AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft / AT000AGRANA3
05.06.2024 - 11:00:03EQS-HV: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft 05.06.2024 / 11:00 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Wien, FN 99489 h ISIN AT000AGRANA3 („Gesellschaft“) Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 37. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 5. Juli 2024, um 11:00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1. I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024/2025 Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023/2024 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6. „Veröffentlichungen“ II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14. Juni 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich: Einberufung und Tagesordnung, Vollmachtserteilung (Muster), Vollmachtserteilung IVA (Muster), Widerruf einer Vollmacht (Muster), Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats für die 37. ordentliche Hauptversammlung, Vergütungsbericht 2023/24 des AGRANA Vorstandes und des Aufsichtsrates, Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/24 (Geschäftsbericht), Jahresabschluss der AGRANA Beteiligungs-AG für das Geschäftsjahr 2023/24 (Jahresfinanzbericht), Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023/24, Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023/24, Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 25. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 2. Juli 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 13 Abs 7 genügen lässt Per E-Mail anmeldung.agrana@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 50 (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT000AGRANA3 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 25. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50 Per SWIFT: GIBAATWGGMS für Kreditinstitute (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben) 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 113.531.274,76 und ist zerlegt in 62.488.976 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 62.488.976 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 2. Behebung der Stimmkarten Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr. Wien, im Juni 2024 Der Vorstand 05.06.2024 CET/CEST |
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