Pflichtmitteilung, DGA

Fresenius SE & Co.

03.03.2025 - 18:04:22

EQS-Adhoc: Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren (deutsch). KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren EQS-Ad-hoc: Fresenius SE & Co.

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

EQS-Ad-hoc: Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren
Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht
weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

03.03.2025 / 18:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,
UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG
ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN
DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE
BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Ad-Hoc Mitteilung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius
Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine
Aktie zu reduzieren

Der Vorstand der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden
Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, die derzeitige Beteiligung von Fresenius an der
Fresenius Medical Care AG ("FME") zu reduzieren.

Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien, das entspricht ungefähr
3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME, im Wege eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius,
Anleihen mit Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5
Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des ausgegebenen
Grundkapitals der FME entspricht. Das endgültige Volumen der jeweiligen
Instrumente wird nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.
Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten.

Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den
erklärten Prioritäten der Kapitalallokation von Fresenius verwenden,
einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des
Verschuldungsgrads sowie der Erzielung von langfristigem Wachstum und
Steigerung des Unternehmenswertes.

Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion der mit Abstand
größte Aktionär der FME und wird den Vorstand der FME als Aktionär und über
die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin
tatkräftig unterstützen.

WICHTIGE HINWEISE

Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum
Verkauf von Wertpapieren in oder nach irgendeiner Rechtsordnung,
einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika
oder irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der
Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung
noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine
Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein
solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die
hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act")
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt
sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des
Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin
beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben,
und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb
der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des
Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte
institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities
Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten
Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne
der EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind ("qualifizierte
Anleger"), und richten sich an diese. Jede Person in einem Mitgliedstaat
oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere
erstmalig erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit
zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person die Anleihen erwirbt und
die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind,
gelten als zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein
qualifizierter Anleger ist.

Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i)
Personen, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen, die
unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen,
(ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und
(iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet
werden kann, verteilt bzw. gerichtet (alle diese Personen zusammen werden
als "relevante Personen" bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die
Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede
Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf
oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten
Personen geschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten
nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder
darauf vertrauen.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren
Richtigkeit und Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird,
dürfen in keiner Rechtsordnung unter Umständen öffentlich angeboten werden,
die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments
in Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung
erfordern würden.

Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete
Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter
Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt",
"plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann",
"wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen
oder vergleichbare Terminologie, oder an der Erörterung von Strategien,
Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten.
Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den
tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen
spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf
zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige
Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in Bezug auf
seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität,
Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur
an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich
jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu
korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen
oder aus anderen Gründen.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und (d) dem FCA-Handbuch
Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die "UK MiFIR
Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der
UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde,
wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Anleihen
durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die
Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle
Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR
Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle
angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu
verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der
MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist
jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu
bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus
vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein
Angebot der Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II oder der UK MiFIR
Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen
Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie
zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen
Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft
oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet
ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne
des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im
Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie")
ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des
Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie
diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder
(ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and
Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder
Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller
Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.
600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig
ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Anleihen oder
ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK.
Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine
anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK
gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig
ist.

Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf
der Grundlage einer unabhängigen Prüfung der öffentlich verfügbaren
Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen
werden. Weder die Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer
jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen
irgendeine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder
der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, noch
geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit
dieser Bekanntmachung.

Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit,
Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung
können sich ändern.


Ende der Insiderinformation

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03.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Fresenius SE & Co. KGaA
                   Else-Kröner-Straße 1
                   61352 Bad Homburg v.d.H.
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)6172 608-2485
   Fax:            +49 (0)6172 608-2488
   E-Mail:         ir-fre@fresenius.com
   Internet:       www.fresenius.com
   ISIN:           DE0005785604
   WKN:            578560
   Indizes:        DAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
                   Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Hamburg,
                   Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse
                   Luxemburg
   EQS News ID:    2094551



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2094551 03.03.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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