Sonova Holding AG / CH0012549785
11.06.2024 - 18:04:36Ordentliche Generalversammlung 2024: Sonova Aktionäre stimmen allen Anträgen des Verwaltungsrates zu
Sonova Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Ordentliche Generalversammlung 2024: Sonova Aktionäre stimmen allen Anträgen des Verwaltungsrates zu 11.06.2024 / 18:04 CET/CEST Medienmitteilung Stäfa (Schweiz), 11. Juni 2024 – Sonova Holding AG, ein führender Anbieter von Hörlösungen, teilt das Ergebnis der Abstimmungen an der 39. Generalversammlung (GV) von heute mit. Die Aktionäre haben allen Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt. 385 Aktionäre waren an der GV in Zürich persönlich anwesend. Insgesamt waren 68% des gesamten Aktienkapitals vertreten. Die Aktionäre genehmigten den Lagebericht, die Konzern-Jahresrechnung und die Jahresrechnung der Sonova Holding AG für das Geschäftsjahr 2023/24 und stimmten der beantragten Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bruttodividende von CHF 4,30 pro Aktie zu. Dies entspricht einer Auszahlungssumme von rund CHF 256,3 Mio. und einer bereinigten Ausschüttungsquote von 43%. Die Auszahlung der Dividende erfolgt voraussichtlich ab dem 17. Juni 2024. Die Aktionäre erteilten den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023/24 Entlastung. Alle bisherigen Verwaltungsräte stellten sich zur Wiederwahl und wurden einzeln wiedergewählt. Gilbert Achermann wurde neu als unabhängiges Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt. Im Rahmen der mittelfristigen Nachfolgeplanung beabsichtigt der Verwaltungsrat, Gilbert Achermann an der Generalversammlung 2025 als Nachfolger des amtierenden Präsidenten Robert Spoerry zu nominieren, welcher ebenfalls in seinem Amt bestätigt wurde. In das Nominations- und Vergütungskomitee wurden Roland Diggelmann (Vorsitz), Lukas Braunschweiler, Stacy Enxing Seng sowie Julie Tay wiedergewählt. Der Bericht über nichtfinanzielle Belange sowie der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/24 wurden im Rahmen einer Konsultativabstimmung angenommen. Der Verwaltungsrat nimmt die niedrige Zustimmung der Aktionäre zum Vergütungsbericht zur Kenntnis. Die Aktionäre genehmigten in zwei getrennten bindenden Abstimmungen den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrates für den Zeitraum zwischen der GV 2024 und der GV 2025 sowie den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025/26. Robert Spoerry, Präsident des Verwaltungsrates der Sonova Holding AG, sagt: «Wir nehmen die Bedenken unserer Aktionäre zur Kenntnis, welche im Resultat der heutigen Konsultativabstimmung zum Vergütungsbericht zum Ausdruck kamen. Wir möchten betonen, dass die von unseren Aktionären und den Stimmrechtsberatern geäusserten Kritikpunkte sich hauptsächlich auf den Grad der Offenlegung im Vergütungsbericht beziehen und nicht die Höhe der Vergütung oder das Vergütungssystem als solches betreffen. Das Nominations- und Vergütungskomitee wird weitere Verbesserungen für den kommenden Vergütungsbericht sorgfältig prüfen und im kommenden Geschäftsjahr aktiv den Dialog mit Aktionären und Stimmrechtsberatern suchen.» Ernst & Young AG, Zürich wurde für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle bestätigt. Die Anwaltskanzlei Keller AG, Zürich wurde als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiedergewählt. Die nächste ordentliche Generalversammlung findet am 10. Juni 2025 statt. Das Protokoll der Generalversammlung 2024, welches auch die detaillierten Abstimmungsergebnisse enthält, wird in Kürze auf der Website von Sonova verfügbar sein unter https://www.sonova.com/de/AGM. – Ende – Kontakte: Investor Relations Thomas Bernhardsgrütter +41 58 928 33 44 Jessica Grassi +41 58 928 33 22 ir@sonova.com Media Relations Karl Hanks +41 76 367 72 56 mediarelations@sonova.com Haftungsausschluss Diese Medienmitteilung enthält Zukunftsaussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistung gewähren. Diese Aussagen widerspiegeln die Auffassung des Managements über zukünftige Ereignisse und Leistungen des Unternehmens zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten, die sich aus – aber nicht abschliessend – zukünftigen globalen Wirt¬schaftsbedingungen, Devisenkursen, gesetzlichen Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie anderen Faktoren, die ausserhalb Sonovas Kontrolle liegen, ergeben könnten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten oder erwarteten Ergebnissen abweichen. Jede vorausschauende Aussage gibt die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie gemacht wurde. Sonova übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren. Über Sonova Sonova ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Lösungen rund um das Thema Hören: von persönlichen Audiogeräten und drahtlosen Kommunikationslösungen über audiologische Dienstleistungen bis hin zu Hörgeräten und Cochlea-Implantaten. Die 1947 gegründete Gruppe hat ihren Hauptsitz in Stäfa in der Schweiz. Sonova ist in vier Geschäftsfeldern tätig – Hörgeräte, Audiological Care, Consumer Hearing und Cochlea-Implantate. Die Gruppe ist im Markt durch die Kernmarken Phonak, Unitron, AudioNova, Sennheiser (unter Lizenz) und Advanced Bionics sowie regional etablierte Marken vertreten. Über ein breites globales Vertriebsnetzwerk betreut Sonova eine stetig wachsende Anzahl von Kunden in mehr als 100 Ländern. Im Geschäftsjahr 2023/24 erzielte die Gruppe einen Umsatz von CHF 3,6 Mrd. sowie einen Reingewinn von CHF 610 Mio. Die mehr als 18'000 Mitarbeitenden von Sonova verfolgen gemeinsam eine Vision – eine Welt zu schaffen in der jeder in den Genuss des Hörens kommt. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.sonova.com. Sonova Aktien (Ticker-Symbol: SOON, Valoren-Nr. 1254978, ISIN: CH0012549785) sind seit 1994 an der SIX Swiss Exchange kotiert. The securities of Sonova have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the “U.S. Securities Act”), or under the applicable securities laws of any state of the United States of America, and may not be offered or sold in the United States of America except pursuant to an exemption from the registration requirements under the U.S. Securities Act and in compliance with applicable state securities laws, or outside the United States of America to non-U.S. Persons in reliance on Regulation S under the U.S. Securities Act. Ende der Medienmitteilungen |
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