ibg Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ibg Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2024 in ibg Prüfcomputer GmbH Pretzfelder Str. 27 91320 Ebermannstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| ibg Holding SE München Amtsgericht München, HRB 225237 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2024 am Mittwoch, den 26. Juni 2024, um 11:00 Uhr in das Produktionsgebäude der ibg Prüfcomputer GmbH am Standort Ebermannstadt ein:  | ibg Prüfcomputer GmbH Pretzfelder Str. 27 91320 Ebermannstadt | Tagesordnung: 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ibg Holding SE zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der ibg Holding SE in 80333 München, Residenzstraße 18 (c/o Nordwind Capital GmbH), zur Einsichtnahme der Aktionäre aus; um vorherige Terminabsprache für eine Einsichtnahme wird gebeten. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Verlangen zusätzlich kostenfrei mit separater Post zugesandt. | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. | 4. | Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. | 5. | Wahl des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEAG) und § 95 S. 1 AktG und § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, bei denen es sich sämtlich um Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden daher gemäß Art. 40 Abs. 2 S. 1 SE-VO in Verbindung mit § 96 Abs.1, § 101 Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung gewählt; die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden. Mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung, die gemäß Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, endet turnusmäßig die laufende Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Christian Plangger, Ulf Schweda und Herbert Baumgartner. Es sind daher Neuwahlen für drei Sitze im Aufsichtsrat der Gesellschaft durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: Die folgenden Personen werden in den Aufsichtsrat der ibg Holding SE gewählt: 5.1 | Christian Plangger, wohnhaft in Grünwald; | 5.2 | Ulf Schweda, wohnhaft in Schöngeising; | 5.3 | Herbert Baumgartner, wohnhaft Emmetten (Schweiz). |
Die Wahl der unter den Ziffern 5.1 bis 5.3 vorgeschlagenen Personen erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. In jedem Fall erfolgt die Wahl jeweils längstens für sechs Jahre. | 6. | Sitzverlegung Der Sitz der Gesellschaft befindet sich momentan in München. Aufgrund dessen, dass nach der Amtsniederlegung des Vorstandsmitglieds Dr. Tom Harder zum 30. September 2023 der Vorstand weit überwiegend aus Ebermannstadt heraus arbeitet, ist nun geplant, den Sitz der Gesellschaft nach Ebermannstadt zu verlegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen: Der Sitz der Gesellschaft wird von München nach Ebermannstadt verlegt. Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist künftig: Pretzfelder Str. 27, 91320 Ebermannstadt § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt geändert: „(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ebermannstadt.“ | 7. | Präsentation zum Geschäftsverlauf Präsentation des Aufsichtsrats und des Vorstands der Gesellschaft zum aktuellen Geschäftsverlauf. | 8. | Werksrundgang der ibg Prüfcomputer Produktionsstätte Ebermannstadt Besichtigung des Produktionsgebäudes und der Entwicklung und Produktion der ibg Prüfcomputer GmbH am Standort Ebermannstadt. Am Standort Ebermannstadt werden die Prüfgeräte und Prüfsonden entwickelt und produziert. In Ebermannstadt befindet sich auch der Anlagenbau. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 120.000 und ist in 120.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 120.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 120.000. Teilnahmevoraussetzungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt. Stimmrechtsvertretung Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung seines Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht kann nach § 19 Absatz 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder in Textform per E-Mail erteilt werden. Bei berechtigten Zweifeln an einer wirksamen Vollmachtserteilung kann die Gesellschaft die Vorlage einer schriftlich oder per Telefax erteilten Vollmacht verlangen. Für die Person des Bevollmächtigten gelten gemäß § 17 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft folgende Vorgaben: Die Vertretung ist nur durch einen anderen Aktionär (oder dessen im Einklang mit den Bestimmungen des § 17 Absatz 4 der Satzung bestellten Vertreter), ein Aufsichtsratsmitglied, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen eines rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufs zulässig. Sofern der Aktionär keine natürliche Person ist, ist ferner die Vertretung durch einen Angestellten des Aktionärs zulässig. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, für die diesjährige Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts zu beauftragen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären mit der Hauptversammlungseinladung zugesandt. Das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachts- und Weisungsformular ist der Gesellschaft in diesem Fall im Original, per Telefax oder eingescannt per E-Mail bis spätestens Freitag, den 21. Juni 2024 (eingehend) an folgende Anschrift zu übermitteln:  | ibg Holding SE c/o Nordwind Capital GmbH Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindcapital.com | Anfragen und Anträge von Aktionären Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:  | ibg Holding SE c/o Nordwind Capital GmbH Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindcapital.com | Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 11. Juni 2024, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anschrift zugehen, werden unverzüglich an alle Aktionäre versandt. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals betragen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum zum Ablauf (24:00 Uhr) des 02.06.2024 zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Ergänzungsverlangen bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:  | ibg Holding SE c/o Nordwind Capital GmbH z. Hd. Herr Christian Plangger Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindcapital.com | Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach ihrem Eingang an die Aktionäre versandt.  München, im Mai 2024 ibg Holding SE Der Vorstand | |
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