WireCard, Ausbruch

WireCard: Ausbruch!

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aussichtsreichen technischen Verfassung wurde die Aktie von WireCard bereits gestern beim Stande von 10,05 EUR ins Musterdepot des Chart-Signal.de Börsenbriefs aufgenommen. Heute notiert sie mit einem Plus von knapp 9% an Platz 2 der Topperformer-Liste im TecDax. Tageschart Rückblick: Der Kurs von WireCard befindet sich innerhalb eines intakten Aufwärtstrends. In den letzten Monaten bildete sich jedoch eine untergeordnete Korrekturformation, die durch die eingezeichnete Abwärtstrendlinie nach oben hin begrenzt wurde. Diese wurde zusammen mit dem horizontalen Widerstand bei 10,00 EUR am gestrigen Mittwoch erfolgreich nach oben durchbrochen. Interpretation: Infolge des Bruchs der Oberkante der Konsolidierungsformation hat die Aktie zu einer weiteren Aufwärtswelle angesetzt. Das kurzfristige Kursziel von rund 11 EUR wurde am Donnerstag bereits fast erreicht. Im Idealfall würde hier nun eine mehrtägige Korrektur starten, bevor die Aktie die nächste Hürde von rund 11 EUR nimmt. Ein sofortiger Bruch dieses Widerstands könnte hingegen zu einer raschen Übertreibung führen, was letztendlich das mittelfristige Aufwärtspotenzial schmälern könnte. Quelle: www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 11.10.07 20:18 Uhr