Monument Mining legt Rechtsstreitigkeiten um Selinsing-Goldmine bei
Unter hohem Handelsvolumen schossen gestern die Aktien des kanadischen Goldproduzenten Monument Mining (TSX-V MMY / FSE D7Q1) um mehr als 14% nach oben. Auslöser war die Nachricht, dass das Unternehmen alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Goldmine Selinsing in Malaysia durch einen Vergleich beigelegt hat.
Schon 2012 hatte Selinsing Mining Sdn Bhd (SMSB) auf eine Beteiligung von 5% an Selinsing geklagt, was Monument immer als vollkommen ungerechtfertigt zurückgewiesen hatte und auch weiter zurückweist. Allerdings, so Monuments Chairman Robert Baldock, sei man zu der Ansicht gekommen, dass es im Interesse der Aktionäre des Unternehmens sei, das langwierige Verfahren durch einen Vergleich nun zu beenden. Jetzt, so Herr Baldock weiter, könne man sich weiter auf die verschiedenen Projekte von Monument konzentrieren, ohne sich gleichzeitig um das Verfahren kümmern zu müssen.
Die Bedingungen des Vergleichs sind unter anderem:
- SMSB bestätigt, dass die Joint Venture-Vereinbarung vom 2.7.2007 nicht gültig ist und nicht gegen Monument und die betroffenen Tochtergesellschaften durchgesetzt werden kann;
- SMSB, Kesit Pty Ltd. und Peter Kestel sowie deren Beauftrage, Angestellte und Nachfolger werden auf keine Art und Weise Verfahren gegen das Management und das Geschäft von Monument oder deren Tochtergesellschaften oder Beauftragte anstrengen und zwar weder bei örtlichen noch bei ausländischen Behörden; und
- die Parteien stellen fest, dass keine weiteren Ansprüche gegeneinander oder gegen die jeweiligen vergangenen, aktuellen und zukünftigen Direktoren, Führungskräfte und Angestellte der Unternehmen inner- oder außerhalb Malaysias geltend gemacht werden.
Monument hatte auf gerichtliche Anordnung hin 9,441,976 Mio. USD für das Verfahren zurückgelegt, die nun freigegeben werden. Davon wird man im Rahmen des Vergleichs 3 Mio. USD an SMSB zahlen.
Man hätte vielleicht wünschen können, dass Monument die Rechtsstreitigkeiten bis zum Ende durchficht und ohne eine Zahlung an SMSB auskommt, doch angesichts des langwierigen Verfahrens und der Unwägbarkeiten der Gerichtsbarkeit in Malaysia halten wir den Vergleich für eine gute Entscheidung. Zumal sich das Unternehmen nicht nur weitere Gerichtskosten spart, sondern auch eine nicht unerhebliche Summe Kapital frei wird, die für die Projekte des Unternehmens genutzt werden kann. Ganz zu schweigen davon, dass das Management sich nun voll und ganz auf das operative Geschäft konzentrieren kann.
Insofern verstehen wir die Reaktion des kanadischen Marktes und hoffen, dass dies ein Fingerzeig dafür war, wie es mit Monument nun weitergehen wird. Genügend Eisen im Feuer, die zu einem Turnaround im Aktienkurs führen könnten – bei allen Risiken in dieser Hinsicht –, hat das Unternehmen ja. (Weitere Artikel zu Monument Mining) http://www.goldinvest.de/aus-der-redaktion/monument-mining-ltd
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter: http://www.goldinvest.de/newsletter
Folgen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/goldinvest.de
Besuchen Sie uns auf YouTube: https://www.youtube.com/user/GOLDINVEST
Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.
Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren und/oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der Monument Mining halten und somit ein Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns besprochenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (Monument Mining) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist. Diese Dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von Monument Mining profitieren. Dies ist ein weiterer Interessenkonflikt.