Conergy, Trendwende

Sehr geehrte Damen und Herren, die Aktie von Conergy brach am heutigen Tag unter sehr hohen Umsätzen ein.

Conergy: Trendwende?

Sehr geehrte Damen und Herren, die Aktie von Conergy brach am heutigen Tag unter sehr hohen Umsätzen ein. Dabei hat sich die technische Lage deutlich verschlechtert, wie die folgende Kurzanalyse widerspiegelt: Tageschart Rückblick: Seit rund einem Jahr befindet sich der Kurs innerhalb eines intakten Aufwärtstrendkanals (blau). Nachdem der Kurs mehrfach am Widerstand bei rund 65 EUR gescheitert war, bildete sich in den letzten Wochen eine Konsolidierungsformation (rot), die nach oben aufgelöst wurde. Es folgten der Bruch des Widerstands bei 65 EUR und somit weitere Gewinne bis knapp 70 EUR. Am heutigen Tag wurde der durchbrochene Widerstand jedoch wieder unterschritten. Interpretation: So schnell kann die aussichtsreiche Lage kippen. Vor zwei Tagen hätte man angesichts des Bruchs des Widerstands bei 65 EUR noch von Gewinnen bis über 75 EUR träumen können. Nun hat sich das Chartbild wieder deutlich eingetrübt. Zwar ist der Aufwärtstrend noch voll intakt, ein Test dessen Unterkante bei rund 53 EUR zeichnet sich im Moment als wahrscheinlichstes Szenario ab. Sollte diese Trendlinie durchbrochen werden, dann hätte dies weitere Verluste bis mindestens 50 EUR zur Folge. Andernfalls ist der Beginn eines erneuten Angriffs Richtung 65 EUR zu favorisieren. Quelle: www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 08.10.07 21:52 Uhr