Basel - Interpharma bedauert die Entscheide der nationalrätlichen Gesundheitskommission zum Kostendämpfungspaket 2.
21.06.2024 - 17:15:00Patientinnen und Patienten bleiben auf der Strecke. Die Kommission sendet damit besorgniserregende Signale: Sie scheint nicht gewillt, den schlechter werdenden Zugang zu innovativen Arzneimitteln umfassend zu verbessern. Zudem verpasst es die Kommission, ein Zeichen zu setzen für die Rechts- und Planungssicherheit der Industrie.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-N) hat sich mit dem zweiten Kostendämpfungspaket des Bundesrates (KP2) befasst. Das traurige Fazit lautet: Die Kommission sendet schlechte Zeichen, was den Zugang zu innovativen Arzneimitteln sowie die Marktbedingungen für die forschenden pharmazeutischen Firmen in der Schweiz angeht. Das ist umso fragwürdiger, als neue Auswertungen zeigen, dass die Versorgung mit innovativen Medikamenten in der Schweiz schon heute zunehmend bedroht ist: Nur die Hälfte der in Deutschland vergüteten Medikamente sind auch für Schweizer Patientinnen und Patienten breit verfügbar ( https://www.interpharma.ch/blog/medienmitteilung-verfuegbarkeit-von-medikamenten-die-schweiz-verliert-an-boden/ ). Zudem warten Betroffene in der Schweiz inzwischen 301 Tage von der Marktzulassung bis zur Vergütung durch die Krankenkasse und damit auf den effektiven Zugang.
Dazu René Buholzer, CEO von Interpharma:
«Kostendämpfung im Gesundheitswesen darf nicht auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten sowie auf Kosten der Rechtssicherheit erfolgen. Der Entscheid der SGK-N ist ein schlechtes Zeichen für die Versorgung mit innovativen Medikamenten für Patientinnen und Patienten in der Schweiz.»
Keine Verbesserung beim Zugang zu Medikamenten
Insbesondere bedauert Interpharma, dass die Kommission bei der differenzierten WZW-Überprüfung ( https://www.interpharma.ch/themen/der-patient-im-mittelpunkt/patientenzugang/arzneimittelpreise/ ) nicht bei ihrer Version bleibt. Sie verpasst es, der Verwaltung klare Spielregeln und der Industrie mehr Planungssicherheit zu geben. Dieser Entscheid birgt die beträchtliche Gefahr, dass Firmen ihre neuen, innovativen Medikamente verspätet oder gar nicht in die Schweiz bringen werden. Eine knappe Mehrheit der SGK-N hält auch nicht an ihrer Version für den Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten ab «Tag 0» fest, den sie nach der ersten Lesung unterbreitet hat. Die aktuell vorliegende, vom Ständerat verabschiedete Variante hat grosse Mängel, welche hätten korrigiert werden müssen.
Höchst bedenklich ist ausserdem, dass sich die SGK-N neu gegen die Semi-Vertraulichkeit bei Preismodellen stellt, obwohl diese internationale Praxis zuvor sowohl vom National- als auch vom Ständerat bereits bestätigt wurde: Damit die Patienten trotz bürokratischer Hürden und trotz offener Fragen schnellen Zugang zu neuen, hochkomplexen Medikamenten erhalten, wird in wenigen Fällen eine teilweise Vertraulichkeit über den Preis vereinbart und ein Teil des Preises durch die Pharmafirmen rückerstattet. Solche Preismodelle sind vielfach die einzige Hoffnung für Betroffene und haben erwiesenermassen eine kostendämpfende Wirkung. Die Kehrtwende der SGK-N ist unverständlich.
Immerhin: Die Kommission verlangt von der Verwaltung ausführliche Abklärungen, bevor sogenannte Kostenfolgemodelle umgesetzt werden. Diese Mengenrabatte für Medikamente mit grossem Marktvolumen wurden im Ständerat ohne vorherige Vernehmlassung eingebracht und verabschiedet. Aus Sicht von Interpharma ist eine parallele Gesamtmodernisierung des Preisbildungssystems für Medikamente zwingend, weil eine Diskussion über Rabatte unmöglich geführt werden kann, bevor Einigkeit über das Preissystem als solches besteht.
Veraltete Prozesse bedrohen die Versorgung mit Medikamenten
Die Pharmaindustrie trägt bereits heute massgeblich zu Einsparungen im Gesundheitswesen bei – sei es durch die regelmässigen Preisüberprüfungen mit jährlich wiederkehrenden Einsparungen von 1.5 Mrd. Franken, sei es im Rahmen des KP 2, wo die forschende Pharmaindustrie zusätzliche Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken beisteuert. Im Gegenzug muss aber sichergestellt sein, dass alle Patientinnen und Patienten rasch und gleichberechtigt Zugang zu benötigten neuen Medikamenten haben. Die sich verschlechternde Situation sorgen auch bei den Herstellern für zunehmende Rechts- und Planungsunsicherheit und schaden der Versorgungssicherheit in der Schweiz. Um das zu ändern, müssen die veralteten Prozesse rasch modernisiert ( https://www.interpharma.ch/blog/was-es-braucht-um-den-patientenzugang-in-der-schweiz-zu-verbessern/ ) werden. Der Nationalrat muss daher dringend korrigieren.
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