Bank, Analyse

Deutsche Bank AG - Analyse

Deutsche Bank AG - Analyse. Kurzfristige Tradingchance:

Liebe Leser, die Deutsche Bank AG zählt aktuell zu meinen Favoriten im Dax. Im Musterdepot wurde heute eine erste Long-Position beim Stande von umgerechnet 77,20 EUR eröffnet. Stunden-Chart
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Rückblick: Betrachten wir uns die Entwicklung der letzten Wochen auf Stundenbasis. Seit dem Tief bei 67 EUR und dem darauf folgenden Anstieg bis 80,8 EUR hatte sich eine mehrtägige, leicht abwärtsgerichtete, Trendphase gebildet, die durch den roten Trendkanal begrenzt wurde. Dabei wurde auch die Unterstützung im Bereich der 72 EUR mehrmals erfolgreich getestet. Letztendlich konnte am gestrigen Dienstag die Oberkante des roten Trendkanals durchbrochen werden. Interpretation: Der Ausbruch nach oben ist als erstes Kaufsignal und dementsprechend als kurzfristige Trendwende zu interpretieren. Im Idealfall sollte nun eine dynamische Aufwärtswelle starten, die durchaus Gewinne bis über 90 EUR mit sich bringen könnte. Eine erhebliche Verschlechterung der technischen Lage gäbe es hingegen wieder im Falle eines Bruchs der Aufwärtstrendlinie bei 74 EUR und insbesondere bei einem Unterschreiten der Unterstützung bei 72 EUR. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Handelstag, Ihr Felix Demmelhuber Chart-Signal.de Börsenbrief http://www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
@ ad-hoc-news.de | 13.02.08 21:33 Uhr