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15.02.2024 - 11:29:55vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime für Plattformtätige
Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges vbw Pressemitteilung zur EU-Plattformarbeitsrichtlinie: vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung - kein Sonderregime für Plattformtätige 15.02.2024 / 11:29 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. vbw fordert deutsche Enthaltung bei Abstimmung: Kein Sonderregime für Plattformtätige Brossardt: „Viele bisherige Geschäftsmodelle könnten nicht weiterbestehen“ (München, 15.02.2024). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den Entwurf für eine europäische Richtlinie zur Plattformarbeit ab. „Die Festlegung eines Beschäftigungsstatus über europaweit einheitliche Indikatoren wäre ein tiefer Eingriff in nationales Arbeitsrecht. Ein Sonderregime für Selbständige auf Plattformen in Abgrenzung zu ‚traditioneller‘ selbständiger Arbeit lässt sich nicht rechtfertigen. Das verkennt die nationalen Unterschiede in der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme völlig“, kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt den in der vergangenen Woche erzielten Kompromiss, über den nun im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats in Brüssel abgestimmt werden soll. Insbesondere die geplante Einführung einer „wirksamen widerlegbaren gesetzlichen Vermutung“ ist aus Sicht der vbw problematisch. Demnach wird bei Vorliegen bestimmter Kriterien davon ausgegangen, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. „Das sieht das deutsche Arbeitsrecht nicht vor. Auch die Definition von digitalen Arbeitsplattformen ist so weit gefasst, dass viele Geschäftsmodelle in ihrer bisherigen Form möglicherweise nicht weiterbestehen könnten. Die Folgen stehen der wünschenswerten Kultur der Selbstständigkeit vielmehr entgegen“, sagt Brossardt. Richtig ist hingegen, dass die gesetzliche Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses auf nationalen Verfahren anstatt auf EU-Kriterien beruhen soll. Für diesen Ansatz hatten die deutschen Arbeitgeber intensiv geworben. Kritisch zu sehen sind zudem einige Bestimmungen zum algorithmischen Management, also automatisierten Systemen, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstützen. „Die Transparenzpflichten sind so umfassend und kleinteilig, dass digitale Innovation in der Arbeitswelt nachhaltig unter der Richtlinie leiden könnten. Unsere Unternehmen brauchen in der derzeitigen Lage sicherlich keinen bürokratischen Mehraufwand, sondern Flexibilität“, so Brossardt abschließend. Kontakt: Lena Grümann, Tel. 089-551 78-391, E-Mail: lena.gruemann@ibw-bayern.de Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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