Laut EuGH verstoßen die Asylregeln von Ungarn gegen das EU-Recht
17.12.2020 - 12:57:22Die aktuellen Asylregeln von Ungarn verstoßen gegen das europäische Recht.
Der Grund ist eine Klage der Kommission der Europäischen Union in Bezug auf die Asylregeln von der rechtsnationalen Regierung um den Ministerpräsidenten von Ungarn Viktor Orban.
Die zuständigen Behörden für die Einhaltung von Rechten in der Europäischen Union schätzen, dass Entscheidungen zur Rückkehr von einzelnen Personen erlassen und die Asylsuchenden Informationen bezüglich Rechtsbehelfe erhalten, nicht gewährleistet sind. Es besteh die Gefahr, dass Migranten ohne entsprechende Garantien sowie unter dem Verstoß gegen den Grundsatz von der Nichtzurückweisung rückgeführt würden. Die EuGH hat der Europäischen Kommission jetzt weitgehend recht gegeben. Die vorgesehenen Garantien und Gefahren würden von den Behörden Ungarns nicht beachtet.
Die Migranten würden vielmehr von Polizeibeamten unter Zwang hinter den Zaun, welcher sich lediglich wenige Meter und ohne Infrastruktur von der Grenze zu Serbien befindet, verbracht. Dies sei mit einer Abschiebung gleichzusetzen, weil die betroffenen Menschen keine andere Wahl hätten, als das Landesgebiet von Ungarn zu verlassen. Anstelle dessen müsse es nach dem Recht der Europäischen Union ein Verfahren zur Rückführung unter der Berücksichtigung von bestimmten Garantien geben. Die Klage der Europäischen Union richtet sich zudem gegen die bis vor kurzer Zeit gültigen Asylverfahren an der Grenze zu Serbien sowie die zwischenzeitlich geschlossenen Transitlager. Bereits im Mai 2020 hat die EuGH die Transitlager in einem anderen Verfahren als rechtswidrig erklärt. In der Folge hat Ungarn die Lager geschlossen und neue Regeln eingeführt. Die Richter haben in ihrem Urteil am Donnerstag bestätigt, dass die Transitlager gegen die Rechte der Europäischen Union verstoßen.
Zwischenzeitlich können die Schutzsuchenden aufgrund der neuen Regeln Asyl nicht mehr an der Grenze zu Serbien beantragen, sondern müssen persönlich in den Botschaften von Belgrad oder Kiew erscheinen, um eine Erklärung zur Absicht in Bezug auf einen Antrag auf Asyl einzureichen. Möglicherweise bekommen sie dann eine einmalige Erlaubnis zur Einreise nach Ungarn. Die Kommission der Europäischen Union hat gegen diese Regeln im Oktober 2020 mit der Begründung, dass der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet sei, ein Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet.
Die zuständigen Behörden für die Einhaltung von Rechten in der Europäischen Union schätzen, dass Entscheidungen zur Rückkehr von einzelnen Personen erlassen und die Asylsuchenden Informationen bezüglich Rechtsbehelfe erhalten, nicht gewährleistet sind. Es besteh die Gefahr, dass Migranten ohne entsprechende Garantien sowie unter dem Verstoß gegen den Grundsatz von der Nichtzurückweisung rückgeführt würden. Die EuGH hat der Europäischen Kommission jetzt weitgehend recht gegeben. Die vorgesehenen Garantien und Gefahren würden von den Behörden Ungarns nicht beachtet.
Die Migranten würden vielmehr von Polizeibeamten unter Zwang hinter den Zaun, welcher sich lediglich wenige Meter und ohne Infrastruktur von der Grenze zu Serbien befindet, verbracht. Dies sei mit einer Abschiebung gleichzusetzen, weil die betroffenen Menschen keine andere Wahl hätten, als das Landesgebiet von Ungarn zu verlassen. Anstelle dessen müsse es nach dem Recht der Europäischen Union ein Verfahren zur Rückführung unter der Berücksichtigung von bestimmten Garantien geben. Die Klage der Europäischen Union richtet sich zudem gegen die bis vor kurzer Zeit gültigen Asylverfahren an der Grenze zu Serbien sowie die zwischenzeitlich geschlossenen Transitlager. Bereits im Mai 2020 hat die EuGH die Transitlager in einem anderen Verfahren als rechtswidrig erklärt. In der Folge hat Ungarn die Lager geschlossen und neue Regeln eingeführt. Die Richter haben in ihrem Urteil am Donnerstag bestätigt, dass die Transitlager gegen die Rechte der Europäischen Union verstoßen.
Zwischenzeitlich können die Schutzsuchenden aufgrund der neuen Regeln Asyl nicht mehr an der Grenze zu Serbien beantragen, sondern müssen persönlich in den Botschaften von Belgrad oder Kiew erscheinen, um eine Erklärung zur Absicht in Bezug auf einen Antrag auf Asyl einzureichen. Möglicherweise bekommen sie dann eine einmalige Erlaubnis zur Einreise nach Ungarn. Die Kommission der Europäischen Union hat gegen diese Regeln im Oktober 2020 mit der Begründung, dass der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet sei, ein Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile