Machen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zu Geld
Mit dem Widerruf eines Kredits können Sie nicht nur Ihre laufenden Zinsen deutlich senken. Sie können sich auch Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen - oder diese verkaufen.
Wenn vom sogenannten Widerrufsjoker die Rede ist, dann ist meistens damit gemeint, dass Kreditnehmer aus einem laufenden teuren Kredit in ein deutlich günstigeres Darlehen umschulden und damit viele Tausend Euro sparen können.
Es gibt aber noch einen anderen Aspekt: Wer in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, kann versuchen, sich diese von seiner Bank zurückzuholen. Gute Aussichten hat er, wenn die Widerrufsklausel in seinem Vertrag in wesentlichen Punkten falsch ist (siehe dazu auch meinen Artikel: Falsch ist nicht gleich falsch).
Doch selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist der Weg zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung kein Selbstläufer. Häufig mauern die Banken und verschließen sich einer gütlichen Einigung. Sie setzen darauf, dass viele Kunden der Mut verlässt, wenn es darum geht, nicht nur den eigenen Anwalt zu bezahlen, sondern auch die Kosten für das Gericht und – im Fall einer Niederlage – auch den gegnerischen Anwalt aufbringen zu müssen. Und tatsächlich: Viele Verbraucher schrecken zurück, wenn die Bank nicht sofort einlenkt, weil sie neben den Kosten auch den Ärger scheuen.
Für solche Fälle macht die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) nun ein interessantes Angebot. Gemeinsam mit einem Partner kaufen wir ihre Vorfälligkeitsentschädigungen auf und klagen diese dann eigenständig ein. Sie bekommen einen Teil ihrer Vorfälligkeitsentschädigung ausgezahlt und vermeiden Kosten und Ärger. Wir streiten dann direkt mit der Bank – auf unsere Rechnung und unser Risiko.
Voraussetzung dafür ist die Prüfung der Widerrufsbelehrung ihres Kreditvertrags. Dazu laden Sie diesen zusammen mit der Bescheinigung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung über die Website der IG Widerruf (www.widerruf.info/kostenlose-pruefung) hoch. Vermerken Sie am besten gleich, dass Sie an einem Verkauf ihrer Vorfälligkeitsentschädigung interessiert sind. Zeigt die Prüfung, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, melden wir uns mit einem Angebot bei Ihnen. Der Kreditvertrag sollte dazu aus dem Zeitraum November 2002 bis Juni 2010 stamme. Und die Zahlung der Entschädigung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Denn diese Fälle unterliegen der Verjährung. Interessant sind also Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Januar 2011 oder später gezahlt wurden.
Und noch etwas: Erwarten Sie bitte nicht, dass Sie bei einem Verkauf ihre Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in großen Teilen zurückbekommen. Dies wird nicht der Fall sein. Ein Kaufangebot wird in der Regel im niedrigen zweistelligen Prozentbereich liegen. Bei Lichte betrachtet ist das für vorsichtige Gemüter allemal besser als die Forderung ganz abzuschreiben. Wem das nicht reicht und wer den nötigen Mut aufbringt (oder über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügt) bleibt die Möglichkeit, seine Vorfälligkeitsentschädigung selbst im Rechtsstreit mit der Bank zurückzuverlangen.