Storm Exploration bezieht First Nations von Beginn als Projektpartner mit ein
Bereits im frühen Stadium von Explorationsprojekten wird die Rolle der First Nations in Kanada immer wichtiger. Unternehmen, die die lokalen Stämme früh mit ins Boot holen, dürfen in der weiteren Entwicklung auf schnellere Genehmigungsverfahren hoffen. Bewusst hat es sich Storm Exploration Inc. (TSX.V: STRM); FRA: L84) daher zum Prinzip gemacht, die lokalen First Nations bei all seinen Projekten von Beginn an miteinzubeziehen.
Jetzt hat das Unternehmen eine Absichtserklärung ("MOU") mit der Naicatchewenin First Nation (die "NFN") für sein Gold-Standard-Projekt im Nordwesten von Ontario unterzeichnet. Die Vereinbarung ist schon die zweite ihrer Art. Erst Ende Juli hatte das Unternehmen über seine Fortschritte bei einer ähnlichen Vereinbarung mit der Eabametoong First Nation (die „EFN“) für das Flaggschiffprojekt Miminiska berichtet
Der MOU für Gold-Standard schafft zunächst einen Rahmen für die laufenden Konsultationen mit den NFN. Ein formales Abkommen steht noch aus. Die vorliegende Vereinbarung liefert die Grundlage dafür, dass die NFN durch Beschäftigung, Ausbildung, aber auch als Aktionäre an der Geschäftsentwicklung beteiligt werden. Gemäß den Bedingungen des MOU wird Storm Exploration einen Betrag in einen Gemeindefonds einzahlen, der proportional zu seinen Explorationsausgaben ist, und über einen Zeitraum von vier Jahren Stammaktien von Storm im Wert von 175.000 $ ausgeben. Die erste Tranche besteht aus Stammaktien im Wert von 25.000 $ bei Annahme durch die TSXV. Die Anzahl der emittierten Aktien wird durch den gewichteten 20-Tage-Durchschnittskurs vor der Emission bestimmt.
Storms President und CEO Bruce Counts kommentierte: „Dies ist ein wichtiger Meilenstein für das Unternehmen. Storm ist der festen Überzeugung, dass die Beteiligung der lokalen First Nations entscheidend für den Erfolg eines Projekts ist, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Naicatchewenin bei der Exploration und Erschließung des Grundstücks Gold Standard."
Das Projekt Gold Standard befindet sich innerhalb des Grünsteingürtels Manitou-Stormy Lake und ist aussichtsreich für Gold und Basismetalle. Das Grundstück beherbergt drei historische Goldminenbetriebe in kleinem Maßstab, die aus den Jahren 1901 bis 1903 stammen. Diese Goldvorkommen wurden in der jüngeren Vergangenheit kaum erkundet und noch nie durch Bohrungen untersucht. Im Jahr 2022 bestätigte Storm den hochgradigen Charakter der alten Abbaustätten mit Schürfproben, die Gehalte von bis zu 166 g/t Au ergaben (siehe Storm-Pressemitteilung vom 27. September 2022).
Eine von Storm im Oktober 2022 durchgeführte luftgestützte elektromagnetische Untersuchung auf dem gesamten Grundstück identifizierte eine große Leitfähigkeitsanomalie mit einer Streichenlänge von mehr als fünf Kilometern (siehe Abbildung 1). Die Anomalie befindet sich in Wirtsgestein, das häufig mit vulkanogener Massivsulfidmineralisierung (VMS") in Verbindung gebracht wird. Diese Vermutung wird durch oberflächennahe historische Bohrlöcher gestützt, die zwischen 1969 und 1971 auf Kupfer- und Zinkmineralisierung gestoßen sind. (siehe Storm-Pressemitteilung vom 8. Februar 2023).
Fazit: Gegen den Willen der First Nations in Kanada geht bei Exploration nichts mehr. Manche Unternehmen betrachten die Einbeziehung der lokalen Stämme als lästige Pflicht, andere – wie Storm Exploration – sucht dagegen von Beginn an die Zustimmung und die Unterstützung der First Nations. Im konkreten Fall werden die Naicatchewenin sogar zu Aktionären der Firma. Storm gehört hier noch zu den wenigen Vorreitern, aber es spricht viel dafür dass dieses Verfahren Schule machen wird.
Abonnieren Sie jetzt den Goldinvest.de-Newsletter
Folgen Sie Goldinvest.de auf LinkedIn
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung und stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelte(n) Aktie(n) noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Es handelt sich hier ausdrücklich nicht um eine Finanzanalyse, sondern um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Es kommt keine vertragliche Beziehung zwischen der der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihren Lesern oder den Nutzern ihrer Angebote zustande, da unsere Informationen sich nur auf das Unternehmen beziehen, nicht aber auf die Anlageentscheidung des Lesers.
Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die von der GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche, dennoch wird jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich ausgeschlossen. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG und § 48f Abs. 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH und/oder Partner, Auftraggeber oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Storm Exploration halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Die GOLDINVEST Consulting GmbH behält sich zudem vor, jederzeit Aktien des Unternehmens zu kaufen oder verkaufen, was Auswirkungen auf den Kurs der Aktien von Storm Exploration haben könnte. Darüber hinaus besteht zwischen Storm Exploration und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Vertragsverhältnis, das beinhaltet, dass die GOLDINVEST Consulting GmbH über Storm Exploration berichtet. Dies ist ein weiterer, eindeutiger Interessenkonflikt.