Prüfung der Rentenunterlagen
In allgemeinen Informationen in Presse, Funk, Fernsehen und Internet wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, die eigenen Rentenunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im "Alter" als hauptsächliche finanzielle Einnahmequelle die gesetzliche Rente. Daneben gibt es noch Einnahmen aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus anderen Versorgungssystemen. Die gesetzliche Rente und deren Berechnung unterliegt einem komplizierten Regelwerk, welches für den betroffenen Bürger schwer zu durchschauen ist.
Gerade die neuen Gesetzesänderungen zum 01.07.2014 - Einführung der abschlagsfreien Altersrente mit 63, Mütterrente und Änderung in der Erwerbsminderungsrente- haben es nicht leichter gemacht. Die gesetzliche Rente speist sich neben den klassischen Pflichtbeitragszeiten, aus Beitragszeiten wegen Ableistung Wehrdienst, Fach-und Hochschulzeiten, Berufsausbildungszeiten, Zeiten des nicht pflichtversicherten Minijobs, Kindererziehungszeiten, Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen, rentenrechtlichen Zeiten von Zusatz-oder Sonderversorgungssystemen aus der ehemaligen DDR oder auch schon vorgezogenen Rentenbezugszeiten wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.
Diese Zeiten unterliegen einer jeweils rechtlich anderen Bewertung. Aus den Bewertungen ergeben sich die sogenannten Entgeltpunkte. Diese Entgeltpunkte werden dann mit dem jeweiligen Rentenwertfaktor multipliziert und ergeben dann die monatliche Bruttorente. Die sachliche und rechtlich richtige Erfassung der Entgeltpunkte ist die Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung und deren Regionalversicherungen. Bei über 20 Millionen "Bestandsrentner" und insgesamt fast 50 Millionen Rentenkonten ist eine große Fehlerquote in den Rentenauskünften und Bescheiden vorhanden. Oftmals gehen diese Fehler zu Lasten der Betroffenen, dass heißt, sie bekommen zu wenig Rente. Da die gesetzliche Rente für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland der Hauptanteil der Einnahmequelle ist, sollte deshalb zu mindestens kurz vor Renteneintritt eine Überprüfung der Rentenunterlagen erfolgen. Dies kann durch die Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung oder durch unabhängige gerichtlich zugelassene Rentenberater erfolgen.
In der Praxis ist zu erleben, dass Rentnerinnen und Rentner durch gut gemeinte Ratschläge von Freunden oder Informationen aus der Tagespresse Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und dann feststellen müssen, dass die Rente gekürzt wird. Was ist passiert, durch Rechtsänderungen oder das Nichtvorliegen von ehemals festgestellten rentenrechtlichen Zeiten oder Bewertungen ändert die Deutsche Rentenversicherung meist für die Zukunft die Rentenbescheide und nehmen die Betroffenen für viele Jahre von den jährlichen Rentenerhöhungen aus, was faktisch einer Rentenminderung gleichkommt. Auch hier ist nur zu raten, wenn solche Änderungen oder Prüfungen gewünscht sind, sich vorher den unabhängigen Rat einzuholen. Zu diesem Thema hat der Autor auch unter www.rentenbescheid24.de oder www.anwaltsofort-halle.de Beiträge veröffentlicht.
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| 17.03.15 08:03 Uhr