WEF-Mitarbeiterin nach Verdacht auf Trump-Anschlag vollständig entlastet
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 14:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Wenige Stunden vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum im Januar in Davos ist eine Mitarbeiterin des WEF wegen des Verdachts auf die Planung eines Anschlags festgenommen worden; die Schweizer Bundesanwaltschaft stellte das Verfahren nun ein.
Anonyme E-Mail löst Ermittlungen aus
Die Anschuldigungen waren in einer anonymen E-Mail an die US-Botschaft in Bern erhoben worden. Darin wurde die gebürtige Iranerin, die als IT-Expertin beim WEF arbeitete, beschuldigt, ein geplantes Attentat auf Trump zu koordinieren.
Die Bundesanwaltschaft nahm die Frau fest, verhörte sie und beauftragte die Polizei mit weiteren Ermittlungen. Nach den vorliegenden Berichten arbeitete sie in der WEF-Zentrale in Cologny bei Genf und nahm nicht am Jahrestreffen in Davos teil.
Ermittlungen bestätigen Anschuldigungen nicht
Die Ermittler beschlagnahmten und prüften ihre Telefone sowie ihren Computer. Dabei hätten sich die Vorwürfe in keinem Punkt bestätigt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden.
Die Frau wurde nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall freigelassen und anschließend vom WEF entlassen. Zu den Gründen äußerte sich das Forum zunächst nicht.
Anonymer Hinweis mit weitreichenden Folgen
Der Vorgang zeigt, welche unmittelbaren Konsequenzen ein anonymer Sicherheitshinweis bei einem hochrangigen Staatsbesuch auslösen kann. Die Bundesanwaltschaft leitete wegen des Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen für einen Mord Ermittlungen ein; die betroffene IT-Expertin wurde verhört und ihre elektronischen Geräte wurden untersucht.
Das WEF-Jahrestreffen gehört zu den international am stärksten geschützten politischen und wirtschaftlichen Veranstaltungen. 2026 stand der Besuch Donald Trumps im Mittelpunkt des Treffens. Nach den Ermittlungen war die Mitarbeiterin jedoch nicht für das Forum in Davos akkreditiert und hatte keinen Zugang zu den Sicherheitsprotokollen. Damit erwies sich ein zentraler Bestandteil der anonymen Anschuldigung als nicht tragfähig.
Offene Fragen zum Ursprung der Beschuldigung
Die Einstellung des Verfahrens entlastet die Frau vollständig von den Vorwürfen. Zugleich bleibt die Urheberschaft der E-Mail ungeklärt. Nach den veröffentlichten Ermittlungsangaben wurde das verwendete Konto kurz vor dem Versand bei einem Schweizer Anbieter angelegt; in Genf läuft deshalb ein separates Verfahren wegen falscher Anschuldigung.
Für Betroffene solcher Fehlverdächtigungen können strafrechtliche Ermittlungen, Festnahme und berufliche Folgen dennoch weit über den eigentlichen Sicherheitsvorfall hinausreichen. Im konkreten Fall wurde die Mitarbeiterin nach ihrer Freilassung entlassen; das WEF verwies auf interne Vertraulichkeitsregeln. Die Bundesanwaltschaft gewährte ihr eine Entschädigung und übernahm einen Teil der Anwaltskosten.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Weltwirtschaftsforum in Davos: Wirbel um angebliche Attentatspläne auf Trump“ (29.09.2026)
Der Bericht bestätige die Festnahme der WEF-Mitarbeiterin nach einer anonymen E-Mail und die spätere Einstellung des Strafverfahrens. Er setze den Schwerpunkt stärker auf den Ablauf der Ermittlungen: Die Frau sei fast 24 Stunden festgehalten worden, habe keinen Zugang zu Sicherheitsprotokollen gehabt und sei nach ihrer Freilassung vom WEF entlassen worden. Offen bleibe, wer die E-Mail versandt habe; zugleich laufe in Genf ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung.
Medienübergreifend bestehe damit Einigkeit über die vollständige Entlastung der Mitarbeiterin und die Einstellung des Verfahrens. Der ausführlichere Bericht richte den Blick zusätzlich auf die Folgen für die Betroffene, die Entschädigungsforderungen und die weiterhin ungeklärte Urheberschaft der anonymen Nachricht.
