CureVac / NL0015436031
19.12.2023 - 15:23:18CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt
Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt 19.12.2023 / 15:23 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt Gültigkeit des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 von Bundespatentgericht nach Nichtigkeitsklage von BioNTech SE abgelehnt Urteil hat keine Auswirkung auf laufende Verfahren zu sieben weiteren CureVac-Schutzrechten in Deutschland, die sowohl grundlegende als auch COVID-19-spezifische mRNA-Innovationen betreffen CureVac beabsichtigt vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen und bleibt von der Stärke seines breiten Portfolios an Geistigem Eigentum überzeugt TÜBINGEN, Germany/BOSTON, USA – 19. Dezember 2023 – CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Bundespatentgericht in der Nichtigkeitsklage von BioNTech SE gegen den deutschen Teil des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 die Gültigkeit des Patents abgelehnt hat. CureVac beabsichtigt gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen. Das Urteil ist die erste Entscheidung zur Gültigkeit von Schutzrechten in dem laufenden Patentrechtsstreit zwischen CureVac und BioNTech SE in Deutschland, bei dem es um insgesamt acht Schutzrechte geht. Die Verfahren zu den sieben verbliebenen Schutzrechten werden fortgesetzt und beinhalten separate Entscheidungen über die Gültigkeit, Verletzung und mögliche Schadenersatzansprüche. Nach der heutigen Entscheidung wird ein für den 28. Dezember 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf geplantes Urteil über die Verletzung des deutschen Teils von EP 1 857 122 B1 voraussichtlich vertagt. „Wir bedauern die Entscheidung des Patentgerichts auch im Hinblick auf die positive vorläufige Einschätzung des Gerichts zu EP 1 857 122 B1 Anfang des Jahres. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die in Bezug auf die Nutzung von CureVacs geistigem Eigentum bei der Entwicklung von Comirnaty® getroffen werden. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir als Pioniere der mRNA-Technologie und durch unsere andauernde Innovation auf diesem Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und wirksamen COVID-19-Impfstoffen geleistet haben“, sagte Dr. Alexander Zehnder, Vorstandsvorsitzender von CureVac. „Wir möchten die positive Bedeutung von mRNA-Impfstoffen in dem Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht schmälern, sind aber der festen Überzeugung, dass die Rolle von CureVac bei der Schaffung wissenschaftlicher Grundlagen für diese Impfstoffe anerkannt werden muss. Wir werden unseren Anspruch auf Anerkennung und eine faire Entschädigung weiterhin verteidigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, indem wir gegen diese Entscheidung Berufung einlegen." CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP vertreten. Über CureVac CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein globales biopharmazeutisches Unternehmen auf dem Gebiet der mRNA-Technologie (Boten-RNA, von engl. messenger RNA) mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung dieses vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke. Das Prinzip von CureVacs proprietärer Technologie basiert auf der Nutzung von optimierter mRNA als Datenträger, um den menschlichen Körper zur Produktion der entsprechend kodierten Proteine anzuleiten, mit welchen eine Vielzahl von Erkrankungen bekämpft werden können. Im Juli 2020 ging CureVac eine Partnerschaft mit GlaxoSmithKline plc (GSK) ein, um gemeinsam neue Produkte im Bereich der prophylaktischen Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten auf Basis der mRNA-Technologie der zweiten Generation von CureVac zu entwickeln. Diese Zusammenarbeit wurde später für die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffkandidaten der zweiten Generation und modifizierten mRNA-Impfstofftechnologien erweitert. Auf der Grundlage seiner firmeneigenen Technologie hat das Unternehmen eine umfangreiche klinische Pipeline in den Bereichen der prophylaktischen Impfstoffe, Krebstherapien, Antikörpertherapien und zur Behandlung seltener Krankheiten aufgebaut. CureVac N.V. hat ihren Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und beschäftigt mehr als 1.100 Mitarbeiter an weiteren Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden Sie unter www.curevac.com. CureVac Medien und Investor Relations Kontakt Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications und Investor Relations CureVac, Tübingen T: +49 7071 9883-1298 M: +49 160 90 496949 sarah.fakih@curevac.com Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 darstellen, einschließlich Aussagen, die Meinungen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Ziele, Annahmen oder Prognosen der CureVac N.V. und/oder ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften CureVac SE, CureVac Manufacturing GmbH, CureVac Inc., CureVac Swiss AG, CureVac Corporate Services GmbH, CureVac RNA Printer GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac Netherlands B.V. (nachfolgend „das Unternehmen“) hinsichtlich zukünftiger Ereignisse oder zukünftiger Ergebnisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen, die historische Fakten wiedergeben. Beispiele hierfür sind die Erörterung der potenziellen Wirksamkeit der Impfstoff- und Behandlungskandidaten des Unternehmens und der Strategien des Unternehmens, der Finanzierungspläne, der Wachstumsmöglichkeiten und des Marktwachstums. In einigen Fällen können Sie solche zukunftsgerichteten Aussagen an Begriffen wie „antizipieren“, „beabsichtigen“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „anstreben“, „projizieren“ oder „erwarten“, „können“, „werden“, „würden“, „könnten“, „potentiell“, „beabsichtigen“ oder „sollten“, dem Negativ dieser Begriffe oder ähnlichen Ausdrücken erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Einschätzungen und Annahmen des Managements sowie auf Informationen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind jedoch keine Garantie für die Leistung des Unternehmens, und Sie sollten sich nicht übermäßig auf solche Aussagen verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen vielen Risiken, Ungewissheiten und anderen variablen Umständen, einschließlich negativer weltweiter wirtschaftlicher Bedingungen sowie anhaltender Instabilität und Volatilität auf den weltweiten Finanzmärkten, der Fähigkeit, Finanzmittel zu erhalten, der Fähigkeit, aktuelle und zukünftige präklinische Studien und klinische Studien durchzuführen, dem Zeitplan, den Kosten und der Ungewissheit der behördlichen Zulassung, der Abhängigkeit von Dritten und Kooperationspartnern, der Fähigkeit, Produkte zu vermarkten, der Fähigkeit, Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der aktuellen und geplanten Gesetze, Vorschriften und Regierungspolitik, Druck durch zunehmenden Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche des Unternehmens, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und die Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal, die Abhängigkeit vom Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der Auswirkungen von Wechselkursen, oder anderen Faktoren. Solche Risiken und Ungewissheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind, und die Leser werden davor gewarnt, sich unhinterfragt auf solche Aussagen zu verlassen. Viele dieser Risiken liegen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und könnten dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen unterscheiden, die das Unternehmen erwartet. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültig. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, und lehnt es ausdrücklich ab, solche Aussagen zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Revisionen solcher Aussagen öffentlich bekannt zu geben, um zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Berichte und Dokumente des Unternehmens, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurden. Sie können diese Dokumente über EDGAR auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufen. Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. |
Sprache: | Deutsch |
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