GNW-Adhoc, Annahmefrist

* Aktionäre können während der weiteren Annahmefrist ihre Aktien zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie andienen.

04.10.2024 - 17:10:05

GNW-Adhoc: Weitere Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital an Aktionäre der STEMMER IMAGING AG startet

* Aktionäre können während der weiteren Annahmefrist ihre Aktien zu einem
    Preis von EUR 48,00 je Aktie andienen. Der Angebotspreis reflektiert eine
    attraktive Prämie von ca. 52 Prozent auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING
    AG-Aktie vom 19. Juli 2024.
  * Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. Oktober 2024 und endet am 18. Oktober
    2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
DIESE  MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH  INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN  VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND,
SINGAPUR  ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER  ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES
ANGEBOT  GEMÄSS DEN GESETZEN  UND VORSCHRIFTEN DER  JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH
GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
LEXINGTON,  Kentucky, Oct. 04, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die Annahmefrist für das
freiwillige    öffentliche   Übernahmeangebot   (das   ?Übernahmeangebot")   der
Ventrifossa   BidCo   AG   (die   "Bieterin"),  eine  von  MiddleGround  Capital
(?MiddleGround")  kontrollierte  Holdinggesellschaft  für  sämtliche  Aktien der
STEMMER   IMAGING   AG   (?STEMMER";   ISIN   DE000A2G9MZ9  (https://www.boerse-
frankfurt.de/equity/stemmer-imaging-ag-inh-on)        /        GSIN       A2G9MZ
(https://www.boerse-frankfurt.de/equity/stemmer-imaging-ag-inh-on))  hat am 30.
September   2024 geendet.   Bis   zum   Ablauf   der   Annahmefrist   wurde  das
Übernahmeangebot  für 9,89 Prozent der STEMMER-Aktien angenommen. Darüber hinaus
hat  sich  die  Bieterin  durch  den  Abschluss eines Aktienkaufvertrags mit dem
Mehrheitsaktionär  von  STEMMER,  der  PRIMEPULSE  SE,  eine Beteiligung von ca.
69,36 Prozent an STEMMER gesichert. Zusammen mit den bereits gehaltenen Anteilen
hat   die   Bieterin   nun   82,66 Prozent  der  STEMMER-Aktien  gesichert.  Das
Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle.
STEMMER-Aktionäre,  die das Übernahmeangebot noch nicht angenommen haben, können
ihre  Aktien während der weiteren Annahmefrist  für EUR 48,00 je Aktie andienen,
was   eine   attraktive  Prämie  von  ca.  52 Prozent  auf  den  unbeeinflussten
Schlusskurs  vom  19. Juli  2024 und  eine  Prämie  von  ca.  41 Prozent auf den
unbeeinflussten  volumengewichteten Durchschnittspreis  der letzten  drei Monate
bis  einschließlich 21. Juli 2024 darstellt. Die weitere Annahmefrist beginnt am
5. Oktober  2024 und endet am 18. Oktober  2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt
am Main).
Vorstand   und   Aufsichtsrat   von   STEMMER   begrüßen  und  unterstützen  das
Übernahmeangebot und haben in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 11.
September  2024 erklärt, dass sie den  STEMMER-Aktionären empfehlen, das Angebot
anzunehmen.  Die gemeinsame begründete  Stellungnahme kann über  die Website von
STEMMER      abgerufen     werden     (www.stemmer-imaging.com/company/investors
(http://www.stemmer-imaging.com/company/investors)).
Nach  Vollzug  des  Übernahmeangebots  beabsichtigt  die Bieterin, ein Delisting
durchzuführen und STEMMER von der Börse zu nehmen.
Die   Abwicklung   des   Angebots  unterliegt  noch  bestimmten  regulatorischen
Genehmigungen.   Weitere   Informationen   zum  Übernahmeangebot  sind  auf  der
Transaktionswebsite  (www.project-oculus.de  (http://www.project-oculus.de))  zu
finden.
Über MiddleGround Capital
MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington,
Kentucky,  und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,7 Mrd. MiddleGround Capital
tätigt   Mehrheitsinvestitionen   in  mittelständische  B2B-Unternehmen  in  den
Bereichen  Industrie und  Specialty Distribution.  MiddleGround Capital arbeitet
eng  mit seinen Portfoliounternehmen und  den Managementteams zusammen, um durch
einen  praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und
langfristige  Wachstumsstrategien  zu  unterstützen.  Für  weitere Informationen
besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.
Über STEMMER IMAGING AG
STEMMER    IMAGING    ist    das    führende   internationale   Systemhaus   für
Bildverarbeitungstechnologie.   Vor  dem  Hintergrund  allumfassender  Expertise
liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung - von
wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen
Produkten,  auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Für weitere
Informationen besuchen Sie bitte: https://www.stemmer-imaging.com/.
Medienkontakte:
Internationale Medienanfragen
Stephan Göttel
Kekst CNC
Stephan.Goettel@kekstcnc.com (mailto:Stephan.Goettel@kekstcnc.com)
+49 162 269 4588
US-Medienanfragen
Doug Allen/Maya Hanowitz
Dukas Linden Public Relations
MiddleGround@dlpr.com (mailto:MiddleGround@dlpr.com)
+1 (646) 722-6530
Wichtiger Hinweis
Diese  Veröffentlichung ist weder direkt noch indirekt ein Angebot zum Kauf oder
eine  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots  zum Verkauf von Aktien von STEMMER
in  den Vereinigten  Staaten von  Amerika, Australien,  Kanada, Hongkong, Japan,
Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in
denen   ein   solches   Angebot  gemäß  den  Gesetzen  und  Vorschriften  dieser
Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.
Das   Übernahmeangebot   selbst   sowie   seine   Bedingungen  und  weitere  das
Übernahmeangebot  betreffende  Bestimmungen  werden  in der Angebotsunterlage im
Detail  dargelegt, nachdem  die Bundesanstalt  für Finanzdienstleistungsaufsicht
die   Veröffentlichung  der  Angebotsunterlage  gebilligt  hat.  Investoren  und
Inhabern  von Aktien der STEMMER  wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie   alle  sonstigen  im  Zusammenhang  mit  dem  Übernahmeangebot  stehenden
Dokumente  nach  deren  Veröffentlichung  sorgfältig  zu  lesen, da sie wichtige
Informationen  enthalten werden.  Aktionäre, die  nicht in  Deutschland ansässig
sind   und   das   Übernahmeangebot  annehmen  möchten,  müssen  sich  über  die
einschlägigen  und  anwendbaren  Rechtsvorschriften  informieren, einschließlich
darüber,  ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und
über  mögliche  steuerliche  Konsequenzen.  Das  Übernahmeangebot erfolgt nicht,
weder  direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre
wird  nicht  angenommen,  in  Jurisdiktionen,  in  denen  die  Unterbreitung des
Übernahmeangebots  oder  seine  Annahme  mit  den Gesetzen dieser Jurisdiktionen
kollidieren würde.
Das  Übernahmeangebot  unterliegt  ausschließlich  dem  Recht der Bundesrepublik
Deutschland.  Jeder  Vertrag,  der  infolge  der  Annahme  des Übernahmeangebots
geschlossen   wird,  unterliegt  ausschließlich  dem  Recht  der  Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Das  Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen
und  Dokumente  werden  nicht  von  einer  ?autorisierten  Person"  im Sinne von
Abschnitt  21 des britischen Finanzdienstleistungs-  und Marktgesetzes von 2000
(Financial  Services  and  Markets  Act  2000, "FSMA") abgegeben und wurden auch
nicht  von einer  solchen Person  genehmigt. Dementsprechend  werden die  in der
Angebotsunterlage   enthaltenen   Informationen   und  Dokumente  nicht  an  die
Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese
weitergegeben  werden,  es  sei  denn,  es  liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die
Übermittlung   der   in  der  Angebotsunterlage  enthaltenen  Informationen  und
Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA
ausgenommen,   da  es  sich  um  eine  Mitteilung  durch  oder  im  Namen  einer
juristischen  Person  handelt,  die  sich  auf  eine  Transaktion zum Erwerb der
unmittelbaren  Kontrolle über die  Geschäfte einer juristischen  Person oder zum
Erwerb  von 50 % oder  mehr der stimmberechtigten  Anteile an einer juristischen
Person  im  Sinne  von  Artikel  62 der  FSMA  (Financial Promotion) Order 2005
bezieht.
Das  hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in Artikel
36 Absatz  1(b) des  Schweizer  Finanzdienstleistungsgesetzes  (Swiss  Financial
Services   Act,   "FinSA")   festgelegten   Ausnahmen   von   der   Pflicht  zur
Veröffentlichung   eines   Prospekts   in   der   Schweiz.   Keine  der  in  der
Angebotsunterlage  enthaltenen  Informationen  oder  sonstige Informationen, die
sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar. Weder
wurden  noch  werden  solche  Unterlagen  oder Informationen bei einer Schweizer
Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.
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@ dpa.de