Pflichtmitteilung, DGA

Raiffeisen Bank International AG: Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach russischer Gerichtsentscheidung einer Verfügungsbeschränkung EQS-Ad-hoc: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Sonstiges / Sonstiges Raiffeisen Bank International AG: Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach russischer Gerichtsentscheidung einer Verfügungsbeschränkung 05.09.2024 / 20:13 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

05.09.2024 - 20:13:46

EQS-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach russischer Gerichtsentscheidung einer Verfügungsbeschränkung (deutsch)

Raiffeisen Bank International AG: Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach russischer Gerichtsentscheidung einer Verfügungsbeschränkung

EQS-Ad-hoc: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e):
Sonstiges/Sonstiges
Raiffeisen Bank International AG: Aktien der russischen AO Raiffeisenbank
unterliegen nach russischer Gerichtsentscheidung einer
Verfügungsbeschränkung

05.09.2024 / 20:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Aktien der russischen AO Raiffeisenbank unterliegen nach russischer
Gerichtsentscheidung einer Verfügungsbeschränkung

Wien, 5. September 2024. Ein russisches Gericht hat heute eine einstweilige
Verfügung erlassen, durch die alle Aktien der russischen AO Raiffeisenbank
mit sofortiger Wirkung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen. Die
Raiffeisen Bank International AG ("RBI") ist 100%ige Eigentümerin der AO
Raiffeisenbank.

Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem kürzlich von Rasperia Trading
Limited in Russland eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen die STRABAG SE,
ihre österreichischen Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Die AO
Raiffeisenbank wird in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung
stehend erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die RBI ist
nicht Partei in diesem Verfahren.

Aufgrund der heutigen Entscheidung kann die RBI ihre Anteile an der AO
Raiffeisenbank nicht übertragen. Das erschwert den Verkaufsprozess, in dem
die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der AO Raiffeisenbank veräußern will,
und wird unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen. Die RBI wird mit
allen rechtlichen Mitteln versuchen, die heutige Gerichtsentscheidung
rückgängig zu machen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

John P. Carlson, CFA

Head of Group Investor Relations

Raiffeisen Bank International AG

Am Stadtpark 9

1030 Wien, Österreich

ir@rbinternational.com

Telefon +43-1-71 707-2089

www.rbinternational.com


Ende der Insiderinformation

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05.09.2024 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Raiffeisen Bank International AG
                   Am Stadtpark 9
                   A-1030 Vienna
                   Österreich
   Telefon:        +43-1-71707-2089
   Fax:            +43-1-71707-2138
   E-Mail:         ir@rbinternational.com
   Internet:       www.rbinternational.com
   ISIN:           AT0000606306
   WKN:            A0D9SU
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                   Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse
                   Luxemburg, SIX, Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    1982779



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1982779 05.09.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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