fox e-mobility AG / DE000A3EX222
01.11.2024 - 17:10:57fox e-mobility AG: Provisorische Nachlassstundung der Fox Automotive Switzerland AG
EQS-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Rechtssache fox e-mobility AG: Provisorische Nachlassstundung der Fox Automotive Switzerland AG 01.11.2024 / 17:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der Vorstand der fox e-mobility AG informiert: 1. Für die Schweizer Tochtergesellschaft „Fox Automotive Switzerland AG“ wurde eine provisorische Nachlassstundung angeordnet. Damit wird der Fox Automotive Switzerland AG zunächst bis zum 14. Februar 2025 Gläubigerschutz gewährt, um eine Sanierung durchführen zu können. Durch diese Maßnahme wird auch das Vermögen der Tochtergesellschaft gesichert, das im Wesentlichen aus Patenten, Markendesign und Konstruktionsdaten von MIA besteht. Die Nachlassstundung wurde vom zuständigen Schweizer Kantonsgericht genehmigt und wird von einem vom Gericht bestellten unabhängigen Sachwalter überwacht. 2. Die Nachlassstundung war notwendig geworden, um eine Insolvenz aufgrund der Aussetzung der Liquiditätsunterstützung durch die fox e-mobility AG als Muttergesellschaft zu verhindern. Die Aussetzung der Liquiditätsunterstützung ist auf den anhaltenden Zahlungsausfall des US-/koreanischen Investors zurückzuführen. 3. Das operative Geschäft der Fox Automotive Switzerland AG und damit die Fahrzeugentwicklung sind von dieser provisorischen Maßnahme nicht betroffen. 4. Aufgrund der Nachlassstundung und wegen des bilanziellen Vorsichtsprinzips ist eine erhebliche bilanzielle Abschreibung im Hinblick auf den aktuellen Beteiligungswert der Tochtergesellschaft (73,5 Mio. EUR) zu diesem Zeitpunkt zu verbuchen. Dieser Verlust dürfte mehr als 50 % des aktuellen Buchwerts des Grundkapitals betragen und erfordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und Kapitalmaßnahmen. 5. Die Gesellschaft wird eine Zwischenbilanz zum 31. Oktober 2024 erstellen. 6. Die Vorlage des geprüften Jahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2023 wird verschoben und ein neuer Termin wird in Kürze bekannt gegeben. Ende der Insiderinformation 01.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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