Pflichtmitteilung, DGA

LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 500 Mio.

28.08.2024 - 16:49:17

EQS-Adhoc: LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro (deutsch)

Euro

EQS-Ad-hoc: LEG Immobilien SE / Schlagwort(e):
Anleiheemission/Anleiheemission
LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro

28.08.2024 / 16:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN
WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE
RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE
UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG
BESTIMMT.

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VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im
Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro

Düsseldorf, 28. August 2024 - LEG Immobilien SE ("LEG" oder die
"Gesellschaft")
gibt die erfolgreiche Platzierung garantierter, nicht nachrangiger,
unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 und
einem Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro (die "Wandelschuldverschreibungen")
bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen werden von LEG Properties B.V. (die
"Emittentin"), einer hundertprozentigen niederländischen Tochtergesellschaft
von LEG, begeben, durch LEG garantiert und können in 4,3 Mio. neue Aktien
und/oder Stammaktien der Gesellschaft (die "Aktien") umgewandelt werden, was
ungefähr 5,7 % des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft
entspricht. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden
ausgeschlossen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten
und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu ihrem Nennbetrag und mit einem
festen Zins von 1,00% p.a., der halbjährlich nachträglich zahlbar ist,
begeben. Sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft
und gekündigt wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen an ihrer
Endfälligkeit, den 4. September 2030, zu ihrem aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag sowie Prämienrückzahlung) in Höhe von 106,34
% ihres Nennbetrags zurückgezahlt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt
117,4748 Euro, was einer Wandlungsprämie von 37,5 % über dem
Referenzaktienkurs von 85,4362 Euro entspricht, der auf Basis des
volumengewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktien der Gesellschaft im
XETRA-Handelssystem zwischen Start und Preisfestsetzung der
Wandelschuldverschreibungen festgesetzt wurde. Aufgrund des aufgezinsten
Rückzahlungsbetrags bei Endfälligkeit liegt der effektive Wandlungspreis bei
ca. 124,92 Euro gegen Endfälligkeit.

Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder
um den 4. September 2024 erfolgen und die Einbeziehung der
Wandelschuldverschreibungen in den Handel des Freiverkehrs an der
Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz darauf erwartet.

Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird die Emittentin
jederzeit berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen zum aufgezinsten
Rückzahlungsbetrag (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückzahlen (i) an oder
nach dem 25. September 2028, wenn der Wert der einer
Wandelschuldverschreibung zugrundeliegenden Aktien während eines bestimmten
Zeitraums 130 % des dann gültigen aufgezinsten Rückzahlungsbetrages
entspricht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20 % oder weniger des
Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.

Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Wandelschuldverschreibungen
ausschließlich institutionellen Anlegern in gewissen Jurisdiktionen
außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten.

Als Teil des Angebots hat sich die Emittentin und die Gesellschaft zu einer
90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher
Ausnahmen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators.

Kontakt:

Frank Kopfinger, CFA

Head of Investor Relations & Strategy

Tel. +49 2 11 / 45 68 550

Mob. +49 1 72 / 173 9339

******

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte,
veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen,
die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese
beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht
gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,
Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht
verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf
sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf
sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen, die in diesem
Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es
handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"
im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle
Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die
"Order")
sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende
Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)
fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).
Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht
verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem
Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur
Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
EU-Prospektverordnung sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im
Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle
Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die
beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder
zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des
Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder
Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird
darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der
Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b)
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für
diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;
und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im
Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000
(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen
des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern
dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2
Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das
Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.

Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber
niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes
verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien
als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global
Coordinator und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen
Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner
und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Emittentin
ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig
davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung
gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit
ergeben.


Ende der Insiderinformation

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28.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    LEG Immobilien SE
                   Flughafenstraße 99
                   40474 Düsseldorf
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0) 211 / 4568 - 0
   Fax:            +49 (0) 211 / 4568 - 22 204
   E-Mail:         ir@leg-se.com
   Internet:       www.leg-se.com
   ISIN:           DE000LEG1110
   WKN:            LEG111
   Indizes:        MDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   Stuttgart (Freiverkehr Plus), Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1977009



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1977009 28.08.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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