UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Massachusetts, July 08, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V. (https: / / merus.nl / )(Nasdaq: MRUS) (Merus, das Unternehmen, wir oder unser), ein im klinischen Stadium tätiges Onkologieunternehmen, das innovative multispezifische Antikörper in voller Länge (Biclonics(®) und Triclonics(®)) entwickelt, hat heute bekanntgegeben, dass der erste Patient in der Phase-II-Studie des Unternehmens, in der Petosemtamab in Kombination mit einer Standard-Chemotherapie bei metastasierendem Dickdarmkrebs (mCRC) in der Zweitlinie (2L) untersucht wird, behandelt worden ist.
08.07.2024 - 14:05:06GNW-Adhoc: Merus gibt Dosierung des ersten Patienten in Phase-II-Studie zu Petosemtamab bei Dickdarmkrebs in der Zweitlinie bekannt
UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Massachusetts, July 08, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V. (https://merus.nl/)(Nasdaq: MRUS) (Merus, das Unternehmen, wir oder unser), ein im klinischen Stadium tätiges Onkologieunternehmen, das innovative multispezifische Antikörper in voller Länge (Biclonics(®) und Triclonics(®)) entwickelt, hat heute bekanntgegeben, dass der erste Patient in der Phase-II-Studie des Unternehmens, in der Petosemtamab in Kombination mit einer Standard-Chemotherapie bei metastasierendem Dickdarmkrebs (mCRC) in der Zweitlinie (2L) untersucht wird, behandelt worden ist. Petosemtamab ist ein Biclonics(®), das auf EGFR und LGR5 abzielt. Die offene Phase-II-Studie wird die Sicherheit und die vorläufige Antitumorwirkung von Petosemtamab und einem Chemotherapieschema (FOLFIRI oder FOLFOX) bei 2L mCRC untersuchen. In die Studie werden etwa 40 Patienten aufgenommen, die zuvor nicht mit EGFR-Inhibitoren behandelt wurden und deren Tumoren keine KRAS-Mutation aufweisen. Der Grad der EGFR-Expression im Tumor wird gemessen, aber die Studie wird kein Auswahlkriterium für eine hohe EGFR- Expression verwenden. ?Wir freuen uns über die Fortschritte, die wir im Rahmen des klinischen Entwicklungsprogramms von Petosemtamab machen", so Peter Silverman, Chief Operating Officer. ?Petosemtamab zeigt weiterhin eine bedeutende klinische Aktivität bei Kopf- und Halskrebs, und wir sind begeistert von der Möglichkeit, auf mCRC zu expandieren und diese neuartige potenzielle Behandlung für Patienten zu untersuchen, die mit dieser verheerenden Krankheit kämpfen." Weitere Einzelheiten zu dieser Studie finden Sie unter clinicaltrials.gov (https://clinicaltrials.gov/study/NCT03526835?intr=petosemtamab&rank=1). Über Petosemtamab Petosemtamab oder MCLA-158 ist ein humaner IgG1-Antikörper-Biclonics(®) mit niedrigem Traubenzuckergehalt, der auf den epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR) und LGR5 (Leucine-Rich Repeat Containing G Protein-Coupled Receptor 5) abzielt. Petosemtamab wurde für drei unabhängige Wirkmechanismen entwickelt: die Hemmung der EGFR-abhängigen Signalwege, die Bindung von LGR5, die zur Internalisierung und zum Abbau des EGFR in Krebszellen führt, sowie eine verstärkte Antikörper-abhängige zellvermittelte Zytotoxizität (ADCC) und Antikörper-abhängige zelluläre Phagozytose (ADCP). Über Merus Merus (https://merus.nl/about/) ist ein im klinischen Stadium tätiges Onkologieunternehmen, das innovative humane bispezifische und trispezifische Antikörpertherapeutika in voller Länge entwickelt, die als Multiclonics (https://merus.nl/technology/multiclonics-platform/)(®) (https://merus.nl/technology/multiclonics-platform/) bezeichnet werden. Multiclonics(®) werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen und klinischen Studien wurde beobachtet, dass sie mit mehreren Merkmalen herkömmlicher menschlicher monoklonaler Antikörper identisch sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website von Merus (https://merus.nl/), X (https://twitter.com/MerusNV) und LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/merus). Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen über die Bewertung von Petosemtamab bei Patienten mit mCRC, das klinische Studiendesign und die Ziele der Phase-II-Studie; die Fortschritte, die Merus im gesamten klinischen Entwicklungsprogramm von Petosemtamab macht; unsere Überzeugung, dass Petosemtamab weiterhin eine bedeutende klinische Aktivität bei Kopf- und Halskrebs zeigt, und die Möglichkeit, auf mCRC zu expandieren und Petosemtamab bei Patienten mit mCRC zu untersuchen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen der Volatilität der Weltwirtschaft, einschließlich der weltweiten Instabilität, darunter die anhaltenden Konflikte in Europa und im Nahen Osten; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine geeigneten Biclonics(®) oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren können oder dass die Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet. Diese und andere wichtige Faktoren, die unter der Überschrift ?Risikofaktoren" in unserem Quartalsbericht auf Formblatt 10-Q für den am 31. März 2024 endenden Zeitraum, der am 8. Mai 2024 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde, sowie in unseren anderen bei der SEC eingereichten Berichten erläutert werden, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzungen der Geschäftsleitung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung wieder. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu aktualisieren, und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch das geltende Gesetz vorgeschrieben. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur für den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten. Multiclonics(®), Biclonics(®) und Triclonics(®) sind eingetragene Marken von Merus N.V. Â