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09.11.2023 - 15:42:19vbw Pressemitteilung: vbw wirbt für Vorteile einer betrieblichen Gesundheitsförderung
Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 09.11.2023 / 15:42 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. vbw wirbt für Vorteile einer betrieblichen Gesundheitsförderung Brossardt: „Gesunde Mitarbeiter sind auch Wettbewerbsvorteil“ (München, 09.11.2023). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat die Initiativen von Unternehmen zur Steigerung der Mitarbeitergesundheit begrüßt. Auf der Kooperationsveranstaltung mit der BGF-Koordinierungsstelle Bayern „Gesunde Mitarbeiter*innen – Gesundes Unternehmen. Betriebliche Gesundheitsförderung“ wurden praktische Beispiele aufgezeigt, die bei der Umsetzung individueller Maßnahmen helfen können. „Es ist richtig und gut, dass sich Arbeitgeber mit dem Thema beschäftigen. Denn Investitionen in die Gesundheit sind die beste Prävention vor Krankheit. Das ist auch mit Bezug zum Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel entscheidend. Zudem führt der demografische Wandel dazu, dass die Belegschaften in den Betrieben im Schnitt immer älter werden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt anlässlich des Kongresses. Er ergänzte: „Firmen, die sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen bemühen, werden langfristig auch Wettbewerbsvorteile haben. Denn: Geht es den Beschäftigten gut, werden sie seltener krank und sind produktiver. Je länger Menschen fit und leistungsfähig bleiben, desto länger können die Unternehmen von deren Kompetenz, Erfahrung und Fähigkeiten profitieren.“ Daher bieten etwa die bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbände bayme vbm für ihre Unternehmen ein breites Schulungsangebot zum Beispiel für den Bereich psychische Gesundheit, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen an. Daher fordert die vbw richtige Rahmenbedingungen, um Gesundheitsförderung in Betrieben zu begünstigen. Brossardt erklärte: „Für die Unternehmen ist es unerlässlich, dass die Krankenkassen in die Etablierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung explizit eingebunden werden und Kosten für Maßnahmen in diesem Bereich steuerlich geltend gemacht werden können.“ Annette Bleher von der BGF-Koordinierungsstelle Bayern führte abschließend aus: „Bedarfsorientierte und zielgerichtete betriebliche Gesundheitsförderung in Unternehmen zahlt sich aus. Sie trägt dazu bei, dass Mitarbeiter*innen möglichst lange fit bleiben. Schon kleine Schritte können hier viel bewirken. Als BGF-Koordinierungsstelle Bayern unterstützen wir Betriebe bei der Umsetzung. Unsere Fachexpert*innen der Krankenkassen beraten Betriebe passgenau bei der Analyse, Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.“ Kontakt: Thomas Hansbauer, 089-551 78-361, thomas.hansbauer@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
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