Pflichtmitteilung, DGA

CAMERIT AG: Rücknahme der Prognoseanpassung EQS-Ad-hoc: CAMERIT AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis / Prognoseänderung CAMERIT AG: Rücknahme der Prognoseanpassung 12.09.2024 / 13:52 CET / CEST Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

12.09.2024 - 13:52:29

EQS-Adhoc: CAMERIT AG: Rücknahme der Prognoseanpassung (deutsch)

CAMERIT AG: Rücknahme der Prognoseanpassung

EQS-Ad-hoc: CAMERIT AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognoseänderung
CAMERIT AG: Rücknahme der Prognoseanpassung

12.09.2024 / 13:52 CET/CEST
Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Berichtigung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Rücknahme der Prognoseanpassung

Hamburg, 12. September 2024

Mit Ad-hoc-Meldung vom 6. September 2024 hat die CAMERIT AG über die
telefonisch angekündigte Optionsausübung durch die NORDCAPITAL-Gruppe und
eine daraus resultierende Anpassung der Ergebnisprognose für das Jahr 2024
um EUR 200.000 berichtet, sodass statt eines Jahresfehlbetrages von EUR 0,12
Mio. ein Gewinn von EUR 0,08 Mio. erwartet werde.

Die Erklärung zur Verlängerung der Optionsausübung ist zwischenzeitlich am
10. September 2024 auch in Schriftform bei der Gesellschaft eingegangen.
Eine Rechnung über die Kompensationszahlung wurde unmittelbar im Anschluss
erstellt und versandt.

Die Kompensationszahlung in Höhe von EUR 200.000 wird zwar bereits im
laufenden Geschäftsjahr 2024 vereinnahmt und verbessert damit die Liquidität
in 2024. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis stellen sich jedoch anders
dar, als vom Vorstand in der Ad-hoc-Meldung vom 6. September dargestellt und
angenommen. Eine Überprüfung und Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat am
11. September 2024 ergeben, dass die Kompensationszahlung erst im Jahr 2025
ergebniswirksam werden wird: Da die Leistung den Zeitraum des Jahres 2025
betrifft, wird bilanziell ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Dieser berücksichtigt die empfangene Leistung für das Stillhalten im
Folgejahr.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Jahresergebnis für das Jahr 2024 ist
die gemeldete Prognoseanpassung daher zurückzunehmen. Es ist trotz der
Kompensationszahlung mit einem Jahresfehlbetrag für 2024 in Höhe von EUR
0,12 Mio. zu rechnen.

Hamburg, den 12. September 2024

CAMERIT AG

Stefan Trumpp

- Vorstand -

Wendenstraße 1 A

20097 Hamburg


Ende der Insiderinformation

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12.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    CAMERIT AG
                   Wendenstraße 1A
                   20099 Hamburg
                   Deutschland
   Telefon:        040/339 62 0
   Fax:            040/339 62 481
   E-Mail:         info@camerit.de
   Internet:       www.camerit.de
   ISIN:           DE000HNC2059
   WKN:            HNC205
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
   EQS News ID:    1987083



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1987083 12.09.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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