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21.03.2024 - 12:50:57vbw Pressemitteilung: Textform statt Papierform: vbw begrüßt Erleichterungen beim Nachweisgesetz
Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 21.03.2024 / 12:50 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Textform statt Papierform: vbw begrüßt Erleichterungen beim Nachweisgesetz Brossardt: „Fortschritte auch beim elektronischen Arbeitszeugnis“ (München, 21.03.2024). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann (FDP) angekündigten Erleichterungen beim Nachweisgesetz, das die Informationspflichten zu den für ein Arbeitsverhältnis wesentlichen Bedingungen regelt. „Der Ersatz der Papierform durch die Textform ist ein richtiger Schritt und ein wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform möglich sein, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält. Die Papierform, also Ausdruck mit „Nassunterschrift“, entfällt dann. Nur wenn Arbeitnehmer es verlangen, muss ihnen der Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll auch das Papierformerfordernis für den Überlassungsvertrag zwischen Ver- und Entleiher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Textform abgelöst werden. „Auch dies beschleunigt und erleichtert den Rechtsverkehr. Wir sind dankbar, dass die FDP diese Verbesserungen durchgesetzt hat und entsprechende Regeländerungen kommen werden“, sagte Brossardt. Die vbw begrüßt auch die im Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgesehene Erleichterung beim schriftlichen Arbeitszeugnis, sieht hier allerdings noch weiteres Verbesserungspotenzial. „Ein Zeugnis kann künftig mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden. Hier ist aber noch mehr möglich. So muss der entsprechende Paragraf, der die elektronische Form bei der Zeugniserteilung aktuell weiterhin ausschließt, ersatzlos gestrichen werden. Insgesamt muss die elektronische Form der Zeugniserteilung die Regel werden, da Unternehmen ansonsten nach wie vor in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen weiter die Papierform vorhalten müssen“, so Brossardt weiter. Die vbw wiederholt jedoch ihre Auffassung, dass der vorliegende Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV gleichwohl insgesamt viel zu kurz greift. „Neben dem Abbau bestehender Regulierungen steht vor allem die Eindämmung neuer Vorschriften im Vordergrund. Erleichterungen bringen nichts, wenn an anderer Stelle Bürokratie aufgebaut wird“, kritisiert Brossardt. Kontakt: Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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