JOST Werke SE, DE000JST4000

JOST Werke SE / DE000JST4000

27.03.2024 - 15:08:55

EQS-HV: JOST Werke SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

JOST Werke SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
JOST Werke SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

27.03.2024 / 15:08 CET/CEST
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JOST Werke SE Neu-Isenburg WKN JST400
ISIN DE000JST4000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 08. Mai 2024, um 11.00 Uhr (MESZ)
im
Mercure Hotel Frankfurt Airport Neu-Isenburg
Frankfurter Straße 190, 63263 Neu-Isenburg
ein. I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr
  Diese Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist vom Aufsichtsrat am 22. März 2024 gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG)1 gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, die unter Tagesordnungspunkt 2 erfolgt - einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
1 Auf die JOST Werke SE finden aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), insbesondere Art. 9 Abs. 1, Art. 52 und Art. 53 SE-VO, die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 22.350.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt

EUR

22.350.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00
Bilanzgewinn EUR 22.350.000,00
Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. In Übereinstimmung mit § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG erfolgt die Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 14. Mai 2024.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  Mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am 20. März 2023 führt die Gesellschaft die Geschäfte nicht mehr in der Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft (AG), sondern in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE). Mit der Änderung der Rechtsform ging keine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstands einher. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der JOST Werke AG (bis 20. März 2023) bzw. der JOST Werke SE (ab 20. März 2023) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Sämtliche Mitglieder des Vorstands beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  Auch hinsichtlich des Aufsichtsrats hat das Wirksamwerden der Änderung der Rechtsform der Gesellschaft von einer AG in die Rechtsform einer SE zum 20. März 2023 zu keiner Veränderung der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats geführt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der JOST Werke AG (bis 20. März 2023) bzw. der JOST Werke SE (ab 20. März 2023) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.
5. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
  Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 erstellt, welcher der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wird. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht ist im Abschnitt „II. Informationen - Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 5“ abgedruckt. Er ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
  Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor:
1. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt.
2. Die Spall & Kölsch GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kronberg, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitberichts für das Geschäftsjahr 2024 gewählt.
Über die beiden Punkte soll getrennt abgestimmt werden. Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vor dem Hintergrund der neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464; sog. Corporate Sustainability Reporting Directive) für Unternehmen wie die JOST Werke SE erstmals für das Geschäftsjahr 2024 vorsieht und die auch eine obligatorische Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts einschließen. Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie bis Anfang Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Spall & Kölsch GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat bereits für die Geschäftsjahre 2018 bis 2023 den bisherigen nichtfinanziellen Bericht auf freiwilliger Basis geprüft.
II. INFORMATIONEN Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2024 ausliegen. * * * * *
  Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist der unter Tagesordnungspunkt 5 genannte Vergütungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Er wird auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2024 ausliegen. VERGÜTUNGSBERICHT 2023 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der JOST Werke SE berichten gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) über die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Das Vergütungssystem des Vorstands Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Die Hauptversammlung der JOST Werke SE hat am 11. Mai 2023 den nach § 162 AktG erstellten Vergütungsbericht für die amtierenden und früheren Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der JOST Werke SE im Geschäftsjahr 2022 mit einer Mehrheit von 95,5 % des vertretenen Kapitals gem. § 120a Abs. 4 AktG gebilligt. Basierend auf diesem guten Ergebnis haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, die angewandte Darstellung für den Vergütungsbericht auch für das Geschäftsjahr 2023 beizubehalten. Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2023 Nach Vorbereitung durch den Präsidial- und Nominierungsausschuss hat der Aufsichtsrat gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG ein neues Vergütungssystem für den Vorstand im Geschäftsjahr 2021 beschlossen („Vergütungssystem 2021“), das von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligt wurde. https://ir.jost-world.com/verguetung Das von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem 2021 entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Es orientiert sich ebenfalls an den Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 und entspricht diesen Empfehlungen mit bestimmten Ausnahmen, die in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft erläutert werden. Entsprechenserklärung Das Vergütungssystem 2021 kam zur Anwendung beim Abschluss der neuen Vorstandsdienstverträge von Oliver Gantzert (CFO) im Jahr 2023 und von Dirk Hanenberg (COO) im Jahr 2022. Auch der Vorstandsdienstvertrag vom ehemaligen CFO Dr. Christian Terlinde wurde unter Anwendung des Vergütungssystems 2021 abgeschlossen. Der Vorstandsdienstvertrag von Joachim Dürr (CEO) wurde nach dem im Jahr 2019 geltenden Vergütungssystem („Vergütungssystem 2019“) abgeschlossen und genießt Bestandschutz. Entsprechend wurden ihm im Geschäftsjahr 2023 Vergütungen gewährt, die sich nach dem Vergütungssystem 2019 richten und vom Vergütungssystem 2021 abweichen. Darüber hinaus wurden den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Dr. Ralf Eichler und Dr. Christian Terlinde Vergütungen bzw. Vergütungselemente gewährt, die in früheren Geschäftsjahren unter dem damals geltenden Vergütungssystem 2019 zugesagt worden sind. Etwaige Vertragsverlängerungen oder neue Vorstandsdienstverträge werden an das Vergütungssystem 2021 angepasst. Details über die Gestaltung des Vergütungssystems 2019 sind im Geschäftsbericht 2020 erläutert. Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands; Geschäftsbericht 2020, S. 54ff. Veränderungen im Vorstand im Geschäftsjahr 2023 Mit Wirkung zum 1. September 2023 wurde Oliver Gantzert zum Mitglied des Vorstands der JOST Werke SE bestellt. Er übernimmt als CFO die Ressorts Finanzen, IT, Interne Revision, Investor Relations, Nachhaltigkeit (ESG), Legal & Compliance. Dr. Christian Terlinde (ehemaliger CFO) hat den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 gebeten, seinen Vorstandsdienstvertrag mit Wirkung zum 30. Juni 2023 einvernehmlich aufzuheben. Ihm stehen nach der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit bereits gewährte langfristige Boni aus seiner Vorstandstätigkeit in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 zu, die gemäß dem damals geltenden Vergütungssystem 2019 im Jahr 2023 und 2024 ausbezahlt werden. Darüber hinaus stehen ihm kurz- und langfristige Boni aus seiner Vorstandstätigkeit in den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 zu, die gemäß dem Vergütungssystem 2021 im Jahr 2023 und 2027 ausbezahlt werden. Der kurzfristige Bonus für das Jahr 2023 steht ihm aufgrund des Ausscheidens aus dem Vorstand nur zeitanteilig zu. Ein Anspruch auf den langfristigen Bonus für das Jahr 2023 besteht nicht. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Zusammenfassung der Ausgestaltung des Vergütungssystems 2021 Das Vergütungssystem 2021 ist darauf ausgerichtet, die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu fördern. Es leistet in seiner Gesamtheit sowie mit seinen einzelnen Elementen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie, indem es Anreize für eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensentwicklung setzt und die Belange der Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Umwelt und Gesellschaft (Stakeholder) berücksichtigt. Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsbezogenen Bestandteilen zusammen. Zur festen Vergütung gehören das Jahresfestgehalt sowie Nebenleistungen (Festvergütung). Die variable, erfolgsbezogene Vergütung umfasst eine einjährige (Short Term Incentive, STI) und eine mehrjährige (Long Term Incentive, LTI) Komponente. Um den Leistungsanreiz des Vergütungssystems zu stärken, besteht der überwiegende Teil der Zielvergütung aus erfolgsbezogenen Komponenten. Die langfristige Anreizkomponente der erfolgsbezogenen LTI-Komponente übersteigt dabei die kurzfristige erfolgsbezogene STI-Komponente. Dadurch wird die Erreichung der langfristigen strategischen Ziele des Konzerns verstärkt honoriert.
 
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Die Angemessenheit der Vergütungsbestandteile wird jährlich durch den Aufsichtsrat überprüft. Für den externen Vergleich wird zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung die Vergütung von Vorstandsmitgliedern vergleichbarer Unternehmen herangezogen. Das Vergleichsumfeld ist neben der Größe der Gesellschaft und der geographischen Lage insbesondere durch eine Berücksichtigung der Branchenzugehörigkeit geprägt. Auf eine fixe und statische Definition einer Peer Group hat der Aufsichtsrat bewusst verzichtet, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass eine solche Verknüpfung mit einer fest definierten Peer Group zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann.
Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung außerdem die gesellschaftsinternen Verhältnisse. Dabei sieht er angesichts der großen Heterogenität der Vergütungsstruktur innerhalb des Konzerns von einem förmlichen internen Vergleich der Vergütung mit einem hierfür fest definierten Führungskreis ab, berücksichtigt aber die allgemeinen gesellschaftsinternen Vergütungsgepflogenheiten. Die Entwicklung der Vergütung der Belegschaft, definiert als die Durchschnittsvergütung der Beschäftigten des Konzerns in Deutschland, wird bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung vom Aufsichtsrat ebenfalls berücksichtigt. Erfolgsunabhängige Festvergütung Jedes Vorstandsmitglied erhält nach dem Vergütungssystem 2021 und dem Vergütungssystem 2019 ein Jahresfestgehalt, das in zwölf gleichen Raten jeweils am Ende des Kalendermonats ausbezahlt wird. Weitere Bestandteile der Festvergütung sind Nebenleistungen, zu denen etwa die Bereitstellung eines Firmenwagens, der Einbezug in eine Unfallversicherung und ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen. Im Wege der Entgeltumwandlung haben die Vorstandsmitglieder zudem die Möglichkeit zusätzlich zum Jahresfestgehalt für jedes volle Geschäftsjahr einen Betrag im Wert von 20 % des Jahresfestgehalts für eine private Altersversorgung zu nutzen. Es bestehen keine weiteren Pensionsansprüche. Zudem schließt die Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder eine angemessene D&O-Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab. Gemäß § 93 Abs. 2 AktG beträgt der hierbei vereinbarte Selbstbehalt 10 % des Schadens bis mindestens 150 % der Jahresfestvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Festvergütung soll im JOST Marktumfeld wettbewerbsfähig sein, um geeignete und kompetente Vorstandskandidaten zu gewinnen, die die Konzernstrategie weiterentwickeln und erfolgreich umsetzen. Sie entspricht 100 % der Zielvergütung für die erfolgsunabhängigen Bestandteile. Individualisierte Festvergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder
Joachim Dürr
(CEO)
Dirk Hanenberg
(COO)
Oliver Gantzert
(CFO)
Vorstand seit: 1.1.2019 Vorstand seit: 1.9.2022 Vorstand seit: 1.9.2023
In TEUR 2022 2023 2022 2023 2022 2023
Festvergütung 724 724 150 450 - 150
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge 145 145 30 90 - 30
Nebenleistungen 5 6 7 6 - 3
Erfolgsunabhängige Komponente 874 875 187 546 - 183
Individualisierte Festvergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Dr. Christian Terlinde Dr. Ralf Eichler
Vorstand bis: 30.06.2023 Vorstand bis: 31.10.2022
In TEUR 2022 20231) 20222) 2023
Festvergütung 475 238 358 -
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge 95 48 72 -
Nebenleistungen 5 3 7 -
Erfolgsunabhängige Komponente 575 289 437 -
1) Zeitanteiliger Betrag bis zum 30. Juni 2023.
2) Zeitanteiliger Betrag bis zum 31. Oktober 2022. Dr. Ralf Eichler hat im Geschäftsjahr 2022 zusätzlich Gehaltsfortzahlungen nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit mit einem Gesamtwert von 86 TEUR und Nebenleistungen im Wert von 1 TEUR erhalten. Erfolgsabhängige variable Vergütung Die variablen, erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile bestehen aus einem kurzfristigen Anreiz (STI) und einem langfristigen Anreiz (LTI). Die erfolgsabhängige Komponente orientiert sich im Vergütungssystem 2019 am bereinigten EBITDA des Konzerns. Das zu erreichende bereinigte EBITDA-Ziel wird vom Aufsichtsrat jährlich festgelegt. Die finanzielle Komponente kann nach dem Vergütungssystem 2019 0,25 % bis 0,65 % des tatsächlich erzielten EBITDA betragen. Für den Vorstandsvorsitzenden Joachim Dürr wurde die Summe der erfolgsabhängigen Komponente (Gesamtbonus) auf 0,64 % festgelegt (2021: 0,60 %). Für alle anderen Vorstandsmitglieder beträgt der Gesamtbonus 0,40 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA. Sollte das bereinigte EBITDA in einem Geschäftsjahr nicht mindestens 80 % des vom Aufsichtsrat festgelegten Ziels betragen, besteht kein Anspruch auf eine variable Vergütung. Der Gesamtbonus wird, auch wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, nicht vollständig auf einmal ausbezahlt. Im Vergütungssystem 2021 orientieren sich die erfolgsabhängigen Komponenten am bereinigten EBITDA und an vom Aufsichtsrat festgelegte nichtfinanzielle ESG-Ziele. Der finanzielle Anteil der erfolgsabhängigen Komponente kann 0,25 % bis 0,65 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA betragen, falls das bereinigte EBITDA mindestens 80 % des vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerts erreicht. Der nicht-finanzielle Anteil kann 0,03 % bis 0,28 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA betragen, falls die vom Aufsichtsrat festgelegten nichtfinanziellen ESG-Ziele einen Zielerreichungsgrad von mindestens 80 % erreichen. Der Gesamtbonus wird, auch wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, nicht vollständig auf einmal ausbezahlt. Für die Vorstandsmitglieder Dirk Hanenberg, Oliver Gantzert und Dr. Christian Terlinde wurde der finanzielle Anteil auf 0,36 % des bereinigten EBITDA und der nichtfinanzielle Anteil auf 0,04 % des bereinigten EBITDA festgelegt. Sowohl im Vergütungssystem 2019 als auch im Vergütungssystem 2021 wird 45 % des Gesamtbonus als kurzfristige STI-Komponente mit einer Laufzeit von einem Jahr gezahlt. Das STI soll als Anreiz für die erfolgreiche Umsetzung der jährlichen operativen Konzernziele dienen, die die Grundlage für den langfristigen Erfolg des Konzerns bilden. Es wird zwei Wochen nach Feststellung des konsolidierten und testierten Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt. Im Vergütungssystem 2019 werden die restlichen 55 % des erfolgsabhängigen Gesamtbonus in eine LTI-Komponente umgewandelt und vollständig ausgezahlt, wenn das bereinigte EBITDA im darauffolgenden Geschäftsjahr mindestens das Niveau des bereinigten EBITDA im Bemessungszeitraum erreicht hat. Eine Verknüpfung zur Aktienkursentwicklung bestand im Vergütungssystem 2019 nicht. Im Vergütungssystem 2021 werden die restlichen 55 % des erfolgsabhängigen Gesamtbonus in eine LTI-Komponente umgewandelt und vollständig in virtuelle Aktien der JOST Werke SE angelegt. Nach Ablauf von vier auf das Basisjahr folgenden Geschäftsjahren werden die Stockawards virtuell veräußert und die Auszahlung der LTI-Komponente findet dann statt und wird erst dann geschuldet. Zielerreichung und Herleitung der erfolgsabhängigen Vergütung 2023 Die im Geschäftsjahr 2023 „gewährte“ und „geschuldete“ Vorstandsvergütung gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG umfasst die Auszahlungen der STI-Komponente für das Geschäftsjahr 2022, die zwei Wochen nach Feststellung des konsolidierten und testierten Konzernabschlusses 2022 im April 2023 geleistet wurden, sowie die Auszahlungen der LTI-Komponente für das Geschäftsjahr 2021, die ebenfalls im April 2023 gemäß dem Vergütungssystem 2019 ausbezahlt worden sind. Diese sind den Vorstandsmitgliedern nach dem hier angewendeten Begriffsverständnis durch die Feststellung des konsolidierten und testierten Konzernabschlusses im März 2023 „geschuldet“ und durch die Auszahlung im April 2023 tatsächlich zugeflossen und damit im Geschäftsjahr 2023 „gewährt“ worden. Nach dem hier angelegten Begriffsverständnis von § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist eine Vergütung
- gewährt, wenn und sobald sie tatsächlich zugeflossen (also ausbezahlt) ist;
- geschuldet, wenn und sobald sie bereits fällig, aber bislang noch nicht zugeflossenen (also ausbezahlt) ist.
In seiner Sitzung am 16. November 2021 hat der Aufsichtsrat die Leistungskriterien festgelegt, die für die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile der einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2022 relevant sind. Die Ziele für die finanziellen Leistungskriterien sind für das Vergütungssystem 2019 und für das Vergütungssystem 2021 gleich.
Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien
(gemäß Vergütungssystem 2019 und 2021)
2021 2022
Leistungskriterium Bereinigtes EBITDA Bereinigtes EBITDA
Schwellenwert für Gewährung (80% Zielerreichung) 91 Mio. EUR 105 Mio. EUR
Zielwert (100% Zielerreichung) 113 Mio. EUR 131 Mio. EUR
Schwellenwert für maximale Gewährung (200% Zielerreichung) 227 Mio. EUR 262 Mio. EUR
Ergebnis 133 Mio. EUR 154 Mio. EUR
Zielerreichung 118 % 118 %
Der Aufsichtsrat hat ebenfalls in seiner Sitzung am 16. November 2021 nichtfinanzielle Leistungskriterien definiert, die die erfolgsabhängige Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 im Einklang mit dem Vergütungssystem 2021 beeinflussen.
Zielerreichung der nichtfinanziellen Leistungskriterien
(gemäß Vergütungssystem 2021)
  2022
ESG-Ziel Implementierung eines konzernweiten Berichtssystems für die monatliche Erhebung von CO2-Emissionen in JOST
Erzieltes Ergebnis Entwicklung, Einführung und Implementierung eines Systems für die monatliche Ermittlung der CO2-Emissionen sowie des Strom-, Gas-, Öl-, Fernwärme- und Wasserverbrauchs konzernweit.
Einbeziehung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für CO2-Emisisonen, Energie und Wasser und in den monatlichen Management Report an den Aufsichtsrat.
Zielerreichung 100 %
Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach dem Vergütungssystem 2019 Im Geschäftsjahr 2022 standen die Vorstandsdienstverträge von Joachim Dürr und Dr. Ralf Eichler (ehemaliger COO) unter Bestandsschutz, da diese vor der Einführung des Vergütungssystem 2021 abgeschlossen wurden und sich entsprechend noch an dem Vergütungssystem 2019 ausrichten. Für den Vorstandsvorsitzenden Joachim Dürr betrug im Geschäftsjahr 2022 die Summe aller erfolgsabhängigen Komponenten (Gesamtbonus) 0,64 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA (2021: 0,60 %); für Dr. Ralf Eichler betrug der Gesamtbonus 0,40 % (2021: 0,40 %) des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA. Die erfolgsabhängige Vergütung ist gemäß dem Vergütungssystem 2019 ausschließlich von der Erreichung von finanziellen Leistungskriterien abhängig.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022
nach dem Vergütungssystem 2019
Joachim Dürr
(CEO)
Dr. Ralf Eichler
(Austritt: 31.10.2022)
Zielbetrag 100 % STI 2022 377 TEUR 236 TEUR
Zielerreichung 118 % 118 %
Auszahlungsbetrag 2023 (STI) 445 TEUR 278 TEUR
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2021
nach dem Vergütungssystem 2019
Joachim Dürr
(CEO)
Dr. Ralf Eichler
(Austritt: 31.10.2022)
Zielbetrag 100 % LTI 2021 374 TEUR 249 TEUR
Zielerreichung 118 % 118 %
Auszahlungsbetrag 2023 (LTI) 440 TEUR 293 TEUR
Darüber hinaus ist dem ehemaligen CFO Dr. Christian Terlinde eine LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2019 im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt worden (2019: 0,40 %), die gemäß dem für ihn noch damals geltenden Vorstandsdienstvertrag (Vergütungssystem 2019) erst im Jahr 2023 geschuldet wurde. Der vom Aufsichtsrat festgelegte Zielwert für das bereinigte EBITDA im Jahr 2019 betrug 104 Mio. EUR. JOST hat im Jahr 2019 ein bereinigtes EBITDA von 101 Mio. EUR erzielt. Die entsprechende Zielerreichung belief sich somit auf 97 %.
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2019
nach dem Vergütungssystem 2019
Dr. Christian Terlinde
(Austritt: 30.06.2023)
Zielbetrag 100 % LTI 2019 229 TEUR
Zielerreichung 97 %
Auszahlungsbetrag 2023 (LTI) 222 TEUR
Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach dem Vergütungssystem 2021 Die im Geschäftsjahr 2022 geltenden Vorstandsdienstverträge für Dirk Hanenberg und Dr. Christian Terlinde (ehemaliger CFO) sind nach dem Vergütungssystem 2021 abgeschlossen worden. Die erfolgsabhängige Vergütung ist somit von der Erreichung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien abhängig.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022
nach dem Vergütungssystem 2021
Dirk Hanenberg (COO)1 Dr. Christian Terlinde (ehemaliger CFO)
Zielbetrag 100 % STI 2022 79 TEUR 236 TEUR
Zielerreichung finanzieller Leistungskriterien 118 % 118 %
Zielerreichung nichtfinanzieller Leistungskriterien 100 % 100 %
Auszahlungsbetrag 2023 (STI) 93 TEUR 278 TEUR
1) Dirk Hanenberg ist mit Wirkung zum 1. September 2022 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022. Nach dem Vergütungssystem 2021 wird der LTI virtuell in Aktien der Gesellschaft angelegt. Als Kaufpreis für die Anlage wird der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten 60 Handelstagen des Basisjahrs verwendet. Die Auszahlung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022 wird im Geschäftsjahr 2027 stattfinden und ist erst dann geschuldet. Oliver Gantzert ist erst mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden. Ihm stehen keine erfolgsabhängigen STI- oder LTI-Auszahlungen aus den Vorjahren zu. Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder Die folgenden Tabellen zeigen eine individualisierte Übersicht der im Geschäftsjahr 2023 „gewährten“ und „geschuldeten“ Vergütungsbestandsteile und deren jeweiligen relativen Anteil nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG für amtierende und ehemalige Mitglieder des Vorstands. Demnach enthält die Tabelle,
- alle Beträge die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr tatsächlich zugeflossen (also ausbezahlt) worden sind („gewährte Vergütung“), und
- alle bereits fälligen, aber bislang nicht zugeflossenen (also noch nicht ausbezahlten) Vergütungen („geschuldete Vergütung“).
Konkret handelt es sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresfestvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen und das im Geschäftsjahr ausbezahlte Versorgungsentgelt als Bestandteile der erfolgsunabhängigen Komponente, sowie um den STI aus dem Geschäftsjahr 2022 und den LTI aus dem Geschäftsjahr 2019 bzw. 2021, die im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlt wurden. Gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder
Joachim Dürr (CEO) Dirk Hanenberg (COO) 1) Oliver Gantzert (CFO) 2)
Vorstand seit: 1.1.2019 Vorstand seit: 1.9.2022 Vorstand seit: 1.9.2023
In TEUR 2022 in % 2023 in % 2022 in % 2023 in % 2022 in % 2023 in %
Festvergütung 724 46 724 41 150 80 450 70 - - 150 82
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge 145 9 145 8 30 16 90 14 - - 30 16
Nebenleistungen 5 0 6 0 7 4 6 1 - - 3 2
Erfolgsunabhängige Komponente 874 56 875 50 187 100 546 85 - - 183 100
Einjährige variable Vergütung (STI) 360 23 445 25 - - 93 15 - - - -
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) 339 22 440 25 - - - 0 - - - -
Erfolgsabhängige Komponente 699 44 885 50 - - 93 15 - - - -
Gesamtvergütung 1.573 100 1.760 100 187 100 639 100 - - 183 100
1) Dirk Hanenberg ist mit Wirkung zum 1. September 2022 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022.
2) Oliver Gantzert ist erst mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden. Ihm stehen keine erfolgsabhängigen STI- oder LTI-Auszahlungen aus den Vorjahren zu. Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Dr. Christian Terlinde Dr. Ralf Eichler
Vorstand bis: 30.06.2023 Vorstand bis: 31.10.2022
In TEUR 2022 in % 20231) in % 20222) in % 2023 in %
Festvergütung 475 58 238 30 358 40 - 0
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge 95 12 48 6 72 8 - 0
Nebenleistungen 5 1 3 0 7 1 - 0
Erfolgsunabhängige Komponente 575 71 289 37 437 49 - 0
Einjährige variable Vergütung (STI) 240 29 278 35 240 26 278 49
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) - - 222 28 226 25 293 51
Erfolgsabhängige Komponente 240 29 500 63 466 51 571 100
Gesamtvergütung 815 100 789 100 903 100 571 100
1) Zeitanteiliger Betrag bis zum 30. Juni 2023.
2) Zeitanteiliger Betrag bis zum 31. Oktober 2022. Dr. Ralf Eichler hat im Geschäftsjahr 2022 zusätzlich Gehaltsfortzahlungen nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit mit einem Gesamtwert von 86 TEUR und Nebenleistungen im Wert von 1 TEUR erhalten. Nicht enthalten in vorstehender Tabelle sind der STI aus dem Geschäftsjahr 2023, der erst im Jahr 2024 mit der Feststellung des diesjährigen konsolidierten Konzernabschlusses 2023 geschuldet und zwei Wochen später gewährt wird, sowie der LTI für das Jahr 2023, welcher erst 2025 bzw. 2028 gewährt wird. Hierfür wird auf die freiwilligen Angaben im folgenden Abschnitt „STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023 für die Geschäftsjahre 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI)“ sowie den Abschnitt „Einhaltung der maximalen Vergütung“ verwiesen. STI bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023 für die Geschäftsjahre 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI) Nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis von § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist weder das STI noch das LTI, die sich aus der Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien im Geschäftsjahr 2023 ergeben, „gewährt“ oder „geschuldet“ worden. Die Darstellung des STI bzw. LTI aus der Zielerreichung der Leistungskriterien im Geschäftsjahr 2023 in diesem Vergütungsbericht zu zeigen, dient ausschließlich dazu, auf freiwilliger Basis eine möglichst umfassende Transparenz zu schaffen. Die hier dargestellten Vergütungsbestandteile werden erst im Geschäftsjahr 2024 (STI) und im Geschäftsjahr 2025 (LTI) und 2028 (LTI) gewährt und geschuldet. In seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat die Leistungskriterien festgelegt, die für die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile der einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 relevant sind. Die Ziele für die finanziellen Leistungskriterien sind für das Vergütungssystem 2019 und für das Vergütungssystem 2021 gleich.
Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien
(gemäß Vergütungssystem 2019 und 2021)
2023
Leistungskriterium Bereinigtes EBITDA
Schwellenwert für Gewährung (80 % Zielerreichung) 117 Mio. EUR
Zielwert (100 % Zielerreichung) 146 Mio. EUR
Schwellenwert für maximale Gewährung (200 % Zielerreichung) 292 Mio. EUR
Erzieltes Ergebnis 173 Mio. EUR
Zielerreichung 119 %
Der Aufsichtsrat hat ebenfalls in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 nichtfinanzielle Leistungskriterien definiert, die die erfolgsabhängige Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 im Einklang mit dem Vergütungssystem 2021 beeinflussen.
Zielerreichung der nichtfinanziellen Leistungskriterien
(gemäß Vergütungssystem 2021)
  2023
ESG-Ziel Reduktion der CO2-Emissionen pro Produktionsstunde (Scope 1 und Scope 2)
um 40 % im Vergleich zum Basisjahr 2020 (2020: 6,3 kg CO2/Prod. Std.)
Reduktion um -2,52 kg CO2/Prod. Std. im Jahr 2023
Erzieltes Ergebnis 3,4 kg CO2/Prod. Std. im Jahr 2023.
Dies bedeutet eine Reduktion um -2,9 kg CO2/Prod. Std. vs. Basisjahr 2020
Zielerreichung 115 %
Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach Vergütungssystem 2019 Im Geschäftsjahr 2023 stand der Vorstandsdienstvertrag von Joachim Dürr (CEO) unter Bestandsschutz, da er vor der Einführung des Vergütungssystem 2021 abgeschlossen wurde und sich entsprechend noch an dem Vergütungssystem 2019 ausrichtet. Für den Vorstandsvorsitzenden Joachim Dürr beträgt im Geschäftsjahr 2023 die Summe aller erfolgsabhängigen Komponenten (Gesamtbonus) 0,64 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA. Die erfolgsabhängige Vergütung ist gemäß dem Vergütungssystem 2019 ausschließlich von der Erreichung von finanziellen Leistungskriterien abhängig.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023
nach dem Vergütungssystem 2019
Joachim Dürr (CEO)
Zielbetrag 100 % STI 2023 421 TEUR
Zielerreichung 119 %
Auszahlungsbetrag 2024 (STI) 499 TEUR
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023
nach dem Vergütungssystem 2019
Joachim Dürr (CEO)
Zielbetrag 100 % LTI 2023 514 TEUR
Zielerreichung 119 %
Auszahlungsbetrag 2025 (LTI) 609 TEUR
Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach dem Vergütungssystem 2021 Die im Geschäftsjahr 2023 laufenden Vorstandsdienstverträge von Dirk Hanenberg (COO), Oliver Gantzert (CFO) und Dr. Christian Terlinde (ehemaliger CFO) sind nach dem Vergütungssystem 2021 abgeschlossen worden. Die erfolgsabhängige Vergütung ist somit von der Erreichung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien abhängig. Für Dirk Hanenberg, Oliver Gantzert und Dr. Christian Terlinde bilden sich die erfolgsabhängigen Komponenten der Vergütung im Geschäftsjahr 2023 wie folgt: (i) 0,36 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA, falls das bereinigte EBITDA mindestens 80 % des vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerts für das Jahr 2023 beträgt; (ii) 0,04 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA, falls die vom Aufsichtsrat festgelegten ESG-Ziele (nichtfinanzielle Ziele) einen Zielerreichungsgrad von mindestens 80 % erreichen.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023
nach dem Vergütungssystem 2021
Dirk Hanenberg
(COO)
Oliver Gantzert
(CFO) 1)
Dr. Christian Terlinde 2)
Zielbetrag 100 % STI 2023 263 TEUR 88 TEUR 131 TEUR
Zielerreichung finanzieller Leistungskriterien 119 % 119 % 119 %
Zielerreichung nichtfinanzieller Leistungskriterien 115 % 115 % 115 %
Auszahlungsbetrag 2024 (STI) 312 TEUR 104 TEUR 156 TEUR
1) Oliver Gantzert ist mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die STI-Komponente.
2) Dr. Christian Terlinde ist mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Ihm steht ein zeitanteiliger Betrag bis zum 30. Juni 2023 zu. Nach dem Vergütungssystem 2021 wird der LTI virtuell in Aktien der Gesellschaft angelegt. Als Kaufpreis für die Anlage wird der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten 60 Handelstagen des Basisjahrs verwendet. Die Auszahlung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023 wird im Geschäftsjahr 2028 stattfinden. Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023
nach dem Vergütungssystem 2021
Dirk Hanenberg
(COO)
Oliver Gantzert
(CFO) 1)
Dr. Christian Terlinde 2)
Zielbetrag 100% LTI 2023 321 TEUR 107 TEUR -
Zielerreichung finanzieller Leistungskriterien 119 % 119 % -
Zielerreichung nichtfinanzieller Leistungskriterien 115 % 115 % -
Anzahl zugeteilter virtueller Aktien 8.846 2.949 -
Zuteilungskurs 43,05 EUR 43,05 EUR -
Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung 381 TEUR 127 TEUR -
1) Oliver Gantzert ist mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die LTI-Komponente.
2) Dr. Christian Terlinde ist mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Aus diesem Grund hat er keinen Anspruch auf die LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023. Einhaltung der maximalen Vergütung im Geschäftsjahr 2023 Im Vergütungssystem 2019 und im Vergütungssystem 2021 darf der gewährte Gesamtbonus (Summe der gesamten erfolgsabhängigen Vergütungskomponente) im jeweiligen Geschäftsjahr das Zweifache der Jahresfestvergütung nicht überschreiten (Cap). Relevant ist hierfür die aufwandsbezogene Betrachtung, d. h. die Jahresfestvergütung im Jahr 2023 und der STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023, die erst in den Geschäftsjahren 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI) dem Vorstand zufließen werden. Für das Vergütungssystem 2021 hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG zusätzlich festgelegt, dass die Summe der im Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbestandteile für ein Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden (CEO) 2,5 Mio. EUR und für die sonstigen Vorstandsmitglieder 1,7 Mio. EUR maximal betragen darf, und mit Blick auf die im Vergütungssystem 2021 verlängerte Laufzeit des LTI und dessen Anknüpfung an die Börsenkursentwicklung einen Zufluss-Cap eingeführt. Die Herleitung der hierfür relevanten STI- und LTI-Komponente finden Sie im vorherigen Abschnitt „STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023 für die Geschäftsjahre 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI)“. Die folgende Tabelle zeigt die maximal mögliche Vergütung für die amtierenden und ehemaligen Vorstandsmitglieder sowie deren Einhaltung. Einhaltung der maximalen Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023
Joachim Dürr (CEO) Dirk Hanenberg (COO) Oliver Gantzert (CFO) Dr. Christian Terlinde
Eintritt: 01.01.2019 Eintritt: 01.09.2022 Eintritt: 01.09.2023 Eintritt: 01.01.2019
Austritt: 30.06.2023
In TEUR 2023 Max. 2023 Max. 2023 Max. 2023 Max.
Festvergütung 724 724 450 450 150 150 238 238
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge 145 145 90 90 30 30 48 48
Nebenleistungen 6 6 6 6 3 3 3 3
Erfolgsunabhängige Komponente 875 875 546 546 183 183 289 289
Einjährige variable Vergütung (STI) 499 652 312 405 104 135 156 214
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) 609 796 381 495 127 165 - 262
Erfolgsabhängige Komponente 1.108 1.448 693 900 231 300 156 476
Gesamtvergütung 1.983 2.323 1.239 1.446 414 483 445 765
Weitere Informationen Kein Mitglied des Vorstandes hat im vergangenen Geschäftsjahr Leistungen von Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt bekommen. Vorstandsmitglieder erhalten keine Vergütung für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten innerhalb des JOST Konzerns. Das Vergütungssystem 2021 enthält entsprechende Regelungen, die dem Aufsichtsrat das Recht für Compliance- oder Performance Clawbacks einräumen. Der Aufsichtsrat hat keinen Gebrauch davon gemacht. Vergütung des Aufsichtsrats Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats, das im § 16 der Satzung der JOST Werke SE geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 11. Mai 2023 verändert. Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss wurden die Vergütungsbeträge der einfachen Mitglieder von 10 TEUR auf 15 TEUR erhöht. Für den Prüfungsausschussvorsitzenden wurde der Betrag von 20 TEUR auf 30 TEUR erhöht. Da die Aufsichtsratsvergütung jedoch erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres geschuldet wird, wirkt sich diese Veränderung bei der gewährten und geschuldeten Vergütung im Geschäftsjahr 2023 noch nicht aus. Für die gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023 gilt das von der Hauptversammlung am 5. Mai 2022 gebilligte Aufsichtsratsvergütungssystem. Dieses sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Festvergütung von 50 TEUR erhält, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Die Gesellschaft folgt damit der Anregung G.18 DCGK 2022. Entsprechend der Empfehlung G.17 DCGK 2022 berücksichtigt das Vergütungssystem zudem den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Mitgliedschaft in den Ausschüssen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die dreifache Festvergütung, folglich 150 TEUR, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 75 TEUR. Für die Tätigkeit in Ausschüssen erhält der jeweilige Ausschussvorsitzende zusätzlich 20 TEUR und jedes andere Mitglied des Ausschusses zusätzlich 10 TEUR. Ein Anspruch auf ein separates Sitzungsgeld besteht nicht. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung. Darüber hinaus erstattet die JOST Werke SE den Aufsichtsratsmitgliedern die bei der Ausübung ihres Mandats entstehenden Auslagen gemäß § 670 BGB. Die folgende Tabelle zeigt eine individualisierte Übersicht der im Geschäftsjahr 2023 „gewährten“ und „geschuldeten“ Vergütung und deren jeweiligen relativen Anteile nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG für amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch hier wird die gleiche Definition von „gewährter“ und „geschuldeter“ Vergütung verwendet, die im Abschnitt ‚Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder‘ erläutert und angewandt wurde.
Gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder
In TEUR 2022 2023
Mitglieder des Aufsichtsrats 1) Fixum in % Ausschüsse in % Gesamt in % Fixum in % Ausschüsse in % Gesamt in %
Dr. Stefan Sommer (Aufsichtsratsvorsitz seit 5. Mai 2022)
(Vorsitz des Präsidial-und Nominierungsausschusses seit 5. Mai 2022)
- - - - - - 99 88 13 12 112 100
Manfred Wennemer (Aufsichtsratsvorsitz bis 5. Mai 2022)
(Vorsitz des Präsidial-und Nominierungsausschusses bis 5. Mai 2022)
150 88 20 12 170 100 51 88 7 12 58 100
Prof. Dr. Ber @ dgap.de