Spark Networks SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Spark Networks SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.12.2023 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.11.2023 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| SPARK NETWORKS SE München ISIN DE000A2E4RU2 ISIN US8465171002 (ADR) EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Am 18. Dezember 2023 um 14.00 Uhr (MEZ) findet in den Geschäftsräumen von Morgan, Lewis & Bockius LLP, Königinstraße 9, 80539 München, die außerordentliche Hauptversammlung der Spark Networks SE mit Sitz in München statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. TAGESORDNUNG 1. | Anzeige des Verlusts des hälftigen Grundkapitals gem. § 22 Abs. 5 Satz 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) | Der Verwaltungsrat der Gesellschaft zeigt der Hauptversammlung an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt bedarf es entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht. Der Verwaltungsrat wird in der Hauptversammlung zur Lage der Gesellschaft berichten. ERGÄNZENDE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.661.385,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.661.385 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 2.661.385. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung indirekt 35.910 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 11. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachstehenden Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen: | Spark Networks SE c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland | | E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de | Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung sind Eintrittskarten lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 12. Dezember 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp”). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 11. Dezember 2023. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 11. Dezember 2023 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit von dem im Aktienregister eingetragenen Veräußerer bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Die Tagesordnung sieht keine Beschlussfassung vor. Dennoch kann es zu Beschlussfassungen z.B. aufgrund etwaiger Ergänzungen der Tagesordnung sowie über Anträge während der Hauptversammlung kommen. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut oder sonstiges, auch ausländisches Finanzdienstleistungsinstitut), durch eine Vereinigung von Aktionären oder einen Stimmrechtsberater ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs bis zum 11. Dezember 2023, 24.00 Uhr (MEZ), erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Fall einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Sofern weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut oder sonstiges, auch ausländisches Finanzdienstleistungsinstitut) noch eine Aktionärsvereinigung oder ein Stimmrechtsberater noch eine diesen in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter | Spark Networks SE c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland | | E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de | oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Alternativ kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Soll ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht. Einzelheiten zur Bevollmächtigung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen Gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Angaben und Nachweise bis spätestens 23. November 2023, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: | Spark Networks SE - Verwaltungsrat - c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland | Gegenanträge und Wahlvorschläge Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind bis spätestens 3. Dezember 2023, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich zu richten an: | Spark Networks SE c/o LINK Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland | | E-Mail: antraege@linkmarketservices.de | Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.spark.net/investor-relations/annual-meeting unverzüglich zugänglich gemacht. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Verwaltungsrat unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. Hinweise für Inhaber von American Depositary Shares Inhaber von American Depositary Shares erhalten Informationen zur Hauptversammlung über The Bank of New York Mellon, New York, USA (Depositary). Unterlagen zur Hauptversammlung Diese Einberufung sowie alle sonstigen Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.spark.net/investor-relations/annual-meeting zugänglich. Hinweise zum Datenschutz Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.spark.net/investor-relations/annual-meeting München, im November 2023 Spark Networks SE Der Verwaltungsrat | |
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