Völkerrechtler Kreß verurteilt Trumps Drohungen gegen den Internationalen Strafgerichtshof
29.06.2020 - 08:12:52Claus Kreß, Völkerrechtler an der Universität zu Köln, warnt vor den Konsequenzen der Drohungen des amerikanischen-Präsidenten Donald Trump gegen die Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) im niederländischen Den Haag.
In einem Gastbeitrag für die am Montag erscheinende Ausgabe der Tageszeitung "Kölner Stadt-Anzeiger schreibt Kreß, die Folgen einer Einstufung dieser Mitarbeiter als 'gefährliche Person' seien so schwerwiegend, dass mitunter bereits vom 'zivilen Tod' dieser Personen gesprochen worden sei. Die "Einschüchterung von Bediensteten" sei Trumps Mttel der Wahl in seinem Konflikt mit dem Gericht, so der Jurist. Die Vereinigten Staaten haben den Internationalen Strafterichtshof nie anerkannt.
Im Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs sei festgelegt, die Einschüchterung seiner Bediensteten zu dem Zweck, diese dazu zu veranlassen, ihren Pflichten nicht nachzukommen, werde als eine Straftat gegen die internationale Rechtspflege bewertet, erläutert Kreß. Mit seiner Anordnung stelle der Präsident außerdem den Weltgerichtshof, dessen Aufgabe es sei, Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskriege strafrechtllich zu verfolgen, im amerikanischen Recht auf die gleiche Stufe wie zum Beispiel "transnationale Terrororganisationen und Vereinigungen, die sich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verschrieben" hätten, kritisiert der Völkerrechler, der auch der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Kölner Universität ist.
Die Vereinigten Staaten betrachten die Ermittlungen des auch als "Haager Tribunal" bekannten Strafgerichtshofes wegen mutmaßlicher, von US-Soldaten in Afghanistan begangener, Kriegsverbrechen als eine Verletzung ihrer nationalen Souveränität. Wie Kreß in seinem Beitrag darlegte, widerspreche die vertraglich festgelegte Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs jedoch "keiner Norm des Völkerrechts", tatsächlich schöpfe sie nicht einmal den Rahmen dessen aus, "was völkerrechtlich zulässig" sei. Die Völkerstraftaten, zu deren Verfolgung der Gerichtshof überhaupt gegründet worden sei, berührten die internationale Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit.
Kreß betrachtet Trumps Handlungsweise im Wesentlichen als eine Demonstration seiner Macht. Der Internationale Strafgerichtshof könne sich dieser Macht nicht beugen, ohne seiner eigenen Integrität so schwer wie nur denkbar zu schaden. Besonders den in der Anklagebehörde beschäftigten Bedienseten des Gerichts, die im Fall Afghanistan ermittelten, werde es "Hingabe und Mut abverlangen", sich der amerikanischen Drohgebärde zu widersetzen. Bis zur Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten bleibe anscheinend "nur die Hoffnung, dass es nicht zum Äußersten kommen" werde, so Claus Kreß im "Kölner Stadt-Anzeiger". Bereits der ehemalige amerikanische Präsident George W. Bush hatte den Niederlanden mit einer Invasion gedroht, sollten amerikanische Soldaten in Den Haag vor Gericht gestellt werden.
Claus Kreß wurde 1966 in Köln geboren. Er hat seit 2004 den Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht an der Universität zu Köln inne und ist dort Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht. Seit 2012 leitet er als Direktor das dort damals neu gegründete Institute for International Peace and Security Law. Seit 2019 ist er Ad-hoc-Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag im Verfahren "Gambia gegen Myanmar".
Im Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs sei festgelegt, die Einschüchterung seiner Bediensteten zu dem Zweck, diese dazu zu veranlassen, ihren Pflichten nicht nachzukommen, werde als eine Straftat gegen die internationale Rechtspflege bewertet, erläutert Kreß. Mit seiner Anordnung stelle der Präsident außerdem den Weltgerichtshof, dessen Aufgabe es sei, Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskriege strafrechtllich zu verfolgen, im amerikanischen Recht auf die gleiche Stufe wie zum Beispiel "transnationale Terrororganisationen und Vereinigungen, die sich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verschrieben" hätten, kritisiert der Völkerrechler, der auch der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Kölner Universität ist.
Die Vereinigten Staaten betrachten die Ermittlungen des auch als "Haager Tribunal" bekannten Strafgerichtshofes wegen mutmaßlicher, von US-Soldaten in Afghanistan begangener, Kriegsverbrechen als eine Verletzung ihrer nationalen Souveränität. Wie Kreß in seinem Beitrag darlegte, widerspreche die vertraglich festgelegte Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs jedoch "keiner Norm des Völkerrechts", tatsächlich schöpfe sie nicht einmal den Rahmen dessen aus, "was völkerrechtlich zulässig" sei. Die Völkerstraftaten, zu deren Verfolgung der Gerichtshof überhaupt gegründet worden sei, berührten die internationale Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit.
Kreß betrachtet Trumps Handlungsweise im Wesentlichen als eine Demonstration seiner Macht. Der Internationale Strafgerichtshof könne sich dieser Macht nicht beugen, ohne seiner eigenen Integrität so schwer wie nur denkbar zu schaden. Besonders den in der Anklagebehörde beschäftigten Bedienseten des Gerichts, die im Fall Afghanistan ermittelten, werde es "Hingabe und Mut abverlangen", sich der amerikanischen Drohgebärde zu widersetzen. Bis zur Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten bleibe anscheinend "nur die Hoffnung, dass es nicht zum Äußersten kommen" werde, so Claus Kreß im "Kölner Stadt-Anzeiger". Bereits der ehemalige amerikanische Präsident George W. Bush hatte den Niederlanden mit einer Invasion gedroht, sollten amerikanische Soldaten in Den Haag vor Gericht gestellt werden.
Claus Kreß wurde 1966 in Köln geboren. Er hat seit 2004 den Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht an der Universität zu Köln inne und ist dort Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht. Seit 2012 leitet er als Direktor das dort damals neu gegründete Institute for International Peace and Security Law. Seit 2019 ist er Ad-hoc-Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag im Verfahren "Gambia gegen Myanmar".
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM