STRATEC SE, DE000STRA555

STRATEC SE / DE000STRA555

05.04.2024 - 15:05:34

EQS-HV: STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2024 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

STRATEC SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2024 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

05.04.2024 / 15:05 CET/CEST
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STRATEC SE Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der STRATEC SE am Freitag, 17. Mai 2024, um 13:00 Uhr (MESZ) ein.
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 14 Ziffer 14.7. der Satzung der STRATEC SE i.V.m. § 118a AktG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Sitz der STRATEC SE, Gewerbestr. 37, 75217 Birkenfeld (Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) stattfinden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben und Hinweisen zur Einberufung, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2023, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 106.668.288,48 € wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,55 € je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 22. Mai 2024, das heißt insgesamt 6.685.768,10 € und Vortrag von 99.982.520,38 € auf neue Rechnung. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,55 € je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers a) Abschluss- und Konzernabschlussprüfer Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 vor, soweit diese erfolgt. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen empfohlen, der Hauptversammlung die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, oder der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, vorzuschlagen. Dabei hat er dem Aufsichtsrat seine Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mitgeteilt und diese begründet. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. b) Vorsorglich: Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte In Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 zur Änderung der EU-Verordnung 537/2014 und der EU-Richtlinien 2004/109, 2006/43 und 2013/34 müsste die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2024 erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht sowie einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Nachhaltigkeitsbericht und konsolidierter Nachhaltigkeitsbericht bedürfen der Prüfung seitens eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft. Bisher sind die entsprechenden EU-Richtlinien noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Für den Fall, dass das Umsetzungsgesetz wie in den geänderten EU-Richtlinien vorgesehen, bereits für das Geschäftsjahr 2024 in Kraft tritt, soll vorsorglich ein Prüfer der Nachhaltigkeitsberichte gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. 6. Beschlussfassung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Georg Heni, Dr. Frank Hiller und Dr. Rolf Vornhagen enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2024. Der Aufsichtsrat der STRATEC SE setzt sich gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Ziffer 8.1. der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Personen zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine neue Amtszeit wieder zu wählen: a) Prof. Dr. Georg Heni, Freudenstadt, Deutschland, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Diplom-Kaufmann; freiberuflich. Prof. Dr. Heni ist seit seiner Erstbestellung am 20. Mai 2022 Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der STRATEC SE. Darüber hinaus hat er derzeit folgende Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG inne:
Baader Bank AG, Unterschleißheim, Deutschland,
IWL AG, Ulm, Deutschland,
Wölfel Holding GmbH, Höchberg, Deutschland,
Theben AG, Haigerloch, Deutschland.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur STRATEC SE, deren Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär liegen nicht vor. b) Dr. Rolf Vornhagen, Langen, Deutschland; ehemaliger Geschäftsführer der Bio-Rad Holding GmbH. Dr. Vornhagen ist seit seiner Erstbestellung am 21. Juli 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der STRATEC SE. Darüber hinaus hat er derzeit keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG inne. Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur STRATEC SE, deren Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär liegen nicht vor. c) Dr. Frank Hiller, Feldafing, Deutschland; Vorstandsvorsitzender der Big Dutchman AG. Dr. Hiller ist seit seiner Erstbestellung am 29. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats und seit dem 26. November 2020 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der STRATEC SE. Darüber hinaus hat er derzeit folgende Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG inne:
Muhr und Bender KG, Attendorn, Deutschland.
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur STRATEC SE, deren Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär liegen nicht vor. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Personen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung zur Verfügung. Prof. Dr. Georg Heni, Dr. Frank Hiller und Dr. Rolf Vornhagen sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Im Fall der Wiederwahl von Prof. Dr. Heni in den Aufsichtsrat ist vorgesehen, Prof. Dr. Heni für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Die Wahl zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an diese Hauptversammlung durchgeführt werden. Es ist geplant, die ordentliche Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl). 7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 den einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen. Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung enthalten und von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung zugänglich. Anhang zu Tagesordnungspunkt 7: Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
A. VORBEMERKUNGEN
Gemäß den Vorgaben des § 162 AktG ist für das Geschäftsjahr 2023 ein Vergütungsbericht über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zu erstellen. Der Vergütungsbericht stellt dabei klar und verständlich die den gegenwärtigen (und früheren) Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der STRATEC SE im Berichtsjahr 2023 individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese. Es sei darauf hingewiesen, dass keine gewährte oder geschuldete Vergütung für ehemalige Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats, wobei Herr Dr. Rudolf Eugster bis zu seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 nicht als ehemaliges Mitglied zählt, in den Geschäftsjahren 2023 und 2022 angefallen ist. Die im Geschäftsjahr 2022 Herrn Dr. Rudolf Eugster bis zu seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat am 22. Mai 2022 gewährte und geschuldete Vergütung betrug insgesamt 24 T€ wobei hiervon 21 T€ auf die fixe Vergütung sowie 3 T€ auf Sitzungsgelder entfielen. Dieser Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der STRATEC SE wird gemäß § 162 Abs. 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stratec.com) im Bereich „Investors“ veröffentlicht. Dieser Vergütungsbericht ist ferner Gegenstand der Billigung durch die Hauptversammlung 2024, die über das Geschäftsjahr 2023 abstimmt. Der für das Geschäftsjahr 2022 erstellte und nach § 162 Abs. 3 AktG geprüfte Vergütungsbericht wurde mit Beschluss der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 gebilligt. Änderungen an dem durch die Hauptversammlung am 20. Mai 2021 gebilligten Vergütungssystem wurden nicht vorgenommen. Die Beträge im Vergütungsbericht werden, soweit nicht anders vermerkt, in T€ angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Vergütungsbericht der STRATEC SE nicht genau zu der angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
B. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS
(1) Vergütungssystem
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021, den gesetzlichen Vorgaben folgend, ein neues, sowohl den Anforderungen des § 87a Abs. 1 Satz 1 AktG als auch den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechendes, klares und verständliches System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands verabschiedet und gemäß § 120a AktG der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Durch die Hauptversammlung am 20. Mai 2021 wurde dieses „neue“ Vergütungssystem mit großer Mehrheit gebilligt und wird seitdem auf sämtliche neu abzuschließenden, zu verlängernden bzw. zu ändernden Vorstandsdienstverträge angewendet. Die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des „neuen“ Vergütungssystems bereits bestehenden Vorstandsdienstverträge genießen dabei, bis zum Ende der jeweils laufenden Bestellung, Bestandsschutz. Dem Vorstand der STRATEC SE gehörten im Geschäftsjahr 2023 Herr Marcus Wolfinger, Herr Dr. Robert Siegle und Herr Dr. Claus Vielsack sowie mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 Herr Dr. Georg Bauer an. Aufgrund der jeweils vorzeitigen Bestellung von Herrn Marcus Wolfinger, Herrn Dr. Robert Siegle sowie Herrn Dr. Claus Vielsack zum Vorstand für weitere fünf Jahre wurden die Vorstandsdienstverträge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 unter Anwendung des „neuen“ Vergütungssystems jeweils neu geschlossen. Die Erläuterungen in diesem Vergütungsbericht beziehen sich folglich, in Bezug auf das Geschäftsjahr 2023, auf das „neue“ Vergütungssystem, welches gemäß § 120a Abs. 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stratec.com) im Bereich „Investors“ dargestellt wird.
(2) Bestandteile des Vergütungssystems
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Zu den festen Bestandteilen gehören das feste Jahresgrundgehalt, die Nebenleistungen und die Altersversorgung. Die variablen Bestandteile umfassen sowohl die Short Term Incentive (STI) als auch die Long Term Incentive (LTI), welche wiederum eine mittelfristige Vergütung (MVV) als auch eine langfristige aktienkursbasierte Vergütung (LAV) beinhaltet. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen jährlich eine Sondervergütung (Anerkenntnisbonus) für besondere Leistungen gewähren. Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile - Der relative Anteil aller festen und variablen Bestandteile bezieht sich auf eine vom Aufsichtsrat festzulegende Ziel-Gesamtvergütung. Die Ziel-Gesamtvergütung für das betreffende Geschäftsjahr setzt sich dabei zusammen aus dem festen Jahresgrundgehalt, bezüglich STI aus dem Zielwert bei einer 100% Zielerreichung, bezüglich LTI aus dem Zuteilungswert, der dem 100% Zielbetrag entspricht, aus dem Versorgungsaufwand (Service-Kosten) und den Nebenleistungen. Ohne Berücksichtigung der betrieblichen Altersversorgung, eines etwaigen Anerkenntnisbonus und der Nebenleistungen soll der Anteil der festen Vergütung bei 20% bis 30% und der Anteil der variablen Vergütung bei 70% bis 80 % der Ziel-Gesamtvergütung liegen. Bei der variablen Vergütung soll der Anteil des STI (100 %-Zielbetrag) bei 25% bis 35% der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil des LTI (Zuteilungswert, der dem 100%-Zielbetrag entspricht) bei 44% bis 54% der Ziel-Gesamtvergütung liegen. Feste Vergütungsbestandteile - Diese umfassen eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Barvergütung (Jahresgrundgehalt), welche in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird. Ferner umfasst dieser Vergütungsbestandteil Nebenleistungen wie die Bereitstellung eines angemessenen Personenkraftwagens, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Selbstbehalt, eine Unfallversicherung sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegversicherung. Darüber hinaus umfasst dieser Vergütungsbestandteil einzelvertragliche Regelungen bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Bezüglich der Einzelheiten hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt „(8) Regelungen zur regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand“. Variabler Vergütungsbestandteil (Short Term Incentive - STI) - Dieser umfasst einen leistungsabhängigen Bonus mit einem einjährigen Bemessungszeitraum. Grundlage hierfür ist die Erreichung eines bestimmten Konzern-EBITDA des STRATEC-Konzerns, wobei sowohl eine Mindestgröße des Konzern-EBITDA (Sockelbetrag), ab welcher die STI gewährt, als auch die Zielgröße des Konzern-EBITDA (übersteigender Betrag) bei einer 100%igen Zielerreichung festgelegt wird. Der STI beträgt dabei, bei einer 100%igen Zielerreichung, für einfache Mitglieder des Vorstands 250.000 € sowie für den Vorsitzenden des Vorstands 335.000 € pro Jahr. Der STI ist für einfache Mitglieder des Vorstands auf 500.000 € sowie für den Vorsitzenden des Vorstands auf 670.000 € pro Jahr begrenzt. Sofern sich bei der Ermittlung des STI ein negativer Betrag ergeben sollte beträgt die STI 0 €. Die Auszahlung der STI erfolgt am Tag nach der Hauptversammlung der STRATEC SE, welche über die Ergebnisverwendung für das betreffende Geschäftsjahr beschließt. Es können jedoch im Einvernehmen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat monatliche Vorauszahlungen vorgenommen werden. Die Möglichkeit der Vorauszahlungen wurde im Geschäftsjahr 2023 in Anspruch genommen. Variabler Vergütungsbestandteil (Long Term Incentive - LTI / MVV) - Dieser beinhaltet zu gleichen Teilen eine gebundene Komponente, eine individuelle Komponente (persönliche Zielvorgaben für die laufende Periode) und eine Ermessenskomponente, wobei sich die gebundene Komponente aus zwei Subkomponenten zusammensetzt. Die festgelegten Zielvorgaben für die gebundenen Komponenten sind dabei an die Steigerung von Konzernumsatz sowie Konzern-EBITDA gekoppelt. Für eine 100%ige Zielerreichung wird hierbei ein durchschnittliches jährliches prozentuales Wachstum über den Zeitraum der MVV, welcher vier Geschäftsjahre ab der Gewährung beträgt, vorgegeben. Für die individuelle Komponente werden vom Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Vorstands sowohl Einzel- als auch Gesamtziele vereinbart, welche insbesondere auch Zielgrößen in Bezug auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beinhalten. Die Zielerreichung für die MVV bemisst sich darüber hinaus in der zeitlichen Dimension jeweils aus der Erreichung der festgelegten Zielvorgaben für das laufende Geschäftsjahr und der drei Folgejahre sowie einem Zielbonus, d.h. dem Betrag, der im Fall einer 100%igen Zielerreichung aller Komponenten ausgezahlt wird. Die Zielerreichung einzelner Komponenten ist prozentual je Komponente (gebundene Komponente 50% - 200%, Ermessenskomponente 0% - 200%) als auch vom Betrag jährlich sowie insgesamt begrenzt. Die betragsmäßige Begrenzung der LTI / MVV beträgt dabei für einfache Mitglieder des Vorstands 51 T€ jährlich sowie 204 T€ insgesamt sowie für den Vorsitzenden des Vorstands 62 T€ jährlich sowie 248 T€ insgesamt. Des Weiteren erfolgt die Berücksichtigung der gebundenen Komponenten nur, sofern das Vier-Jahres-Gesamtziel bei Anwendung der Untergrenzen und CAP von mindestens 50% erreicht wurde. Die Auszahlung der MVV erfolgt am Tag nach der Hauptversammlung der STRATEC SE, welche über die Ergebnisverwendung für das vierte dem Geschäftsjahr der Gewährung folgende Geschäftsjahr beschließt. Demzufolge erfolgt die Auszahlung der im Jahr 2023 gewährten MVV im Jahr 2027. Variable Vergütungsbestandteile (Long Term Incentive - LTI / LAV) - Diese beinhaltet sowohl schuldrechtliche Vereinbarungen, bei denen sich die Zahlungen an der langfristigen Aktienkursentwicklung orientieren, ohne dass eine tatsächliche Lieferung physischer bzw. tatsächlicher Aktien erfolgt (Aktienwertsteigerungsrechte) als auch Aktienoptionen, wobei nach Wahl des Aufsichtsrats diese nur bis zu einem Viertel der Aktienwertsteigerungsrechte ausgegeben werden können. Die betragsmäßige Begrenzung der LTI / LAV beträgt dabei für einfache Mitglieder des Vorstands 300.000 € sowie für den Vorsitzenden des Vorstands 700.000 € pro Jahr. Die Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) sind grundsätzlich wie folgt ausgestaltet: Die Rechte beziehen sich auf eine zu leistende Zahlung der Gesellschaft an das Mitglied des Vorstands, wobei die Höhe der zu leistenden Zahlung auf Basis der im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse dokumentierten Entwicklung des Aktienwerts der STRATEC SE (Bezugsaktie) über eine vorab festgelegte Laufzeit hinweg ermittelt wird. Die Laufzeit soll dabei, gerechnet vom Ausgabestichtag, sieben Jahre betragen (Höchstlaufzeit), wobei eine erstmalige Auszahlung des Werts der Wertsteigerungsrechte frühestens nach einer „Mindestwartezeit“ von vier Jahren verlangt werden kann. Bei einer Auszahlung vor Ende der Laufzeit der Rechte (vorzeitiges Auszahlungsverlangen) verkürzt sich die Laufzeit der Rechte entsprechend. Sofern das Ende der Laufzeit auf einen Zeitpunkt fallen sollte, welcher innerhalb von 30 Börsenhandelstagen vor dem Termin der Veröffentlichung von Quartals- oder Jahresabschlusszahlen liegt, verlängert sich die Laufzeit bis zum ersten Börsenhandelstag nach Ablauf dieses Zeitfensters. Ein vorzeitiges Auszahlungsverlangen muss schriftlich erfolgen und darf nicht innerhalb des vorgenannten Zeitfensters liegen. Der Auszahlungsanspruch ist, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts Abweichendes bestimmt, auf Basis der Steigerung des XETRA-Schlusskurses einer Bezugsaktie bis zum Ende der Laufzeit (bezogen auf einen 30-tägigen Durchschnittskurs zuzüglich Dividenden) gegenüber dem XETRA-Schlusskurs zum Zeitpunkt des Ausgabestichtags (Bezugskurs) zu ermitteln, wobei die jährliche Kurssteigerung der Bezugsaktie - ohne dass die Kursentwicklung innerhalb der Laufzeit zu berücksichtigen ist - mindestens 5%, bezogen auf die Mindestwartezeit damit mindestens 20%, betragen muss (Auszahlungshürde). Die Höhe des Auszahlungsanspruchs nach Ablauf der Mindestwartezeit bzw. am Ende der Laufzeit vorausgesetzt, dass die Auszahlungshürde erreicht wird, errechnet sich, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts Abweichendes bestimmt, als Differenz zwischen dem ermittelten Bezugskurs am Anfang der Laufzeit multipliziert mit der Anzahl der Rechte abzüglich ermitteltem Bezugskurs am Ende der (verkürzten) Laufzeit ebenfalls multipliziert mit der Anzahl der Rechte. Die Auszahlung der Aktienwertsteigerungsrechte erfolgt, sofern die Ausübungsbedingen erfüllt sind, nach Ablauf der Mindestwartezeit mit der nächsten Gehaltsabrechnung nach Geltendmachung eines Auszahlungsverlangens durch das Mitglied des Vorstands, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Höchstlaufzeit. Die Aktienoptionen sind grundsätzlich hinsichtlich Wartezeit, Erfolgszielen, Verfall, Begrenzung und Ausübungsfenster wie folgt ausgestaltet: Die gewährten Aktienoptionen können vollständig frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren sowie unter Erfüllung folgender Marktbedingungen ausgeübt werden:
Steigerung des Preises der STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens 20% gegenüber dem Ausübungspreis.
Wird dieses Erfolgsziel nach Ablauf der Wartezeit von vier Jahren nicht erreicht, so können die gewährten Aktienoptionen bis zu deren Laufzeitende ausgeübt werden, wenn der Schlusskurs der STRATEC-Aktie am letzten Börsenhandelstag im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) an dem Tag, der dem jeweiligen Ausübungstag vorausgeht, seit dem Tag der Ausgabe der Aktienoptionen pro vollendetem Kalendermonat um durchschnittlich 0,417% des Ausübungspreises gestiegen ist.
Nach Ablauf der Laufzeit von sieben Jahren nach Gewährung verfallen die Aktienoptionsrechte entschädigungslos. Darüber hinaus besteht eine Begrenzung insofern, wenn an dem Börsenhandelstag vor dem Tag der Ausübung der Aktienoptionen der Schlusskurs der STRATEC-Aktie im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) den Ausübungspreis um mehr als 200% übersteigt, womit sich der Ausübungspreis in dem Umfang erhöht, so dass die Differenz nur 200% des ursprünglichen Ausübungspreises beträgt. Die Aktienoptionsrechte können, nach Erfüllung der Wartefrist und Erfolgsziele, jeweils nur an den zehn folgenden Handelstagen des elektronischen Handelssystems der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) nach Stattfinden der ordentlichen Hauptversammlung oder nach Veröffentlichung der endgültigen 6-Monats-Ergebnisse, sofern diese Veröffentlichung nach der ordentlichen Hauptversammlung für das jeweilige vorangegangene Geschäftsjahr stattfindet oder 9-Monats-Ergebnisse (Ausübungsfenster) unabhängig voneinander in mehreren der vorgenannten Ausübungsfenster ausgeübt werden. Änderungen an den vorgenannten Bedingungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht ergeben. Die Aktienoptionen der einzelnen Mitglieder des Vorstands entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt (§ 162 Abs. 1 Nr. 3 AktG):
Angaben in Stück oder € Ausgabe-
datum
Ausübungs-
preis
Ausübungs-
datum
Stand
01.01.2023
Stück
Zugang
Abgang
Stück
Stand
31.12.2023
Stück
Marcus Wolfinger 25.01.2022 117,52 n/a 4.557 0 4.557
08.03.2021 113,00 n/a 5.000 0 5.000
23.01.2020 62,40 n/a 5.000 0 5.000
15.01.2019 57,82 n/a 5.000 0 5.000
Dr. Robert Siegle 25.01.2022 117,52 n/a 2.500 0 2.500
08.03.2021 113,00 n/a 2.500 0 2.500
23.01.2020 62,40 n/a 2.500 0 2.500
15.01.2019 57,82 n/a 2.500 0 2.500
Dr. Claus Vielsack 25.01.2022 117,52 n/a 2.500 0 2.500
08.03.2021 113,00 n/a 2.500 0 2.500
23.01.2020 62,40 n/a 2.500 0 2.500
15.01.2019 57,82 n/a 2.500 0 2.500
Sondervergütung - Diese sieht vor, dass der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen eine Sondervergütung in Höhe von maximal 30% des Jahresgrundgehalts für besondere Leistungen gewähren kann (Anerkenntnisbonus). Die Auszahlung der Sondervergütung erfolgt am Tag nach dem Beschluss des Aufsichtsrats, in welchem die Gewährung eines derartigen Anerkenntnisbonus beschlossen wurde.
(3) Anwendung des Vergütungssystems
Von dem Vergütungssystem sowie seinen Bestandteilen wurde bei der Festsetzung und Auszahlung der Vergütung bei keinem der Mitglieder des Vorstands abgewichen (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG). Insbesondere wurde keinem der Mitglieder des Vorstands Leistungen von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Mitglied des Vorstands zugesagt oder gewährt (§ 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG). Die genauen Zielsetzungen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands für die festen und variablen Bestandteile der Vergütung sowie der Sondervergütung werden auf Grundlage von Beschlüssen des Aufsichtsrats in den Arbeitsverträgen sowie in Zielvereinbarungen zwischen der STRATEC SE, vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, und dem jeweiligen Mitglied des Vorstands festgehalten. Die relativen Anteile der Vergütungsbestandteile stellen sich für die einzelnen Mitglieder des Vorstands bei einer vollständigen Zielerreichung wie folgt dar:
  Marcus
Wolfinger
Dr. Robert
Siegle
Dr. Claus
Vielsack
Dr. Georg
Bauer
Bestandteile relativer Anteil in % relativer Anteil in % relativer Anteil in % relativer Anteil in %
Jahresgrundgehalt 24%   28%   26%   23%  
Short Term Incentive 76% 25% 72% 27% 74% 28% 77% 32%
Long Term Incentive 50% 45% 46% 45%
Je nach tatsächlicher Zielerreichung bei den Finanzkennzahlen sowie der persönlichen Zielvorgaben können sich hiervon Abweichungen ergeben. Der im Rahmen der STI vertragliche festgelegte Sockelbetrag bzw. die Zielgröße des Konzern-EBITDA (übersteigender Betrag) beträgt bei Herrn Marcus Wolfinger, Herrn Dr. Robert Siegle, Herr Dr. Claus Vielsack jeweils 7,0 Mio.€ bzw. 45,0 Mio.€ sowie bei Herr Dr. Georg Bauer 15,0 Mio.€ bzw. 45,0 Mio.€. Das im Rahmen der LTI / MVV vertraglich festgelegte, durchschnittliche, jährliche, prozentuale Wachstum für die gebundene Komponente beträgt für Konzernumsatz bzw. Konzern-EBITDA bei Herrn Marcus Wolfinger, Herrn Dr. Robert Siegle, Herrn Dr. Claus Vielsack sowie Herrn Dr. Georg Bauer jeweils 8%. Die im Rahmen der LTI / LAV vertraglich festgelegte, jährliche Mindestgewährung an Aktienwertsteigerungsrechten beträgt bei Herrn Marcus Wolfinger 20.000 Stück, bei Herrn Dr. Robert Siegle 10.000 Stück, bei Herrn Dr. Claus Vielsack 10.000 Stück sowie bei Herrn Dr. Georg Bauer zwischen 5.000 und 10.000 Stück. Von der Möglichkeit der anteiligen Gewährung von Aktienoptionen wurde kein Gebrauch gemacht.
(4) Strategiebezug
Strategiebezug - § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG verlangt eine Erläuterung, in welcher Art und Weise die einzelnen Vergütungsbestandteile die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Das Vergütungssystem soll dabei einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie der STRATEC leisten, ihre Position ein führender Entwickler und Hersteller vollautomatischer Analysensysteme für Partner aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie auszubauen. Das Vergütungssystem setzt hierzu Anreize, die im Einklang mit dieser Geschäftsstrategie stehen und diese unterstützen. So beziehen sich die finanziellen Ziele der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) auf die Leistungskategorie des Konzern-EBITDA, womit die Ausrichtung auf Profitabilität und Generierung von Effizienzen gefördert wird. Mittels der langfristigen Vergütung (LTI) werden darüber hinaus aufgrund ihrer Laufzeit von mindestens vier Jahren, der Performancegrundlagen von Konzernumsatz und Konzern-EBITDA sowie einer Steigerung des XETRA Kurses, Anreize zur langfristigen Profitabilität und operativen Verbesserungen gesetzt. Des Weiteren unterstützen die nichtfinanziellen Ziele im Rahmen des LTI, welche insbesondere auch soziale und ökologische Aspekte umfassen, die diesbezügliche strategische Weiterentwicklung von STRATEC. Schließlich trägt ein wettbewerbsfähiges Jahresgehalt, die Nebenleistungen sowie die gewählte Altersversorgung dazu bei, qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und diese nachhaltig an STRATEC zu binden.
(5) Zielerreichung variabler Vergütungsbestandteile sowie Sondervergütung
Der Grad der Zielerreichung der Leistungskriterien der variablen Vergütung für das Berichtsjahr 2023 werden in der folgenden Tabelle gezeigt. Es handelt sich dabei um die Bestandteile der variablen Vergütung, die im Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung möglicher Vorauszahlungen ausbezahlt werden.
Bestandteil Leistungskriterium* Zielwert Ist-Wert Erreichung
in %**
Marcus Wolfinger STI EBITDA-Wert in T€ 45.000 33.079 74%
LTI / MVV (2021) Steigerung Umsatz in % 101.507 37.236 0%
Steigerung EBITDA in % 22.060 12.995 33%
Persönliche Ziele in %*** Teamziele erreicht 113%
Ermessen in % Ermessensziele erreicht 100%
Sondervergütung Besondere Leistungen in T€ 96 96 100%
Dr. Robert Siegle STI EBITDA-Wert in T€ 45.000 33.079 74%
LTI / MVV (2021) Steigerung Umsatz in % 101.507 37.236 0%
Steigerung EBITDA in % 22.060 12.995 33%
Persönliche Ziele in %*** Teamziele erreicht 113%
Ermessen in % Ermessensziele erreicht 100%
Sondervergütung Besondere Leistungen in T€ 79 79 100%
Dr. Claus Vielsack STI EBITDA-Wert in T€ 45.000 33.079 74%
LTI / MVV (2021) Steigerung Umsatz in % 101.507 37.236 0%
Steigerung EBITDA in % 22.060 12.995 33%
Persönliche Ziele in %*** Teamziele erreicht 113%
Ermessen in % Ermessensziele erreicht 100%
Sondervergütung Besondere Leistungen in T€ 71 71 100%
Dr. Georg Bauer STI EBITDA-Wert in T€ 45.000 25.079 56%
Sondervergütung Besondere Leistungen in T€ 54 54 100%
* Bezüglich der Systematik zur Ermittlung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu „(2) Bestandteile des Vergütungssystems“ in diesem Abschnitt. ** Angabe unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten Begrenzungen (CAP). *** Die persönlichen Ziele umfassen dabei sowohl Organisations- als auch Nachhaltigkeitsziele.
(6) Begrenzungen (CAP)
Im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen bestehen Regelungen, die sowohl die Komponenten einzeln als auch in Kombination bezüglich Wert und Grad der Zielerreichung begrenzen. Bezüglich weiterer Einzelheiten hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen zu „(2) Bestandteile des Vergütungssystems“ in diesem Abschnitt. Darüber hinaus besteht für die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung (Summe aller für das Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeiträge unabhängig davon, ob diese in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt werden) eine Maximalvergütung. Diese beträgt dabei für einfache Mitglieder des Vorstands 1.800.000 € sowie für den Vorsitzenden des Vorstands 2.500.000 € pro entsprechendem Geschäftsjahr. Des Weiteren verfügt der Aufsichtsrat über die gesetzlichen Beschränkungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern (Clawback-Regelung), sofern diese auf Grundlage falscher Daten zu Unrecht ausbezahlt wurden. Die Rückforderung steht dabei im pflichtmäßigen Ermessen des Aufsichtsrats. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht sowohl über die betragsmäßige Begrenzung je Vergütungsbestandteil als auch über die anwendbare Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023.
Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle
Ist
in T€
CAP
in T€
+ /-
in T€
Ist
in T€
CAP
in T€
+ /-
in T€
Begrenzungen je Bestandteile
Jahresgrundgehalt 320 320 0 264 264 0
Nebenleistungen 22 22 0 13 13 0
Altersversorgung 174 174 0 112 112 0
Short Term Incentive 246 670 424 184 500 316
Long Term Incentive
- MVV (2023) 248 248 0 204 204 0
- Aktienwertsteigerungsrechte* 627 700 73 300 300 0
Sondervergütung 96 96 0 79 79 0
Maximalvergütung 860 2.500 1.640 672 1.800 1.128
Dr. Claus Vielsack Dr. Georg Bauer
Ist
in T€
CAP
in T€
+ /-
in T€
Ist
in T€
CAP
in T€
+ /-
in T€
Begrenzungen je Bestandteile
Jahresgrundgehalt 235 235 0 180 180 0
Nebenleistungen 10 10 0 11 11 0
Altersversorgung 30 30 0 20 20 0
Short Term Incentive 183 500 317 139 500 361
Long Term Incentive
- MVV (2023) 204 204 0 204 204 0
- Aktienwertsteigerungsrechte* 300 300 0 276 300 24
Sondervergütung 71 71 0 54 54 0
Maximalvergütung 550 1.800 1.250 469 1.800 1.331
* Gemäß einschlägiger Optionsberechnungsmethoden ermittelter beizulegender Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte bei Herrn Dr. Robert Siegle und bei Herrn Dr. Claus Vielsack aufgrund einer durch den beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung bedingten Überschreitung der Begrenzung, in Bezug auf die Aktienwertsteigerungsrechte, eine Kürzung der vertraglich festgelegten jährlichen Mindestgewährung von 10.000 Stück um 430 auf jeweils 9.570 Stück.
(7) Gewährte und geschuldete Vergütung
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den Mitgliedern des Vorstands in den Berichtsjahren 2023 und 2022 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungen (geschuldete Vergütung). Bezüglich der aufgewendeten Beträge im Zusammenhang mit der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung als ein weiterer Bestandteil der festen Vergütung verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt „(8) Regelungen zur regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand“. Von einer freiwilligen Darstellung dieser Beträge in den nachfolgenden Tabellen wurde abgesehen. Der Vergütungsanspruch Short Term Incentive - STI, Long Term Incentive - LTI / MVV sowie die Sondervergütung wird dabei, abweichend zum Vorjahr, als gewährte Vergütung betrachtet. Somit werden diese Auszahlungsbeträge nun in dem Berichtszeitraum angegeben, in dem die der Vergütung zugrundeliegenden Tätigkeit vollständig erbracht wurde. Die Anpassung der gewählten Auslegungsvariante wurde aufgrund der erstmaligen Berichterstattung über das „neue“ Vergütungssystems und einer durch die Anpassung einhergehenden besseren Vergleichbarkeit erforderlich. Zu Vergleichszwecken wird für das Geschäftsjahr 2023 zusätzlich nochmals die bis zum Geschäftsjahr 2022 angewendete Auslegungsvariante (bisher) dargestellt. Neben der Höhe der Vergütung wird nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG auch der relative Anteil aller erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung angegeben.
Marcus Wolfinger 2023 2022
bisher bisher
T€ T€ T€ T€
Feste
Vergütung
Jahresgrundbetrag 320 320 272 272
Nebenleistungen 22 22 21 21
Summe 342 342 293 293
Variable
Vergütung
Short Term Incentive 342 459 459 522
Mid Term Incentive 143 174 174 179
Long Term Incentive
- Aktienoptionen
0 0 179 179
- Aktienwertsteigerungsrechte
0 0 927 927
Summe 485 633 1.739 1.807
Relativer Anteil der festen Vergütung 41% 35% 14% 14%
Relativer Anteil der variablen Vergütung 59% 65% 86% 86%
Dr. Robert Siegle 2023 2022
bisher bisher
T€ T€ T€ T€
Feste
Vergütung
Jahresgrundbetrag 264 264 239 239
Nebenleistungen 13 13 13 13
Summe 277 277 252 252
Variable
Vergütung
Short Term Incentive 263 349 349 395
Mid Term Incentive 117 143 143 147
Long Term Incentive
- Aktienoptionen
0 0 98 98
- Aktienwertsteigerungsrechte
0 0 463 463
Summe 380 492 1.053 1.104
Relativer Anteil der festen Vergütung 42% 36% 29% 19%
Relativer Anteil der variablen Vergütung 58% 64% 71% 81%
Dr. Claus Vielsack 2023 2022
bisher bisher
T€ T€ T€ T€
Feste
Vergütung
Jahresgrundbetrag 235 235 210 210
Nebenleistungen 10 10 11 11
Summe 245 245 221 221
Variable
Vergütung
Short Term Incentive 254 290 290 327
Mid Term Incentive 90 109 109 113
Long Term Incentive
- Aktienoptionen
0 0 98 98
- Aktienwertsteigerungsrechte
0 0 463 463
Summe 344 399 961 1.001
Relativer Anteil der festen Vergütung 42% 38% 19% 18%
Relativer Anteil der variablen Vergütung 58% 62% 81% 82%
Dr. Georg Bauer 2023
bisher
T€ T€
Feste
Vergütung
Jahresgrundbetrag 180 180
Nebenleistungen 11 11
Summe 191 191
Variable
Vergütung
Short Term Incentive* 193 0
Mid Term Incentive 0 0
Long Term Incentive
- Aktienoptionen
0 0
- Aktienwertsteigerungsrechte
0 0
Summe 193 0
Relativer Anteil der festen Vergütung 50% 100%
Relativer Anteil der variablen Vergütung 50% 0%
* In diesem Posten ist auch die Sondervergütung enthalten.
(8) Regelungen zur regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand
Im Rahmen der regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand bestehen die folgenden Regelungen für die Mitglieder des Vorstands: Altersversorgung - Die Mitglieder des Vorstands Marcus Wolfinger, Dr. Robert Siegle und Dr. Claus Vielsack erhalten eine Versorgung von der STRATEC SE, wenn sie das Versorgungseintrittsalter, welches zwischen 60 bis 67 Jahren beträgt, erreicht und ihre Tätigkeit als Mitglied des Vorstands beendet haben. Die Versorgung wird dabei wahlweise als Einmalbetrag oder laufende lebenslange Rentenzahlung geleistet. Die Versorgungsansprüche bleiben, sofern eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Versorgungseintrittsalters eintritt, unter bestimmten Voraussetzungen ungekürzt bestehen bzw. werden Beiträge der Altersversorgung für das laufende Jahr und die beiden auf das Ausscheiden folgenden Jahre weiter geleistet. Die Finanzierung der Versorgungsansprüche erfolgt durch die STRATEC SE sowohl mittel- als auch unmittelbar. Zusätzlich zu den genannten Leistungen wurde mit Herrn Marcus Wolfinger noch eine lebenslange Versorgung der Hinterbliebenen vereinbart. Herrn Dr. Georg Bauer wurde für die Altersversorgung eine jährliche Zuwendung in Höhe von 20 T€ gewährt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden für die zugesagten Leistungen im Rahmen der Altersversorgung, ohne Berücksichtigung des Nettozinsergebnisses, für Herrn Marcus Wolfinger 174 T€ (Vorjahr: 135 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 112 T€ (Vorjahr: 120 T€), für Herrn Dr. Claus Vielsack 30 T€ (Vorjahr: 49 T€) sowie für Herrn Dr. Georg Bauer 20 T€ aufgewendet. Die nach IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) ermittelten Barwerte der bis zum 31. Dezember 2023 aus denen im Rahmen der Altersversorgung zugesagten Leistungen erworbenen Kapitalansprüche betragen für Herrn Marcus Wolfinger 1.479 T€ (Vorjahr: 1.088 T€) für Herrn Dr. Robert Siegle 1.013 T€ (Vorjahr: 770 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 356 T€ (Vorjahr: 234 T€). Die tatsächlichen Leistungen können dabei höher oder niedriger ausfallen als dargestellt. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von 24 Monaten erhält jedes Mitglied des Vorstands für die ersten zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 75% und für die darauffolgenden zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 50% seiner zuletzt gewährten Jahresgesamtvergütung. Auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes kann von Seiten der STRATEC SE bedingt (für die Monate 13 bis 24) verzichtet werden. Aktienwertsteigerungsrechte - Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienwertsteigerungsrechte werden zum Zeitpunkt der regulären Beendigung entsprechend der zum Ende der Laufzeit geltenden Bedingungen abgerechnet, sofern die Auszahlungshürden zu diesem Zeitpunkt erreicht sind. Ein Auszahlungsverlangen kann dabei frühestens einen Monat vor und s @ dgap.de