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Fünf ACV Tipps für Autoreisende bei Panne oder Unfall im Ausland

19.06.2024 - 11:33:06

Fünf ACV Tipps für Autoreisende bei Panne oder Unfall im Ausland. Köln - ACV gibt wichtige Empfehlungen für die Vorbereitung und das richtige Verhalten im Ernstfall

Etwa die Hälfte der Deutschen nutzt für Reisen ins Ausland das Auto. Mit vollen Straßen und hohem Verkehrsaufkommen steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit von Pannen und Unfällen. Dies zeigt sich auch in der Einsatzbilanz des ACV, der in den Reisemonaten Juli und August am häufigsten Pannen- und Unfallhilfe leistet.

Wenn es im Ausland zu einem Unfall oder einer Panne kommt, kann dies Reisende vor besondere Herausforderungen stellen: Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt daher zur Reisezeit wichtige Hinweise für Urlaubsfahrten mit dem Auto.

1. Vor der Reise: Fahrzeug und notwendige Dokumente checken

Ein gründlicher Check des Fahrzeugs vor Reiseantritt kann viele Pannen verhindern. Dazu gehört die Überprüfung von Scheinwerfern, Batterie, Zündkerzen, Ölstand, Reifendruck und Profiltiefe. Zudem sollten Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten für alle Insassen an Bord sein. In Spanien beispielsweise sind zwei Warnwesten im Kofferraum Pflicht, in vielen anderen Ländern müssen Warnwesten sogar für alle Insassen vorgehalten werden. Der ACV empfiehlt, sich vor Reisebeginn über wichtige Fakten rund um die Mobilität im Reiseland zu informieren. Auf seiner Website stellt der Club Informationen zu 39 Reiseländern zur Verfügung.

Wichtige Dokumente wie Pässe und Notfallkontakte sollten griffbereit sein. Die Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) weist eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nach und erleichtert im Ernstfall die Schadensabwicklung. Die Karte ist in einigen Nicht-EU-Ländern verpflichtend, sie vereinfacht aber auch innerhalb der EU den Verwaltungsaufwand, falls im Urlaub etwas passiert.

2. Versicherungsschutz und Pannenschutz überprüfen

Bei Unfällen im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich. Neben der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch eine Auslandsschadenschutz-Versicherung in Betracht gezogen werden. Diese deckt zusätzliche Kosten ab, die bei Unfällen im Ausland entstehen können, und schützt vor den hohen finanziellen Belastungen, die durch Sach- und Personenschäden entstehen können.

Zudem bietet eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub Sicherheit. Der ACV leistet europaweit Pannen- und Unfallhilfe und bietet im Premiumtarif sogar weltweit Unterstützung. Die ACV Notrufzentrale ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar und hilft bei der Organisation von Pannenhilfe oder Rücktransport nach Deutschland.

3. Bei einer Panne oder einem Unfall: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern und wenn nötig Erste Hilfe leisten

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gelten im Ausland dieselben Regeln wie in Deutschland: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Dazu gehört, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Fahrzeug - wenn möglich - auf den Seitenstreifen oder in eine Parkbucht zu lenken, und vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anzuziehen. Das Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden: auf Autobahnen mindestens 150 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und innerorts 50 Meter. Zudem sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs tagsüber und nachts eingeschaltet sein, um andere Verkehrsteilnehmer bestmöglich auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.

Sollte bei einem Unfall jemand verletzt worden sein, muss Erste Hilfe geleistet werden und bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Die Notrufnummer 112 gilt europaweit.

4. Polizei und Pannenhilfe verständigen

Auch wenn es bei einem Unfall nur zu Sachschäden gekommen ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. In einigen Ländern kommt die Polizei zwar nur bei Personenschäden, trotzdem rät der ACV dazu, sie zu informieren. Oft ist eine polizeiliche Unfallaufnahme Voraussetzung für einen späteren Schadensersatz.

Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, sollten Betroffene ihren Automobilclub anfordern. Ohne Mitgliedschaft besteht die Option, einen lokalen Abschleppdienst zu kontaktieren. Hierbei können allerdings Kosten von mehreren Hundert Euro entstehen. Damit der Pannenservice so schnell wie möglich eintrifft, empfiehlt es sich, den eigenen Standort so genau wie möglich anzugeben, zum Beispiel mit Hilfe von Navigations-Apps für das Smartphone. Über die ACV App kann eine Pannenmeldung inklusive Standortbestimmung direkt digital übermittelt werden.

5. Den Schaden melden und dokumentieren

Eine umfassende Dokumentation des Unfalls oder der Panne erleichtert die spätere Schadensregulierung erheblich. Orientierung bietet dabei der mehrsprachige und europaweit einheitliche Europäische Unfallbericht. Dieser ist als Vordruck zum Download auf der Website oder in der App des ACV frei verfügbar. Zudem ist es hilfreich, den Unfallort sowie Schäden, Bremsspuren oder Glassplitter zu fotografieren. Bei Anwesenheit der Polizei sollte zudem ein Schadensprotokoll ausgestellt werden.

Nach dem sicheren Räumen der Pannen- oder Unfallstelle ist es wichtig, die Versicherung zeitnah über den Schaden zu informieren. Reisende, die selbst die Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, wenden sich an ihre eigene Kfz-Versicherung. Der Fall sollte umgehend, spätestens jedoch nach einer Woche, gemeldet werden. Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall gerät, kann sich zur Schadensregulierung an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Jeder Versicherer in der EU ist verpflichtet, in jedem EU-Land einen Vertreter zu benennen, der die Schadensansprüche abwickelt.

Außerhalb der EU müssen Ansprüche direkt an den jeweiligen Versicherer gerichtet werden, was oft bürokratischen Aufwand und sprachliche Hindernisse mit sich bringt. In solchen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Der ACV unterstützt seine Mitglieder bei der Vermittlung von Verkehrsrechtsanwälten.

Pressekontakt:

Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
An der Wachsfabrik 5
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Tel.: 02236 94 98 104
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