burger Technology AG

Anne Schneider
Head Corporate Communications
M. +49 174 349 17 90
anne.schneider@meyerburger.com

Alexandre Müller
Investor Relations
M. +41 43 268 3231
alexandre.mueller@meyerburger.com

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Diese Veröffentlichung kann spezifische zukunftsgerichtete Aussagen
enthalten; z.B. Aussagen mit Begriffen wie "glauben", "annehmen",
"erwarten", "vorhersagen", "projizieren", "können", "könnten", "mögen",
"werden" oder ähnlichen Ausdrücken. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen
Faktoren, die zu einer erheblichen Abweichung zwischen den tatsächlichen
Ergebnissen, der finanziellen Situation, der Entwicklung oder der Leistung
von Meyer Burger Technology AG und den in diesen Aussagen ausdrücklich oder
implizit angenommenen führen können. Vor dem Hintergrund dieser
Unsicherheiten sollten die Leser sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen
verlassen. Die Meyer Burger Technology AG übernimmt keine Verpflichtung,
solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige
Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Abgesehen von gesetzlichen
Vorschriften hat Meyer Burger Technology AG keine Intention oder
Verpflichtung, diese Mitteilung zu aktualisieren oder sie nach dem Datum
ihrer Veröffentlichung an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen
anzupassen.

WICHTIGER HINWEIS:

Diese Ankündigung dient nur zu Informationszwecken und stellt in keinem Fall
ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf eines Wertpapiers in irgendeiner Gerichtsbarkeit dar und stellt kein
Angebot, keine Aufforderung oder Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in
einer Gerichtsbarkeit, oder gegenüber einer Person dar, in der bzw.
gegenüber der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher
Verkauf ungesetzlich wären. Weder diese Ankündigung noch irgendetwas darin
Enthaltenes bildet die Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in
irgendeiner Gerichtsbarkeit oder kann mit solchen in Verbindung gebracht
werden.

Diese Ankündigung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur
Abgabe von Angeboten zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Diese
Ankündigung ist kein Prospekt im Sinne des schweizerischen
Finanzdienstleistungsgesetzes und kein Prospekt nach anderen anwendbaren
Gesetzen. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht an Gerichtsbarkeiten gesendet
oder in oder aus Gerichtsbarkeiten verteilt oder gesendet werden, in denen
dies gesetzlich verboten ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen
kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit dar, in der ein solches
Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich wäre, bevor eine
Registrierung, eine Befreiung von der Registrierung oder eine Qualifikation
nach den Wertpapiergesetzen einer solchen Gerichtsbarkeit erfolgt ist.


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Ende der Adhoc-Mitteilung

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   Sprache:          Deutsch
   Unternehmen:      Meyer Burger Technology AG
                     Schorenstrasse 39
                     3645 Gwatt
                     Schweiz
   Telefon:          +41 033 221 28 00
   E-Mail:           mbtinfo@meyerburger.com
   Internet:         www.meyerburger.com
   ISIN:             CH0108503795
   Valorennummer:    A0YJZX
   Börsen:           SIX Swiss Exchange
   EQS News ID:      2088869



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2088869 19.02.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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