Pflichtmitteilung, DGA

Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau 01.07.2024 / 14:57 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

01.07.2024 - 14:57:34

EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau (deutsch)

Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau

EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT
invest AG, Bad Brückenau

01.07.2024 / 14:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad
Brückenau

Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat durch Ad hoc-Mitteilung vom 24. Juni
2024 mitgeteilt, dass die ordentliche Hauptversammlung 2024 bislang nicht
einberufen werden konnte, weil ein Aufsichtsratsmitglied sich derzeit nicht
an Sitzungen des Aufsichtsrats oder Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im
Umlaufverfahren beteiligt und der dreiköpfige Aufsichtsrat deshalb nach §
108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht beschlussfähig ist.

Daraufhin hat die HWT invest AG, Bad Brückenau, gemäß § 122 Abs. 1 AktG die
Einberufung der Hauptversammlung der Alexanderwerk AG zum nächstmöglichen
Zeitpunkt mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:

  * TOP 1: Vorlagen des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1
    Satz 1 AktG

  * TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
    Geschäftsjahr 2023

  * TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    für das Geschäftsjahr 2023

  * TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

  * TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2024

  * TOP 6: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für
    das Geschäftsjahr 2023

  * TOP 7: Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die HWT invest AG hat das Verlangen damit begründet, dass die ordentliche
Hauptversammlung 2024 der Alexanderwerk AG innerhalb der ersten acht Monate
des Geschäftsjahres stattzufinden habe und dass diese bislang nicht
einberufen worden sei. Mit Blick auf die gesetzlichen Einberufungsfristen
sei die ordentliche Hauptversammlung 2024 spätestens bis Mitte Juli 2024
einzuberufen, damit sie noch innerhalb der ersten acht Monate des
Geschäftsjahres stattfinden könne. Dies sei bislang nicht geschehen und ein
weiteres Zuwarten sei den Aktionären - insbesondere aufgrund der
gegenwärtigen Beschussunfähigkeit des Aufsichtsrats - nicht zuzumuten.

Als Nachfolger für die zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglieder, die Herren
Franz-Bernd Daum und Jürgen F. Kullmann (siehe hierzu die Ad
hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 29. Februar 2024 sowie vom 11. Juni
2024), schlägt die HWT invest AG den Herrn Dr. Olaf Stiller, Marburg, und
den Herrn Francisco José Carlon Clemente, Remscheid, zur Wahl vor.

Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Einberufungsverlangens der
HWT invest AG zu dem Schluss gelangt, dass es die Voraussetzungen des § 122
Abs. 1 AktG erfüllt und dass er verpflichtet ist, dem Einberufungsverlangen
der HWT invest AG Folge zu leisten.

Der Vorstand wird die Hauptversammlung zum nächstmöglichen Termin
einberufen. Der Termin, der genaue Inhalt der Beschlussvorschläge der HWT
invest AG, der genaue Ort und der genaue Zeitpunkt der Hauptversammlung
sowie weitere Informationen für die Aktionäre werden der Einladung zu der
Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekanntmachen
wird.

Alexanderwerk AG
Der Vorstand




Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857
Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com


Ende der Insiderinformation

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Alexanderwerk AG
                   Kippdorfstraße 6 - 24
                   42857 Remscheid
                   Deutschland
   Telefon:        02191 / 795 - 0
   Fax:            02191 / 795 - 202
   E-Mail:         IR@alexanderwerk.com
   Internet:       www.alexanderwerk.com
   ISIN:           DE000A37FTW0
   WKN:            A37FTW
   Börsen:         Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf; Freiverkehr in
                   Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate
                   Exchange
   EQS News ID:    1937061



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1937061 01.07.2024 CET/CEST

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