GNW-Adhoc, MiddleGround

DIESE MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

23.10.2024 - 17:28:52

GNW-Adhoc: MiddleGround Capital sichert sich 83,54 Prozent aller Aktien bei Übernahmeangebot für STEMMER IMAGING AG

DIESE  MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH  INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN  VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND,
SINGAPUR  ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER  ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES
ANGEBOT  GEMÄSS DEN GESETZEN  UND VORSCHRIFTEN DER  JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH
GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
LEXINGTON,  Ky.,  Oct.  23, 2024 (GLOBE  NEWSWIRE)  -- Ventrifossa BidCo AG (die
?Bieterin"),   eine  von  MiddleGround  Capital  (?MiddleGround")  kontrollierte
Holdinggesellschaft,  hat sich insgesamt 10,00 Prozent  aller Aktien der STEMMER
IMAGING     AG     (?STEMMER";     ISIN     DE000A2G9MZ9    (https://www.boerse-
frankfurt.de/equity/stemmer-imaging-ag-inh-on)        /        GSIN       A2G9MZ
(https://www.boerse-frankfurt.de/equity/stemmer-imaging-ag-inh-on))   im  Rahmen
ihres    freiwilligen    öffentlichen   Übernahmeangebots   für   STEMMER   (das
?Übernahmeangebot") gesichert. Die weitere Annahmefrist ist am 18. Oktober 2024
abgelaufen.  Darüber hinaus  hat die  Bieterin einen  Kaufvertrag von ca. 69,36
Prozent  der Aktien  mit dem  Mehrheitsaktionär von  STEMMER, der PRIMEPULSE SE,
unterzeichnet.  Zusammen  mit  den  bereits  gehaltenen  Anteilen  hat  sich die
Bieterin insgesamt 83,54 Prozent der STEMMER-Aktien gesichert.
Sämtliche  erforderlichen  fusionskontrollrechtlichen  und außenwirtschaftlichen
Freigaben  liegen  vor  und  das  Übernahmeangebot  unterliegt  keinen  weiteren
Bedingungen.  Die Abwicklung des Übernahmeangebots  wird derzeit am 05. November
2024 erwartet.
Über MiddleGround Capital
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington,
Kentucky,  und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,7 Mrd. MiddleGround Capital
tätigt   Mehrheitsinvestitionen   in  mittelständische  B2B-Unternehmen  in  den
Bereichen  Industrie und  Specialty Distribution.  MiddleGround Capital arbeitet
eng  mit seinen Portfoliounternehmen und  den Managementteams zusammen, um durch
einen  praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und
langfristige  Wachstumsstrategien  zu  unterstützen.  Für  weitere Informationen
besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.
Über STEMMER IMAGING AG
STEMMER    IMAGING    ist    das    führende   internationale   Systemhaus   für
Bildverarbeitungstechnologie.   Vor  dem  Hintergrund  allumfassender  Expertise
liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung - von
wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen
Produkten,  auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Für weitere
Informationen besuchen Sie bitte: https://www.stemmer-imaging.com/.
Medienkontakte:
Internationale Medienanfragen
Stephan Göttel
Kekst CNC
Stephan.Goettel@kekstcnc.com (mailto:Stephan.Goettel@kekstcnc.com)
+49 162 269 4588
US-Medienanfragen
Doug Allen/Maya Hanowitz
Dukas Linden Public Relations
MiddleGround@dlpr.com (mailto:MiddleGround@dlpr.com)
+1 (646) 722-6530
Wichtiger Hinweis
Diese  Veröffentlichung ist weder direkt noch indirekt ein Angebot zum Kauf oder
eine  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots  zum Verkauf von Aktien von STEMMER
in  den Vereinigten  Staaten von  Amerika, Australien,  Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in
denen   ein   solches   Angebot  gemäß  den  Gesetzen  und  Vorschriften  dieser
Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.
Das   Übernahmeangebot   selbst   sowie   seine   Bedingungen  und  weitere  das
Übernahmeangebot  betreffende  Bestimmungen  werden  in der Angebotsunterlage im
Detail  dargelegt, nachdem  die Bundesanstalt  für Finanzdienstleistungsaufsicht
die   Veröffentlichung  der  Angebotsunterlage  gebilligt  hat.  Investoren  und
Inhabern  von Aktien der STEMMER  wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie   alle  sonstigen  im  Zusammenhang  mit  dem  Übernahmeangebot  stehenden
Dokumente  nach  deren  Veröffentlichung  sorgfältig  zu  lesen, da sie wichtige
Informationen  enthalten werden.  Aktionäre, die  nicht in  Deutschland ansässig
sind   und   das   Übernahmeangebot  annehmen  möchten,  müssen  sich  über  die
einschlägigen  und  anwendbaren  Rechtsvorschriften  informieren, einschließlich
darüber,  ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und
über  mögliche  steuerliche  Konsequenzen.  Das  Übernahmeangebot erfolgt nicht,
weder  direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre
wird  nicht  angenommen,  in  Jurisdiktionen,  in  denen  die  Unterbreitung des
Übernahmeangebots  oder  seine  Annahme  mit  den Gesetzen dieser Jurisdiktionen
kollidieren würde.
Das  Übernahmeangebot  unterliegt  ausschließlich  dem  Recht der Bundesrepublik
Deutschland.  Jeder  Vertrag,  der  infolge  der  Annahme  des Übernahmeangebots
geschlossen   wird,  unterliegt  ausschließlich  dem  Recht  der  Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Das  Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen
und  Dokumente  werden  nicht  von  einer  ?autorisierten  Person"  im Sinne von
Abschnitt  21 des britischen Finanzdienstleistungs-  und Marktgesetzes von 2000
(Financial  Services  and  Markets  Act  2000, "FSMA") abgegeben und wurden auch
nicht  von einer  solchen Person  genehmigt. Dementsprechend  werden die  in der
Angebotsunterlage   enthaltenen   Informationen   und  Dokumente  nicht  an  die
Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese
weitergegeben  werden,  es  sei  denn,  es  liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die
Übermittlung   der   in  der  Angebotsunterlage  enthaltenen  Informationen  und
Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA
ausgenommen,   da  es  sich  um  eine  Mitteilung  durch  oder  im  Namen  einer
juristischen  Person  handelt,  die  sich  auf  eine  Transaktion zum Erwerb der
unmittelbaren  Kontrolle über die  Geschäfte einer juristischen  Person oder zum
Erwerb  von 50 % oder  mehr der stimmberechtigten  Anteile an einer juristischen
Person  im  Sinne  von  Artikel  62 der  FSMA  (Financial Promotion) Order 2005
bezieht.
Das  hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in Artikel
36 Absatz  1(b) des  Schweizer  Finanzdienstleistungsgesetzes  (Swiss  Financial
Services   Act,   "FinSA")   festgelegten   Ausnahmen   von   der   Pflicht  zur
Veröffentlichung   eines   Prospekts   in   der   Schweiz.   Keine  der  in  der
Angebotsunterlage  enthaltenen  Informationen  oder  sonstige Informationen, die
sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar. Weder
wurden  noch  werden  solche  Unterlagen  oder Informationen bei einer Schweizer
Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.
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@ dpa.de