Meyer Burger Technology AG / CH0108503795
31.05.2024 - 06:45:14Meyer Burger veröffentlicht Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Generalversammlung 31.05.2024 / 06:45 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Thun, 31. Mai 2024 NOT FOR PUBLICATION, DISTRIBUTION OR RELEASE, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE UNITED STATES OF AMERICA OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH THE DISTRIBUTION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL. Meyer Burger Technology AG hat heute die Traktandenliste für die ordentliche Generalversammlung (GV) veröffentlicht, die am Dienstag, 25. Juni 2024 um 14:00 Uhr MESZ im Kultur- und Kongresszentrum Thun, Seestrasse 68, 3604 Thun, Schweiz, stattfinden wird. Die Einladung zur Generalversammlung mit den Traktanden und Erläuterungen kann auf der Website von Meyer Burger unter https://www.meyerburger.com/de/investor-relations/generalversammlung eingesehen werden. Ausgewählte Traktanden Wahlen Der Verwaltungsrat (VR) beantragt die Wiederwahl von Dr. Franz Richter, Andreas R. Herzog und Mark Kerekes als Mitglieder des VR für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der GV 2025. Zudem wird Dr. Franz Richter zur Wiederwahl als Präsident des VR vorgeschlagen. Aktienzusammenlegung Der Verwaltungsrat beantragt eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 750:1 als technische Anpassung des Aktienkapitals. Vorgeschlagen wird eine Reduzierung der Anzahl Aktien um den Faktor 750, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Nennwerts pro Aktie um den Faktor 750 von derzeit CHF 0.01 auf CHF 7.50. Die beantragte Aktienzusammenlegung soll die Aktie von Meyer Burger für einen breiteren Anlegerkreis attraktiver machen. Die Aktienzusammenlegung, sofern umgesetzt, hat keinen Einfluss auf die Marktkapitalisierung von Meyer Burger und die prozentuale Beteiligung des Aktionärs am Eigenkapital des Unternehmens bleibt im Wesentlichen unverändert (mit Ausnahme der Barabgeltung von Aktienbruchteilen, d.h. derjenigen Teile des bestehenden Aktienbesitzes, die nicht durch 750 teilbar sind). Details zur Aktienzusammenlegung und Erklärungen zur Umsetzung sind in der GV-Einladung und den Fragen und Antworten (Q&A) auf der Website von Meyer Burger unter https://www.meyerburger.com/de/investor-relations/generalversammlung verfügbar. Kapitalband und Statutenänderungen Zur Umsetzung der Aktienzusammenlegung ist voraussichtlich eine Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 749 Aktien mit einem Nennwert von gesamthaft bis zu CHF 7.49 notwendig, damit im Zeitpunkt der Aktienzusammenlegung die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft durch 750 teilbar ist und das Aktienkapital ein ganzes Vielfaches von CHF 7.50 beträgt, was dem Nennwert pro Aktie nach der Aktienzusammenlegung entspricht. Aufgrund dieser Kapitalerhöhung würde das bestehende Kapitalband (Art. 3d der Statuten) der Gesellschaft automatisch Kraft entsprechender gesetzlicher Vorschrift dahinfallen. Der Antrag des VR betreffend Kapitalband bezweckt, das derzeit bestehende Kapitalband beizubehalten und die aufgrund der Aktienzusammenlegung notwendigen Anpassungen, sollte diese durchgeführt werden, in Art. 3d der Statuten vorzunehmen. Medienkontakte Meyer Burger Technology AG Anne Schneider Head Corporate Communications M. +49 174 349 17 90 anne.schneider@meyerburger.com Alexandre Müller Investor Relations M. +41 43 268 3231 alexandre.mueller@meyerburger.com Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren von Meyer Burger Technology AG dar. Diese Publikation kann ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z.B. Aussagen, die Begriffe wie „glauben“, „annehmen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „projizieren“, „können“, „könnten“, „werden“ oder ähnliche Ausdrücke enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Meyer Burger Technology AG wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollten sich die Leser nicht auf die zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Meyer Burger Technology AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Meyer Burger Technology AG hat weder die Absicht noch eine Verpflichtung, diese Publikation oder Teile davon nach dem Datum dieser Publikation zu aktualisieren, auf dem neuesten Stand zu halten oder zu überarbeiten, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben. Ende der Adhoc-Mitteilung |
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