BayWa Aktiengesellschaft, DE0005194062

BayWa Aktiengesellschaft / DE0005194062

03.05.2024 - 13:35:19

EQS-HV: BayWa Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BayWa Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BayWa Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

03.05.2024 / 13:35 CET/CEST
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BayWa Aktiengesellschaft München - WKN 519406, 519400, A35JS0 - - ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A35JS08 - Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Mit Publikation am 2. Mai 2024 haben wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der BayWa Aktiengesellschaft am Dienstag, den 11. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) eingeladen. Bearbeitungsfehler seitens des Bundesanzeiger Verlags haben in zwei Abschnitten zu falsch platzierten beziehungsweise fehlenden Textteilen geführt. Die betreffenden Abschnitte werden im Folgenden korrekt wiedergegeben:
 1. Korrektur (Abschnitt "II. Anlagen und weitere Informationen zur Tagesordnung"):
Ziel-Gesamtvergütung Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (in Tsd. Euro) sowie die jeweilige Vergütungsstruktur in Prozent der Geschäftsjahre 2022 und 2023. Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus dem jeweiligen Jahresgrundgehalt, den Nebenleistungen, den Konzernmandaten, der kurzfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (Auszahlung im darauffolgenden Geschäftsjahr), der langfristigen variablen Vergütung bei 100-prozentiger Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr (anteilige Auszahlung in den drei darauffolgenden Geschäftsjahren) und der Altersversorgung zusammen.
In Tsd. Euro
2023
Prof. Klaus Josef
Lutz 1
Marcus
Pöllinger 2
Andreas
Helber
Dr. Marlen
Wienert 3
Reinhard
Wolf 4
In % In % In % In % In %
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 375,0 49,0 1.000,0 43,2 875,0 44,2 300,0 38,4 947,0 62,5
Nebenleistungen 6,3 0,8 31,3 1,4 18,6 0,9 8,4 1,1 91,6 6,0
Fixe Vergütung aus Konzernmandaten 4,8 0,6 1,2 0,1 98,0 5,0 0,1 0,0 - -
Summe fixe Vergütung 386,1 50,5 1.032,5 44,6 991,6 50,1 308,5 39,5 1.038,6 68,5
Variable Vergütung
Kurzfristige variable Vergütung 150,0 19,6 400,0 17,3 349,0 17,6 120,0 15,4 403,6 26,6
Langfristige variable Vergütung 175,0 22,9 700,0 30,3 350,0 17,7 262,5 33,6 - -
Summe variable Vergütung 325,0 42,5 1.100,0 47,6 699,0 35,3 382,5 49,0 403,6 26,6
Altersversorgung 5 53,8 7,0 180,0 7,8 287,8 14,5 90,0 11,5 73,3 4,8
Ziel-Gesamtvergütung 764,9 100,0 2.312,5 100,0 1.978,4 100,0 781,0 100,0 1.515,5 100,0
1 Prof. Klaus Josef Lutz war Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands bis zum 31. März 2023. Seine Ziel-Gesamtvergütung wurde daher anteilig für den Zeitraum bis zum 31. März 2023 berechnet. Aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Vorstand zum 31. März 2023 erhielt Prof. Klaus Josef Lutz im April 2023 für den Rest seiner Vertragslaufzeit zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 6.700.000 Euro wie im Abschnitt „Leistungen wegen vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit“ dargestellt. 2 Marcus Pöllinger ist Vorstandsvorsitzender seit 1. April 2023. 3 Dr. Marlen Wienert ist Mitglied des Vorstands seit 1. April 2023. 4 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder. 5 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen in Höhe von 115.248 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 43.297 Euro.
In Tsd. Euro
2022
Prof. Klaus Josef
Lutz
Andreas
Helber
Marcus
Pöllinger
Matthias
Taft 1
Reinhard
Wolf 2
In % In % In % In % In %
Fixe Vergütung
Jahresgrundgehalt 1.500,0 43,6 800,0 43,9 666,7 45,6 - - 620,0 53,5
Nebenleistungen 30,8 0,9 20,3 1,1 45,1 3,1 - - 78,1 6,7
Fixe Vergütung aus Konzernmandaten 19,2 0,6 44,8 2,5 2,4 0,2 - - - -
Summe fixe Vergütung 1.550,0 45,1 865,1 47,5 714,2 48,9 - - 698,1 60,2
Variable Vergütung
Kurzfristige variable Vergütung 600,0 17,4 320,0 17,5 266,7 18,2 - - 372,0 32,1
Langfristige variable Vergütung 700,0 20,4 350,0 19,2 350,0 24,0 - - - -
Summe variable Vergütung 1.300,0 37,8 670,0 36,7 616,7 42,2 - - 372,0 32,1
Altersversorgung 3 588,3 17,1 287,8 15,8 130,0 8,9 332,3 100,0 88,8 7,7
Ziel-Gesamtvergütung 3.438,3 100,0 1.822,9 100,0 1.460,9 100,0 332,3 100,0 1.158,9 100,0
1 Matthias Taft war im Geschäftsjahr 2022 nicht mehr Mitglied des Vorstands der BayWa AG und ist lediglich aus Vergleichbarkeitsgründen letztmalig in die Übersicht aufgenommen. 2 Bei Reinhard Wolf wird die Vergütung durch die Konzerngesellschaft RWA AG, Korneuburg, Österreich, gezahlt. Diese Vergütung unterliegt damit nicht dem Vergütungssystem der BayWa AG für ihre Vorstandsmitglieder. 3 Bei Reinhard Wolf beinhaltet der genannte Betrag der Altersversorgung auch die Zuführung zu Pensions- und Abfertigungsrückstellungen in Höhe von 186.675 Euro und Erträge aus Wertsteigerung der Lebensversicherung von 355.625 Euro. Mit Blick auf das Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Klaus Josef Lutz1 aus dem Vorstand wurden das Jahresgrundgehalt und die Zielvergütung für die variablen Vergütungsbestandteile gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 unverändert beibehalten, unter zeitanteiliger Kürzung. Da der Beitrag für die Altersversorgung für das Berichtsjahr jedoch insgesamt deutlich hinter dem Geschäftsjahr 2022 zurückblieb, ergab sich eine leichte Verschiebung des anteiligen Verhältnisses zwischen variabler Vergütung und Festvergütung mit der Folge, dass der Anteil der Festvergütung an der Ziel-Gesamtvergütung mit rund 56,8 Prozent leicht hinter der im Vergütungssystem für den Vorstandsvorsitzenden vorgesehenen Bandbreite von 60 bis 70 Prozent zurückblieb. Bei den im Geschäftsjahr 2022 abgeschlossenen Vorstandsdienstverträgen für den Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger2 und das Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert3 hat der Aufsichtsrat den Anteil der variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung insgesamt gestärkt und innerhalb der variablen Vergütung auch den Anteil der langfristigen variablen Vergütung stärker gewichtet. Der Anteil der variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger sowie beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert beträgt 47,6 Prozent respektive 49 Prozent und ist damit höher als die nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem vorgesehenen Bandbreiten von 30 bis 40 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden bzw. 35 bis 45 Prozent für ein ordentliches Vorstandsmitglied. Auch bei der Gewichtung der langfristigen variablen Vergütung wurden mit einem Anteil von 30,3 Prozent beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger und 33,6 Prozent beim Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert der Fokus stärker auf die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit gelegt, als dies im bisherigen System (15 bis 25 Prozent für den Vorstandsvorsitzenden und 18 bis 28 Prozent für ordentliche Vorstandsmitglieder) noch vorgesehen ist. Beim Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger wurde zudem auch der Anteil der betrieblichen Altersversorgung an der Ziel-Gesamtvergütung gegenüber der im bisherigen System für den Vorstandsvorsitzenden noch vorgesehenen Bandbreite von 20 bis 30 Prozent reduziert; dieser liegt mit rund 7,8 Prozent nunmehr ungefähr in der Bandbreite der für ordentliche Vorstandsmitglieder vorgesehenen Bandbreite von 8 bis 18 Prozent. Der Aufsichtsrat plant, das Vorstandsvergütungssystem entsprechend zu überarbeiten und weiterzuentwickeln und der ordentlichen Hauptversammlung 2025 ein angepasstes (modernisiertes) Vorstandsvergütungssystem zur Billigung vorzulegen. Nach dem Vergütungssystem der BayWa AG, Abschnitt C, kann der Aufsichtsrat vorübergehend von Bestandteilen des Vergütungssystems abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist. Der Aufsichtsrat der BayWa AG hält die oben genannten Abweichungen vom Vergütungssystem im Rahmen der 2022 neu abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträge mit dem Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger und dem Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert, namentlich (i) die Stärkung der variablen und insbesondere langfristigen Vergütung sowie (ii) die Reduzierung des Anteils der betrieblichen Altersversorgung an der Ziel-Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden, für im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig. Die Abweichungen sind vorübergehend, sie gelten nur bis zum Beschluss eines neuen Vergütungssystems, das der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorgelegt werden soll. 1 Ehemaliger Vorstandsvorsitzender Prof. Klaus Josef Lutz meint im Vergütungsbericht 2023 stets, dass Prof. Klaus Josef Lutz Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands der BayWa AG bis zum 31. März 2023 war. 2 Vorstandsvorsitzender Marcus Pöllinger meint im Vergütungsbericht 2023 stets, dass Marcus Pöllinger Vorstandsvorsitzender der BayWa AG seit 1. April 2023 ist. Zuvor war Marcus Pöllinger ordentliches Vorstandsmitglied der BayWa AG. 3 Dr. Marlen Wienert ist Mitglied des Vorstands seit 1. April 2023. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsanstellungsverträge mit dem Vorstandsvorsitzenden Marcus Pöllinger und dem Vorstandsmitglied Dr. Marlen Wienert beschlossen, hinsichtlich der oben genannten Bestandteile von den Vorgaben des Vergütungssystems im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft vorübergehend abzuweichen bis zum Inkrafttreten eines neuen Vergütungssystems. Beim Vorstandsmitglied Andreas Helber führte eine Anhebung des Festgehalts und hieraus folgend, entsprechend der Vergütungssystematik, auch der kurzfristigen variablen Vergütung dazu, dass der Anteil der langfristigen variablen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung mit 17,7 Prozent leicht unterhalb der vorgesehenen Bandbreite von 18 bis 28 Prozent liegt. Der Anteil der variablen Vergütung insgesamt (kurzfristig und langfristig) an der Ziel-Gesamtvergütung liegt innerhalb der vorgesehenen Bandbreite von 35 bis 45 Prozent.
2. Korrektur (Abschnitt "III. Weitere Angaben zur Einberufung"):
 
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl wahrnehmen lassen. Auch in diesem Fall ist für eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung, wie vorstehend unter Abschnitt III.2. „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ beschrieben, Sorge zu tragen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt, geändert und widerrufen werden. Wird weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige durch § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person bevollmächtigt, müssen die Erteilung der Vollmacht und ggf. ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches) erfolgen. Zur Erteilung der Vollmacht kann auch das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular steht zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baywa.com/hauptversammlung zur Verfügung. Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, deren Änderung oder Widerruf und der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, deren Änderung bzw. Widerruf kann der Gesellschaft unter der Adresse
  BayWa Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
oder per E-Mail an baywa@linkmarketservices.eu
übermittelt werden. Als weiterer elektronischer Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft zusätzlich die Übermittlung über das passwortgeschützte Internetportal auf ihrer Internetseite unter der Internetadresse www.baywa.com/hauptversammlung an. Die Übermittlung über das passwortgeschützte Internetportal ist nach erfolgter Anmeldung bis spätestens 10. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetportals durch Bevollmächtigte setzt voraus, dass diese entsprechende Zugangsdaten erhalten. Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ggf. Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. Bei der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt das Textformerfordernis nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 Aktiengesetz sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt erfolgt ist, werden diese Erklärungen in folgender Reihenfolge der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) Internetportal, (2) E-Mail und (3) Papierform. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
  Ansonsten bleibt die am 2. Mai publizierte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BayWa Aktiengesellschaft am Dienstag, den 11. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) unverändert. Von einer erneuten Publikation wird daher abgesehen.  
München, im April 2024 BayWa Aktiengesellschaft Der Vorstand


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