Pflichtmitteilung, DGA

EQS-WpÜG: ADNOC International Germany Holding AG / Übernahmeangebot Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Covestro AG; Bieter: ADNOC International Germany Holding AG 01.10.2024 / 08:40 CET / CEST Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

01.10.2024 - 08:40:31

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Covestro AG; Bieter: ADNOC International Germany Holding AG

EQS-WpÜG: ADNOC International Germany Holding AG / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Covestro AG; Bieter: ADNOC
International Germany Holding AG

01.10.2024 / 08:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebotes gem. § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

ADNOC International Germany Holding AG

Westendstraße 28

60325 Frankfurt am Main

Deutschland

Eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 294070.

Zielgesellschaft:

Covestro AG

Kaiser-Wilhelm-Allee 60

51373 Leverkusen

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85281.

ISIN: DE0006062144

Die ADNOC International Germany Holding AG (die "Bieterin"), eine 100%ige
indirekte Tochtergesellschaft der ADNOC International Limited, hat heute
entschieden, sämtlichen Aktionären der Covestro AG (die "Gesellschaft") im
Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten,
sämtliche nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006062144)
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je
Aktie (die "Covestro-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von
EUR 62,00 je Covestro-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang
stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
von der Bieterin im Internet unter www.covestro-offer.com veröffentlicht.

Die Bieterin behält sich vor, in der Angebotsunterlage von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Covestro-Aktien dar. Die
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält
sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier
dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Anlegern und Inhabern von Covestro-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,
da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für
das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen
englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen
Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet
unter www.covestro-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird
nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer
Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend
wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten
von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
Genehmigungen oder Zulassungen für das Angebot eingereicht, veranlasst oder
erteilt. Anleger und Inhaber von Covestro-Aktien können sich nicht darauf
berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) geschützt zu sein. Diese Mitteilung darf weder ganz noch
teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet
werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen
Recht untersagt wäre.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere Covestro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt
über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika erfolgen und die anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts
eingehalten werden. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene
Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die
zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt
den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der
Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für
börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen
Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen
Rechtsordnungen unterscheiden.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit
der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und die Gesellschaft sich außerhalb der Vereinigten Staaten
(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden,
und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in
der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein
Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor
einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu
verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen
oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige
Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des
Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb
der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen
nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändern werden.

Frankfurt am Main, 1. Oktober 2024

ADNOC International Germany Holding AG

Ende der WpÜG-Meldung


Ende der WpÜG-Mitteilung

---------------------------------------------------------------------------

01.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1942873 01.10.2024 CET/CEST

@ dpa.de

Weitere Meldungen

EQS-Adhoc: LM PAY S.A. kündigt vorläufige Ergebnisse des dritten Quartals 2024 an und gibt aktualisierte Prognose bekannt (deutsch) LM PAY S.A. kündigt vorläufige Ergebnisse des dritten Quartals 2024 an und gibt aktualisierte Prognose bekannt EQS-Ad-hoc: LM Pay S.A. / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/9-Monatszahlen LM PAY S.A. kündigt vorläufige Ergebnisse des dritten Quartals 2024 an und gibt aktualisierte Prognose bekannt 21.11.2024 / 14:16 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 21.11.2024 - 14:16) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Xlife Sciences AG kündigt Börsengang der FUSE-AI GmbH an der Londoner Börse im ersten Halbjahr 2025 an (deutsch) Xlife Sciences AG kündigt Börsengang der FUSE-AI GmbH an der Londoner Börse im ersten Halbjahr 2025 an Xlife Sciences AG / Schlagwort(e): Expansion/Börsengang Xlife Sciences AG kündigt Börsengang der FUSE-AI GmbH an der Londoner Börse im ersten Halbjahr 2025 an 21.11.2024 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. (Boerse, 21.11.2024 - 07:01) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Interim Management Statement für die ersten zehn Monate 2024* (deutsch) Interim Management Statement für die ersten zehn Monate 2024* Julius Baer Group Ltd. (Boerse, 21.11.2024 - 07:01) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Nürnberger Beteiligungs-AG: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 und Dividendenerwartung (deutsch) Nürnberger Beteiligungs-AG: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 und Dividendenerwartung EQS-Ad-hoc: Nürnberger Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Dividende Nürnberger Beteiligungs-AG: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 und Dividendenerwartung 21.11.2024 / 01:14 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 21.11.2024 - 01:15) weiterlesen...

EQS-Adhoc: Enapter AG passt Prognose für Geschäftsjahr 2024 an, da sich Umsätze teilweise nach 2025 verschieben (deutsch) Enapter AG passt Prognose für Geschäftsjahr 2024 an, da sich Umsätze teilweise nach 2025 verschieben EQS-Ad-hoc: Enapter AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Sonstiges Enapter AG passt Prognose für Geschäftsjahr 2024 an, da sich Umsätze teilweise nach 2025 verschieben 20.11.2024 / 18:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 20.11.2024 - 18:11) weiterlesen...

EQS-Adhoc: UNIQA Insurance Group AG: Entscheidung zum Verkauf der UNIQA Beteiligungen in Albanien, Kosovo und Nordmazedonien an Mitgesellschafter Avni Ponari (deutsch) UNIQA Insurance Group AG: Entscheidung zum Verkauf der UNIQA Beteiligungen in Albanien, Kosovo und Nordmazedonien an Mitgesellschafter Avni Ponari EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Verkauf/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung UNIQA Insurance Group AG: Entscheidung zum Verkauf der UNIQA Beteiligungen in Albanien, Kosovo und Nordmazedonien an Mitgesellschafter Avni Ponari 20.11.2024 / 17:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. (Boerse, 20.11.2024 - 17:11) weiterlesen...